
27. August 2025
Employer of Record: Fachkräfte weltweit rechtssicher einsetzen
Inhaltsverzeichnis
- Wie funktioniert das EOR-Modell in der Praxis?
- In welchen Fällen ist die Anwendbarkeit des AÜG strittig?
- Was regelt die Rom I-Verordnung?
- Was sind die Vorteile des EOR-Modells für Unternehmen?
- Risikomanagement: Was ist beim Einsatz eines EOR zu beachten?
- Employer of Record: Wozu tendiert die Rechtsprechung? Und was plant die Bundesregierung?
- Warum sorgfältige Vertragsgestaltung und proaktives Risikomanagement gefragt sind: Unsere Einschätzung
- Kontaktformular
Wenn Sie Fachkräfte in Brasilien, Kanada oder Singapur einstellen möchten: Das EOR (Employer of Record)–Modell ermöglicht es Unternehmen, Fachkräfte im Ausland zu beschäftigen, ohne selbst als Arbeitgeber auftreten zu müssen. Der EOR übernimmt dabei alle administrativen und rechtlichen Aufgaben, die mit der Beschäftigung verbunden sind.
Wie funktioniert das EOR-Modell in der Praxis?
Das EOR-Modell stellt eine Arbeitnehmerüberlassung nach deutschem Recht dar. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer von einem Verleiher (EOR) an einen Entleiher (Unternehmen) überlassen, wobei das Weisungsrecht beim Entleiher liegt. In Deutschland unterliegt die Arbeitnehmerüberlassung strengen Regulierungen gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses schreibt unter anderem eine Erlaubnispflicht, das Verbot des Kettenverleihs und die Einhaltung bestimmter Arbeitsbedingungen vor.
Die Anwendung des AÜG auf EOR-Modelle hängt vom Inlandsbezug ab. Wenn der überlassene Arbeitnehmer in Deutschland tätig wird oder der EOR seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat, gilt das AÜG.
In welchen Fällen ist die Anwendbarkeit des AÜG strittig?
In Fällen, in denen der Entleiher im Inland und der EOR im Ausland ansässig ist und der Arbeitnehmer ausschließlich im Ausland tätig ist, wird die Anwendbarkeit des AÜG kontrovers diskutiert. Die wohl herrschende Meinung verneint jedoch, dass allein der Sitz des Entleihers in Deutschland bereits als ausreichender Inlandsbezug gilt.
Was regelt die Rom I-Verordnung?
Die Frage des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen richtet sich nach der Rom I-Verordnung (Art. 3, 8 Rom I-VO). In aller Regel unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit ausübt oder ausnahmsweise in dem der EOR seinen Sitz hat.
Was sind die Vorteile des EOR-Modells für Unternehmen?
- Flexibilität: Unternehmen können schnell auf Fachkräfte im Ausland zugreifen, ohne selbst eine Niederlassung gründen zu müssen.
- Kosteneffizienz: Der administrative Aufwand wird reduziert, da der EOR alle rechtlichen und steuerlichen Pflichten übernimmt.
- Risikominimierung: Unternehmen vermeiden den Aufwand, sich mit der Einhaltung ausländischer Arbeitsgesetze und Steuerbestimmungen befassen zu müssen.
Risikomanagement: Was ist beim Einsatz eines EOR zu beachten?
- Vertragsgestaltung: Es ist entscheidend, klare Verträge zwischen dem Unternehmen, dem EOR und gegebenenfalls einem Vermittler zu schließen. Diese sollten die Modalitäten der Arbeitnehmerüberlassung, die Verantwortlichkeiten für die Einhaltung ausländischer Gesetze und die Kostenverteilung regeln.
- Compliance: Unternehmen müssen sicherstellen, dass der EOR alle lokalen Arbeits- und Steuerbestimmungen einhält. Eine regelmäßige Überprüfung der Compliance ist ratsam.
- Haftungsrisiken: Unternehmen sollten vertraglich sicherstellen, dass sie nicht für Verstöße gegen ausländische Arbeitsgesetze oder fehlende Überlassungserlaubnisse haften.
Employer of Record: Wozu tendiert die Rechtsprechung? Und was plant die Bundesregierung?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in jüngeren Entscheidungen die strenge Auslegung des AÜG bestätigt. So wurde beispielsweise klargestellt, dass bei fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Arbeitnehmer fingiert werden kann (§ 10 Abs. 1 AÜG). Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten.
Die Bundesregierung plant, die Zuwanderung von Fachkräften zu erleichtern, was die Attraktivität des EOR-Modells weiter steigern könnte. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Arbeitnehmerüberlassung möglicherweise verschärft, was die Notwendigkeit einer sorgfältigen Vertragsgestaltung unterstreicht.
Warum sorgfältige Vertragsgestaltung und proaktives Risikomanagement gefragt sind: Unsere Einschätzung
Das EOR-Modell bietet Unternehmen eine flexible und schnelle Möglichkeit, Fachkräfte im Ausland zu beschäftigen. Allerdings birgt es auch rechtliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des AÜG und die Einhaltung lokaler Vorschriften.
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und ein proaktives Risikomanagement sind daher unerlässlich, um die Vorteile des Modells voll auszuschöpfen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Unternehmen sollten sich dabei von Experten beraten lassen, um die spezifischen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen des jeweiligen Landes zu erfüllen.
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