31. Juli 2020

Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30. September 2020 verlängert

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute bekanntgegeben, dass es die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 verlängert. Profitieren werden davon kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die coronabedingt Umsatzeinbrüche haben. Es bleibt nun mehr Zeit. Hier erhalten Sie weitere Infos rund um das Thema „Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30. September 2020 verlängert“.

Eigentlich war vorgesehen, dass die Anträge auf Überbrückungshilfe bis zum 31. August 2020 zu stellen sind. Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet. Somit wäre nur noch einen Monat Zeit. Allerdings hat das BMWi nun ein Einsehen und reagiert damit auf vielfältige Kritik.

Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30. September 2020 verlängert: Was sind die Folgen?

Durch die Verlängerung erhalten Unternehmen und ihre Steuerberater deutlich mehr Zeit, um Hilfen zu beantragen. Der bis zuletzt herrschende Zeitdruck hat sich damit erst einmal gelegt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat angekündigt, dass die Verwaltungsvereinbarung und die Vollzugshinweise, die der Bund mit den Ländern vereinbart hat, so geändert werden, dass die Antragsfrist erst zum 30. September 2020 endet.

Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30. September 2020 verlängert – wer profitiert?

Laut den zuständigen Behörden profitieren „grundsätzlich Unternehmen aller Größen, Solo-Selbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion), bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Weitere Details vom BMWi zur Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es hier.

Warum wird die Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30. September 2020 verlängert?

Der Verlängerung der Antragsfrist für Überbrückungshilfe war ein Brandbrief von Harald Elster vorangegangen. Darin hatte sich der Präsident des „DStV – Deutscher Steuerberaterverband e.V.” an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sowie den Chef des Bundeskanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun gewandt. Inhalt: Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiteten bereits seit Monaten am Limit. Denn ihre Mandantinnen und Mandanten wenden sich zuerst an sie, wenn es um wirtschaftliche Fragen rund um Corona geht. Dazu gehört besonders auch die Überbrückungshilfe. Konkret hat sich laut Elster gezeigt, dass das Stellen der Anträge erhebliche Bearbeitungszeit erfordert. Hinzu kommen technische Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung für das Online-Verfahren. Ein Beispiel: Die erforderliche PIN wird per Post verschickt. Und das dauert deutlich länger als gedacht. Große Aufmerksamkeit bekam die DStV-Initiative durch verschiedene Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sowie im Handelsblatt.

Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30. September 2020 verlängert: unsere Einschätzung

Die Verlängerung der Antragsfrist begrüßen wir ausdrücklich! Ein richtiger Schritt des BMWi.

Die Antragstellung hat sich in der Praxis als sehr arbeitsintensiv herausgestellt. Einmal sind viele Informationen zusammenzutragen. Darüber hinaus ist die Abwicklung online über die Seiten des BMWi ausschließlich durch manuelles Ausfüllen möglich. Schnittstellen existieren nicht. Daher haben insgesamt die beauftragten Steuerberater viel mehr Aufwand als gedacht.

Darüber hinaus gibt es weiterhin technische Schwierigkeiten mit dem Online-Antragstool. Viele fachliche Detailfragen sind immer noch nicht geklärt. Auch der Akkreditierungsprozess für die Steuerberater läuft nicht wirklich rund.

Durch die Verlängerung der Frist haben alle beteiligten Parteien, also Unternehmer, Steuerberater sowie die Behörden, nun mehr Zeit, sich dem wichtigen Thema Überbrückungshilfen anzunehmen.

Als Steuerberater müssen wir in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten große Sorgfalt bei der Antragstellung, insbesondere beim Planen der Umsätze und der Kosten walten lassen. Eine schnelle Abwicklung ist dabei überhaupt nicht sachgerecht.

Viele Unternehmer benötigen die finanziellen Hilfen aufgrund der Corona-Krise. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse sichern häufig die Existenzgrundlage der kleinen Unternehmen. Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung? Melden Sie sich gerne bei uns.

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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