Jahresrückblick 2025 Rechtsberatung

19. Dezember 2025

Rechts- und Digitalisierungsrückblick 2025: Zentrale Neuerungen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht

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Inhaltsverzeichnis

Ein aufregendes Jahr, geprägt von digitalem Fortschritt und rechtlichen Reformen, neigt sich dem Ende zu. 2025 brachte zahlreiche Neuerungen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht mit sich, die Unternehmen organisatorisch wie strategisch fordern. Dieser Beitrag wirft einen kompakten Rückblick auf zentrale Entwicklungen, zeigt erste Auswirkungen auf und gibt einen Ausblick auf anstehende Veränderungen.

Digitale Arbeitsverträge: Der flexible Vertragsabschluss setzt sich durch

Digitale Arbeitsverträge – also solche, die komplett online erstellt, übermittelt und elektronisch unterzeichnet werden – sind längst keine Zukunftsmusik mehr. Immer mehr Unternehmen nutzen den direkten und unkomplizierten Weg, der ihnen erheblichen Verwaltungsaufwand erspart.

Die Vorteile dieser Entwicklung liegen auf der Hand: Digitale Verträge können einfach und schnell verschickt und unterschrieben werden, der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ist damit unabhängig von Ort und Zeit möglich. Gerade für Unternehmen mit internationalen Teams steigert das die Flexibilität und reduziert den administrativen Aufwand.

Rechtlich ist die Lage weitgehend eindeutig: In Deutschland sind digitale Vertragsabschlüsse grundsätzlich zulässig. Eine einfache elektronische Signatur reicht für viele Vertragsarten aus. Dennoch gibt es wichtige Einschränkungen. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen seit 2022, die wesentlichen Vertragsbedingungen ihren Mitarbeitenden schriftlich zuzuleiten; dies wird bislang meist weiterhin in Papierform verlangt, auch wenn digitale Wege möglich wären. Für bestimmte Vereinbarungen wie z. B. Befristungen, können zudem besondere gesetzliche Formvorschriften greifen. In solchen Fällen ist häufig noch die eigenhändige Unterschrift oder zumindest eine qualifizierte elektronische Signatur (§2 SigG) erforderlich.

Neben diesen Formalien sollten Unternehmen die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Blick behalten, denn digitale Arbeitsverträge müssen sicher gespeichert und langfristig archiviert werden. Dabei braucht es Systeme, die sowohl DSGVO-konform sind als auch eine unveränderbare Ablage des Dokuments garantieren.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Gehaltsangaben in Stellenanzeigen rücken in den Fokus

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in das deutsches Recht umgesetzt werden, was spätestens dann zu einen grundlegend anderem Umgang mit gehaltsangaben in Stellenanzeigen führen wird.

Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass Einstiegsgehälter oder zumindest Gehaltsspannen in Stellenanzeigen verpflichtend werden. Zwar setzen einige Arbeitgeber:innen dies heute bereits freiwillig um, andere hingehen, geben konkrete Gehaltdaten erst zu einem späteren Zeitpunkt im Bewerbungsprozess preis. Daher sollten Arbeitgeber:innen Die Umsetzung der Richtlinie im kommenden Jahr im Auge behalten und sich bereits jetzt darauf einstellen, konkrete Gehaltsdaten in Stellenbeschreibungen angeben zu können.

EU Listing Act: Neuer Impuls für den Kapitalmarkt oder verpasste Chance?

Mit dem EU Listing Act verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Binnenmarkt als Kapitalstandort zu stärken und Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Das Gesetzespaket, das sich aus einer Verordnung und zwei Richtlinien zusammensetzt, führt nicht nur eine eigenständige Richtlinie zu Mehrstimmrechtsaktien (Multiple Voting Rights Directive – MVRD) ein. Es enthält außerdem weitreichende Reformen der Prospektverordnung (ProspVO), der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) sowie der Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Gleichzeitig entfällt die bisherige Listing Directive.

Mit dem Listing Act werden zahlreiche zentrale Regelungsbereiche überarbeitet. Gleichwohl bleibt der Eindruck, dass der europäische Gesetzgeber die Gelegenheit nicht vollständig genutzt hat, die über Jahre entstandene Vielzahl teils schlecht verzahnter Vorschriften grundlegend zu ordnen und den Rechtsrahmen klarer zu systematisieren.

