29. September 2020

Antragsfrist Überbrückungshilfe Phase 1 bis 9. Oktober verlängert

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Die Bundessteuerberaterkammer hatte darauf gedrängt. Nun hat der Bund zugestimmt und die Antragsfrist zur Überbrückungshilfe verlängert. Unternehmerinnen und Unternehmer können Anträge zur Überbrückungshilfe nun bis zum 9. Oktober 2020 stellen. Die wichtigsten Infos zur erneuten Verlängerung im Überblick.

Wieso wurde die Antragsfrist Überbrückungshilfe Phase 1 bis 9. Oktober verlängert?

Die Antragszahlen für die Überbrückungshilfe der Phase 1 für die Monate Juni bis August 2020 steigen weiterhin und es treten vermehrt technische Schwierigkeiten auf. Um die Situation etwas zu entspannen, hatte die Bundessteuerberaterkammer eine erneute Verlängerung der Antragsfrist angeregt.

Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft dem zugestimmt und die Frist bis zum 9. Oktober 2020 verlängert. Die Frist war bereits einmal auf den 30. September 2020 verlängert worden.

Antragstellung Überbrückungshilfe Phase 2 voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich

Fördergelder für die Monate September bis Dezember 2020 können Unternehmen im Rahmen der zweiten Phase der Überbrückungshilfe voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 beantragen. Diesbezüglich halten wir Sie auf dem Laufenden.

Unsere Einschätzung

Am morgigen 30. September 2020 wäre die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe der ersten Phase abgelaufen. Wir erleben aktuell noch einmal einen starken Anstieg der Anfragen und der Prüfung der Voraussetzungen.

Wir gehen davon aus, dass in den letzten Tagen eine Antragsflut über die Behörden hereinbricht. Daher erleben wir auch bei der Online-Antragstellung immer wieder technische Schwierigkeiten und Systemabstürze. Der Beantragung gestaltet sich daher etwas schwierig. Das Problem technischer Schwierigkeiten aufgrund vieler Zugriffe sollten die Behörden für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ab Mitte Oktober in den Griff bekommen.

Wir begrüßen es daher sehr, dass die Antragsfrist Überbrückungshilfe Phase 1 bis 9. Oktober verlängert wird. Diese kommt Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer zu Gute, um doch noch einen Antrag stellen zu können. Wir als Berater können nun die vielen Anfragen sachgerecht abarbeiten.

Wollen Sie noch einen Antrag stellen? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen? Sprechen Sie uns an!

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