Die BAFA-Beratungsförderung – Optimierung der betrieblichen Prozesse
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7. September 2023

Die BAFA-Beratungsförderung – Optimierung der betrieblichen Prozesse

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Inhaltsverzeichnis

Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde, die Unternehmer:innen in verschiedenen Unternehmensbereichen durch Förderprogramme unterstützt.

Ein Fördertopf der BAFA ist die „Förderung des unternehmerischen Know-hows“, mit dessen Hilfe unter anderem die Beratung zur Optimierung der betrieblichen Geschäftsprozesse bezuschusst werden kann. Darum legen wir Ihnen dieses Programm besonders ans Herz. Die relevanten Fakten zum Programm finden Sie hier. 

An wen richtet sich die BAFA-Beratungsförderung?

Die „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an alle Unternehmen, die laut EU-Mittelstandsdefinition als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) klassifiziert werden.

KMU sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen und
  • einen Umsatz von maximal 50 Millionen Euro verzeichnen oder
  • eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

Beratende Unternehmen und Freiberufler:innen sind nicht förderfähig. 

BAFA-Beratungsförderung: Was wird gefördert?

Grundsätzlich sind Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung förderfähig.

Der Fördertopf „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ steht damit im Einklang mit der Digitalisierungs- und Prozessberatung. Die Optimierung digitaler wirtschaftlicher Prozesse kann darüber gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei der Förderung wird zwischen Unternehmen aus neuen und alten Bundesländern unterschieden.

Unternehmen aus den neuen Bundesländern können sich zweimal im Jahr ein Beratungshonorar von bis zu 3.500 Euro mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent bezuschussen lassen.

Bei Unternehmen aus den alten Bundesländern gilt eine Förderquote von bis zu 50 Prozent.

Bis zum 31.12.2026 kann ein Unternehmen maximal fünf Anträge stellen, allerdings nicht mehr als zwei Anträge pro Jahr.

So ist der Ablauf der BAFA-Beratungsförderung

Der Ablauf bei der BAFA-Förderung sieht so aus:

  • Prüfung der Förderungsvoraussetzungen 
  • Auswahl eines/einer bei der BAFA akkreditierten Berater:in
  • Einreichung eines Förderantrages bei der BAFA über das Onlineportal der BAFA
  • Prüfung des Antrages (Rückmeldung in der Regel innerhalb von 14 Tagen)
  • Bewilligung des Antrages mit Angabe der Förderhöhe und Bedingungen
  • Rechnungsstellung vor der Leistungserbringung
  • Durchführung der Beratungsleistung
  • Erstellung eines umfangreichen Beratungsberichts für die BAFA
  • Upload aller relevanten Nachweise wie Beratungsbericht, Kontoauszug als Nachweis der Zahlung des Beratungshonorars ins Onlineportal der BAFA
  • Erstattung des vereinbarten Förderbetrags

Fazit

Beratungsleistungen, die auf die Digitalisierung und Optimierung von betrieblichen Abläufen ausgerichtet sind, sind ausdrücklich förderfähig. Deshalb unser Rat: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die BAFA-Förderung erfüllt.Nach der Bewilligung des BAFA Antrages erhalten Sie eine umfassende Prozess- und Digitalisierungsberatung und erhalten Handlungsempfehlungen zur Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse.

Wenn Sie Fragen oder Interesse an der BAFA-Beratungsförderung oder zu weiteren Förderprogrammen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Robin Steingans

Prozessberatung und Verfahrensdokumentation

Expert:innen zu diesem Thema

Alexander Lejer

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

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