29. September 2020
Unternehmer können jetzt Änderungsantrag zur Überbrückungshilfe stellen
Wenn Sie bereits Überbrückungshilfe der Phase I bewilligt bekommen haben, können Sie Ihren Antrag nun noch einmal überprüfen. Denn Unternehmer können jetzt einen Änderungsantrag zur Überbrückungshilfe stellen, wenn sich eine höhere Förderung ergeben würde. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen das möglich ist.
Seit neuestem besteht die Möglichkeit, zu aktuellen und bewilligten Anträgen zur Überbrückungshilfe der Phase I Änderungsanträge zur Erhöhung der Förderhöhe zu stellen. Wenn erheblicher Änderungsbedarf besteht, können Sie zu einem bewilligten oder zumindest einem teilbewilligten Antrag einen begründeten Änderungsantrag stellen. Das war am Anfang der Überbrückungshilfe so definitiv nicht vorgesehen.
Überprüfen Sie also, ob Sie einen solchen Antrag stellen sollten. Wir helfen Ihnen dabei.
Fristen für Änderungsantrag zur Überbrückungshilfe
Solche Änderungsanträge können Unternehmen bis zum 30. Oktober 2020 stellen. Dabei sollten Sie unbedingt im Blick haben, dass der 30. Oktober 2020 eben nicht der letzte Tag des Monats ist.
Die Anträge auf Überbrückungshilfe der Phase I, also die Erstanträge, können Sie nur noch bis zum 30. September 2020 stellen.
Voraussetzungen Änderungsantrag zur Überbrückungshilfe
Einen Antrag können Sie stellen, wenn sich Änderungen ergeben haben, die zu einer Erhöhung der Zuschüsse führen.
Das ist der Fall, wenn Sie …
- die förderfähigen Fixkosten ergänzen oder
- wenn der Umsatzeinbruch wesentlich höher ist als der im Antrag prognostizierte Rückgang.
Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung des Zuschusses führen, sind nicht relevant und erfordern daher keinen Änderungsantrag. Final werden die tatsächlich angefallenen Fixkosten und der entstandene Umsatzeinbruch in der Schlussabrechnung bestätigt.
Unsere Einschätzung
Erst einmal ist es überraschend, dass Nachbesserungen für eine höhere Überbrückungshilfe nun doch möglich sind. Aber es ist sehr zu begrüßen. Wenn sich also in Abweichung zu den berücksichtigten Planzahlen herausstellen sollte, dass die Fixkosten zunächst zu niedrig angesetzt wurden oder aber der Umsatzausfall höher ist als angenommen, können Unternehmer nun gegensteuer.. Wir halten das für sehr sinnvoll.
In diesem Zusammenhang wollen wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Sie im zweiten Schritt der Überbrückungshilfe noch einmal die konkreten IST-Zahlen den Behörden melden müssen. In diesem Verfahren wird es dann um eine etwaige Rückzahlung der Überbrückungshilfe gehen.
Dass nun in beide Richtungen korrigiert werden kann, wird der aktuellen Lage gerecht. Im Rahmenkonzept für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ab Mitte Oktober 2020 ist die Änderungsmöglichkeit in beide Richtungen bereits vorgesehen.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.