27. April 2020

„Förderung unternehmerischen Know-hows“ der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kategorien: Allgemein

Bei dem Beratungs-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ handelt es sich um eine staatliche Förderung einer betriebswirtschaftlichen Beratung in der Corona-Krise. Unsere Beratungsdiensleistungen, die wir für Sie erbringen, werden ab sofort und bis zum 31.12.2020 mit einem Beratungswert von bis zu 4.000 Euro staatlich gefördert.

Inhalte der Beratungen sind Liquiditäts-, Ertrags- und Rentabilitätsplanungen sowie die Erarbeitung von Tools und Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Dieser Zuschuss gilt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Freiberufler, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Alles Wichtige zum Antrag der „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Den Antrag stellen Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Er muss vor Beginn der Beratung bewilligt werden. Der Zuschuss wird nur für nur Beratungsunternehmen gewährt, die dort akkreditiert sind. Wir sind bereits seit längerem akkreditiert. Unsere Berater-ID geben wir Ihnen nach Absprache.

Antragsberechtigt sind Unternehmen. Jedes einzelne Unternehmen eines Unternehmensverbunds ist ebenfalls antragsberechtigt, sofern der Verbund im Ganzen die Größenkriterien kleiner und mittlerer Unternehmen nicht überschreitet.

Nach Eingabe der Stammdaten werden Sie zu einer kurzen Begründung für die Bewertung als Corona-Antrag aufgefordert. Das PDF benennen Sie bitte „Corona betroffen“. Gerne können wir abstimmen, wie Sie die Beantragung damit begründen.

Hilfestellung zum Antrag finden Sie hier. Wir stehen Ihnen bei der Antragsstellung gerne zur Seite.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

  • Sie haben ein bereits gegründetes Unternehmen.
  • Sie erfüllen die Bedingungen der kleineren und mittleren (KMU) sowie der De-minimis-Regelung.
  • Es liegt eine begründete negative wirtschaftliche Auswirkung aufgrund der Corona-Krise vor.
  • Sitz des Unternehmens muss in Deutschland liegen.
  • EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen wird eingehalten.

Diese Unternehmen und Unternehmer sind vom Programm ausgeschlossen

  • Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen
  • Wirtschafts- oder Buchprüfungsunternehmen
  • Steuerberatungen
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Insolvenzverwalter
  • oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätige Unternehmen
  • gemeinnützige Unternehmen
  • gemeinnützige Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
  • oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen

Diese Beratungsleistungen dürfen Sie erhalten

  • wirtschaftliche Fragestellungen
  • finanzielle Fragestellungen
  • personelle Fragestellungen
  • organisatorische Fragen der Unternehmensführung

Diese Beratung wird nicht gefördert

  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • steuerberatende Tätigkeiten (z.B. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen)
  • Stellung von Anträgen, allgemeine Beantwortung von Anfragen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • bei Ärzten und anderen Heilberufen: Maßnahmen zum Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, Marketing, Umsatz steigernde Maßnahmen

Das Beratungsunternehmen liefert seinen Beratungsbericht im Nachgang an das BAFA. Der Zuschuss von 100 Prozent des Beratungshonorars von maximal 4.000 Euro wird als Zuschuss des BAFA direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt. Bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe sind mehrere Beratungen möglich. Die Verwendungsnachweise müssen Sie spätestens sechs Monate nach Erhalt der Bewilligung einreichen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe brauchen

Für Sie entstehen für die Beratung im Rahmen dieses Programms bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro keine Kosten.

Melden Sie sich unter BAFA-kso@ecovis.com oder unter 02173-399 47 289.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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