MoPeG in der Praxis: Erste gerichtliche Weichenstellungen zum Gesellschaftsregister

Die ersten Entscheidungen zum Gesellschaftsregister machen deutlich, dass die Gerichte die neuen Regelungen konsequent umsetzen und den Stellenwert der Registereintragung der GbR hervorheben. Für Transaktionen ist insbesondere der zeitliche Ablauf zu beachten: Die Eintragung der GbR sowie die häufig damit verbundene Anpassung des Grundbuchs können die Planung von Verkaufsprozessen beeinflussen. Zugleich schaffen die Entscheidungen mehr Rechtssicherheit, etwa hinsichtlich der zulässigen Firmierung und der Behandlung von Formwechseln.

Gesellschaftsrechtliche Vorhaben der 21. Legislaturperiode: Digitalisierung und Bürokratieabbau?

Am 5. Mai 2025 hat die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Für das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht kündigt die Regierung vor allem Digitalisierungsschritte und einen Abbau bürokratischer Vorgaben an.

Gründungsprozesse sollen deutlich beschleunigt werden. Vorgesehen sind erweiterte digitale Beurkundungen, ein automatisierter Datenaustausch zwischen Behörden sowie ein voll digitaler One-Stop-Shop, der Unternehmensgründungen binnen 24 Stunden ermöglichen soll. Zudem wird die Einführung einer „Gründerschutzzone“ geprüft, deren Ausgestaltung jedoch noch offen ist.

Das bereits zuvor diskutierte Modell einer Gesellschaft mit dauerhaft gebundenem Vermögen bleibt politisches Vorhaben. Ziel ist eine langfristige Kapitalbindung im Unternehmen, ohne steuerliche Vor- oder Nachteile gegenüber bestehenden Rechtsformen. Konkrete Gesetzespläne oder eine Aussage zum Bedarf dieser neuen Rechtsform nennt der Koalitionsvertrag jedoch nicht.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll aufgehoben und durch ein neues Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die CSDDD schlanker umsetzt. Berichtspflichten nach dem LkSG sollen sofort entfallen. Da jedoch auch die CSDDD hohe Anforderungen enthält, ist keine umfassende Entlastung zu erwarten. Die geplante EU-Reform („Omnibus-Paket“) zur Reduzierung von Nachhaltigkeitsvorgaben findet Unterstützung im Koalitionsvertrag.

Der Koalitionsvertrag enthält sowohl Entlastungen als auch neue Belastungen. Positiv hervorzuheben sind die geplanten Vereinfachungen der Unternehmensgründung, die Reform des Beschlussmängelrechts und die Ablösung des LkSG. Weniger überzeugend wirken dagegen eine neue Rechtsform mit gebundenem Vermögen und strengere Sanktionen bei Zielgrößenregelungen, die dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehen. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die angekündigten Projekte konkret ausgestaltet werden und welchen tatsächlichen Einfluss sie auf die Unternehmenspraxis haben werden.

Unsere Einschätzung: Ein Jahr im Zeichen von Digitalisierung und rechtlichem Wandel

Die Themen des Jahres zeigen eine klare Entwicklung hin zu mehr Digitalisierung, Transparenz und Modernisierung – sowohl im Arbeitsrecht als auch im Gesellschaftsrecht. Digitale Arbeitsverträge etablieren sich weiter, auch wenn einzelne Formvorgaben den vollständigen Übergang ins Digitale bislang bremsen. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt zudem ein deutlicher Schritt hin zu mehr Offenheit bei Vergütungsstrukturen auf Arbeitgeber zu.

Im Gesellschaftsrecht prägen der EU Listing Act, die ersten Entscheidungen zum neuen Gesellschaftsregister und die gesellschaftsrechtlichen Pläne der Bundesregierung das Bild. Während einige Reformen spürbare Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit versprechen, bleiben andere Ansätze unklar oder widersprüchlich.

Insgesamt zeigt sich ein dynamisches Reformumfeld, das Unternehmen organisatorisch wie strategisch fordert. Vieles steckt jedoch noch in der Umsetzung oder Konkretisierung. Es wird daher entscheidend sein, wie die Gesetzgebung im Jahr 2026 und darüber hinaus ausgestaltet wird und welche praktischen Auswirkungen sich daraus tatsächlich ergeben.

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Paola Koudela

Associate Partnerin, Rechtsanwältin

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