24. Juli 2020

Verdachtsfälle wegen Betrug bei Corona-Soforthilfe: Infos und eine Einschätzung

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Die Corona-Soforthilfe sollte Unternehmern und Selbstständigen durch die Krise helfen. Nun gibt es zahlreiche Verdachtsfälle auf Betrug bei der Corona-Soforthilfe. Wir liefern einen Überblick und erklären, worauf Sie bei der Verwendung der Gelder achten sollten.

Die im Rahmen der Covid-19-Pandemie aufgestellten Corona-Soforthilfen waren für viele Menschen eine dringend benötigte Hilfe in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation. Insbesondere die niedrigen Antragsvoraussetzungen führten allerdings auch dazu, dass das Geld beantragt und ausgezahlt wurde, obwohl die Voraussetzungen in der Realität gar nicht vorlagen.

Die Ermittlungsverfahren laufen mittlerweile auf Hochtouren und es häufen sich immer neue Verdachtsmeldungen. In diesem Zusammenhang hatte Nordrhein-Westfalen die Auszahlungen sogar vorübergehend gestoppt.

Verdacht auf Betrug bei Corona-Soforthilfe NRW

So zeigen aktuelle Fälle aus NRW, dass die Hemmschwelle beim Corona-Soforthilfebetrug offenbar sehr niedrig ist. Bereits im Mai warfen die Behörden sieben Beschuldigten gewerbsmäßigen Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen vor. Sie sollen falsche Angaben gemacht haben, um die Gelder zu erhalten. Insgesamt veranlassten die Behörden wohl Zahlungen in Höhe von 24.000 Euro. Die Polizei durchsuchte hier die Wohn- und Geschäftsräume der Beteiligten und ist dabei sogar auf Goldbarren gestoßen, in die Empfänger das Geld anscheinend bereits investiert hatten. Insbesondere die Bank war durch die plötzlich auftretenden hohen Summen auf den Konten der Beteiligten misstrauisch geworden und hatte den Fall gemeldet.

Nun haben die Behörden in einem weiteren Fall im Raum NRW erneut zehn Objekte durchsucht: Dabei werden 15 Beteiligte beschuldigt, insgesamt 72.000 Euro zu Unrecht aus Corona-Soforthilfen bezogen zu haben. Ein Teil des Geldes in Form von Bargeld und zahlreiche relevante Unterlagen stellten die Behörden bereits sicher.

Betrug bei Corona-Soforthilfe Berlin

In Berlin gelang es einem Mann anscheinend, sich mithilfe Beteiligter in einem Monat sogar 145.000 Euro durch Soforthilfen zu erschleichen. Er sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.

Die Bundesregierung wirft in diesem Zusammenhang berechtigterweise die Frage auf, wie die Unternehmer die Mittel des Bundes konkret verwenden. Die Behörden prüfen, ob Empfänger die Gelder auch für Kosten verwenden, für die sie nicht vorgesehen sind. Die eigentlich als Hilfestellung gedachten Corona-Soforthilfen beschäftigen somit auch in großem Umfang die Politik und die Justiz.

Unsere Einschätzung

Insgesamt laufen im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen bundesweit bereits über 530 Ermittlungsverfahren. Noch ist nicht abzuschätzen, wie hoch die Summen sind, die Behörden hier möglicherweise zu Unrecht ausgezahlt haben.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit Betrugsfällen bei Corona-Soforthilfen werden die Behörden jedoch mit Sicherheit noch länger beschäftigen, zumal die strafrechtliche Verjährung für diese Taten erst mit Auszahlung beginnt und dann mindestens fünf Jahre läuft. Gerne stehen Ihnen die Strafverteidiger von Ecovis auch in diesen Fällen beratend oder im Fall einer Durchsuchung zur Seite.

Da die Antragstellung im Corona-Soforthilfeprogramm letztmals am 31.05.2020 möglich war, sind neue Taten nicht mehr zu befürchten. Für bereits gestellte Anträge sollten jedoch die Gründe, die zum Antrag geführt haben, dokumentiert und zumindest für die nächsten fünf Jahre im Fall der Fälle archiviert sein.

Alexander Littich

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht

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