7. März 2022

Neue Berichtsoption zur EU-Taxonomie in der Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex

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Die EU-Taxonomie findet sich nun in einer Berichtsoption in der Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Alle Infos im Überblick.

Die EU-Taxonomieverordnung dürfte einer breiteren Öffentlichkeit ein Begriff sein, seitdem Kernenergie und Erdgas als „grüne Investments“ eingestuft worden sind. Die Verordnung betrifft bislang nur große, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der klassische Mittelstand ist demnach (noch) nicht hiervon betroffen. Dennoch dürften Banken, Versicherungen und Investoren in Zukunft auch bei Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich fallen, entsprechende Daten anfragen. Der DNK hat nun die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Unternehmen, die eine DNK-Erklärung abgeben, auch Angaben nach der Taxonomieverordnung hier veröffentlichen können. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Was ist die EU-Taxonomieverordnung?

Die Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem für Wirtschaftsaktivitäten. Mithilfe der Taxonomie sollen Anleger:innen gezielt in nachhaltige Technologien und Unternehmen investieren können. Der Grundgedanke dahinter lautet, dass Investorinnen und Investoren grundsätzlich eine nachhaltigere Geldanlage bevorzugen.

Was müssen Unternehmen nach der Taxonomie-Verordnung angeben?

Die Taxonomieverordnung regelt für Nicht-Finanzunternehmen, dass für die Umsatzerlöse, die „OPEX“ (operational expenditures, Betriebskosten) und das „CAPEX“ (capital expenditures, Investitionsausgaben) jeweils anzugeben ist, welcher Anteil davon ökologisch nachhaltig ist. Das muss in absoluten und relativen Werten (EUR und %) geschehen. Was als ökologisch nachhaltig anzusehen ist, wird durch die Taxonomieverordnung geregelt

Was ist der deutsche Nachhaltigkeitskodex?

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), ein im Jahr 2001 berufenes Beratungsgremium der Bundesregierung, entwickelt worden ist. Er bietet eine strukturierte Grundlage zur Abgabe einer Erklärung, die auf der Seite des Deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK veröffentlicht wird. Die wurde nun um die Funktion der Berichterstattung nach Taxonomieverordnung erweitert.

Wie setzen sich die Daten gemäß Taxonomieverordnung zusammen?

Die Berichterstattung nach Taxonomieverordnung sieht vor, dass für Umsätze, Betriebskosten und Investitionsausgaben jeweils der Anteil an ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten angegeben wird.

Im Einzelnen müssen Unternehmen dabei folgende Dinge beachten:

Berichtspflichtige Umsatzerlöse: Es ist der Teil des Nettoumsatzes aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter anzugeben, die mit taxonomie-fähigen bzw. –konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Der Nettoumsatz entspricht dabei dem Umsatz nach IAS 1 und zwar in der Fassung, die durch die europäische Union übernommen ist.

Berichtspflichtige CapEx: Hierbei geht es um die Investitionen in das Sachanlagevermögen, die sich auf Vermögenswerte beziehen, die einer taxonomie-fähigen oder –konformen Wirtschaftstätigkeit zugerechnet werden können. Es können auch Investitionen hierunter fallen, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomie-fähiger in taxonomie-konforme Wirtschaftstätigkeiten (CapEx-Plan) sind. Es sind diejenigen CapEx-Kosten zu berücksichtigen, die nach den IAS 16, IAS 38, IAS 40, IAS 41 oder IFRS 16 verbucht worden sind.

Berichtspflichtige OpEx: Hierunter sind sämtliche Betriebsausgaben zu verstehen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomie-fähigen bzw. –konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, oder Teil des CapEx-Plans sind.

Wo liegen die Herausforderungen für Unternehmen bei der Berichterstattung?

Neben der Einstufung der eigenen Wirtschaftsaktivitäten in taxonomie-fähig oder –konform besteht die Herausforderungen darin, die Umsatzerlöse, CapEx und OpEx nach diesen Aktivitäten aufzuteilen. Das gilt insbesondere, wenn Unternehmen beispielsweise eine Anlage für unterschiedliche Aktivitäten nutzen. Ist dies der Fall, sind entsprechende Schlüsselungen vorzunehmen.

Des Weiteren müssen Unternehmen beachten, die Angaben in Übereinstimmung mit den IFRS zu machen. Das bedeutet, dass im Falle der HGB-Rechnungslegung zu überprüfen ist, inwieweit Anpassungen zu erfolgen haben um die Daten gem. den IAS ausweisen zu können.

Unsere Einschätzung

Die Erstellung eines EU-Taxonomie-Reportings für Unternehmen, die (noch) nicht zur Anwendung verpflichtet sind, kann durchaus sinnvoll sein, oder aufgrund von Anforderungen von Stakeholdern quasi-verpflichtend werden. Zu beachten ist, dass die notwendigen Informationen im Unternehmen erstmal bereitgestellt werden müssen.

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

Expert:innen zu diesem Thema

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

Tino Wunderlich

Associate Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Bereich Energiesteuern

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

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