Ein Gerichtssaal des Bundesfinanzhofs, wo kürzlich ein entscheidender Beschluss zur Grundsteuerreform gefasst wurde.
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24. Juni 2024

Neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs zur Grundsteuerreform: Ein Schritt in die richtige Richtung?

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Der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Steuergericht, hat kürzlich einen wegweisenden Beschluss im Zusammenhang mit der sog. Grundsteuerreform veröffentlicht. Dieser Beschluss könnte weitreichende Folgen für Immobilieneigentümer:innen haben und adressiert einen der größten Kritikpunkte an der Reform. 

Hintergrund der Grundsteuerreform 

Die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, sorgt seit ihrer Ankündigung für viele Diskussionen und Unsicherheiten unter Immobilieneigentümer:innen. Einer der zentralen Kritikpunkte ist die teils vorhandene Diskrepanz zwischen den auf Basis gesetzlicher Parameter ermittelten Grundsteuerwerten von Immobilien und deren tatsächlicher Verkehrs- bzw. Marktwert. Dies hat zur Folge, dass die ab 2025 festzusetzende Grundsteuer teils auf einer höheren Bemessungsgrundlage als dem Verkehrswert erfolgt, was somit eine höhere Grundsteuer zur Folge haben wird. Ein Nachweis des sogenannten niedrigeren gemeinen Werts der Immobilie ist bisher gesetzlich nicht vorgesehen. 

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs 

In einem ersten Verfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun gerügt, dass das bisherige Gesetz keinen gesetzlichen Nachweis des tatsächlich niedrigeren Wertes der Immobilie zulässt. Dieser Beschluss kann als richtungsweisend betrachtet werden, da das Gericht die Notwendigkeit erkannt hat, realistischere Bewertungsgrundlagen zu schaffen, die den tatsächlichen Marktverhältnissen besser entsprechen. Wenngleich aus Sicht des Bundesfinanzhofes (BFH) Typisierungen im Rahmen eines solchen Masseverfahrens zur Bewertung der vielzähligen Immobilien toleriert werden müssen, besteht ein Übermaßverbot, wenn der Wert der Immobilie 40% unterhalb der Grundsteuerwertfeststellung liegt.    

Auswirkungen des Beschlusses 

Die Entscheidung des BFH könnte dazu führen, dass gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden, um Immobilieneigentümer:innen die Möglichkeit zu geben, einen niedrigeren Verkehrswert ihrer Immobilie nachzuweisen. Dies würde nicht nur zu einer gerechteren Grundsteuerberechnung führen, sondern auch die Akzeptanz der Grundsteuerreform in der Bevölkerung erhöhen. 

Nachweis des tatsächlichen Verkehrswerts 

Um den tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie nachzuweisen, könnten zukünftig Gutachten von unabhängigen Sachverständigen oder vergleichbare Verkaufswerte ähnlicher Immobilien herangezogen werden. Diese Nachweise würden es den Eigentümer:innen ermöglichen, die steuerliche Bewertung ihrer Immobilie realistischer darzustellen und so eine zu hohe Grundsteuer zu vermeiden. 

Ausblick und unsere Einschätzung 

Es bleibt abzuwarten, wie Gesetzgeber:innen auf diesen Beschluss reagieren werden und welche konkreten Änderungen oder Folgeentscheidungen zu erwarten sind. Klar ist jedoch, dass der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Beschluss ein wichtiges Signal gesetzt hat: Die Bewertung von Immobilien für grundsteuerliche Zwecke muss ein Übermaß verhindern, wenngleich mit einer individuellen Nachweismöglichkeit insbesondere verwaltungsseitig ein hoher Administrationsaufwand einher gehen wird. Fälle, wo eine Grundsteuerbelastung weit über dem Verkehrswert der Immobilie droht, sollten verfahrenstechnisch mit Bezug auf den aktuellen Beschluss offengehalten werden. Wenn Sie Fragen bezogen auf Ihren individuellen Fall haben, wenden Sie sich gerne Steuerberaterin Janina Himmelmann und Steuerberater Peter Kollenbroich.

Janina Himmelmann

Steuerberaterin, Master of Law

Peter Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Fachberater für Immobilienbesteuerung, LL.M.

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