6. Januar 2021

Bund verlängert steuerliche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise

Kategorien: Unkategorisiert

Wie von Expert:innen angekündigt stiegen die Fallzahlen in der Corona-Pandemie mit Beginn der kälteren Jahreszeiten wieder an. Also ergriffen Bund und Länder entsprechende Maßnahmen. Seit Dienstag ist klar, dass der Lockdown bis mindestens Ende Januar andauern wird. Doch bereits Ende Dezember hat der Bund steuerliche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise verlängert.

Erste steuerliche Erleichterungen in der Corona-Krise hatte der Bund in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. März 2020 veröffentlicht. Darin bot der Bund Stundungen für Steuern, die bis zum 31. Dezember 2020 fällig sind oder diesen Zeitraum betreffen.

In einem weiteren Schreiben vom 22. Dezember 2020 hat das BMF nun eine Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise verkündet. Wir liefern Ihnen alle Infos in der Übersicht.

Vereinfachte Stundungen von Steuerzahlungen sollen Liquidität in der Corona-Krise sichern

Steuerzahlungen, die bis zum 31. März 2021 fällig sind, können bis zum 30. Juni 2021 im vereinfachten Verfahren gestundet werden.

Voraussetzung ist, dass Unternehmer:innen unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind.

Darüber hinaus können Anschlussstundungen bis längstens zum 31. Dezember 2021 im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden. Dabei verzichtet der Bund auf Einzelnachweise zu entstandenen Schäden oder Umsatzeinbrüchen. Das soll den bürokratischen Aufwand erleichtern und zügige Bewilligungen der Stundungen ermöglichen.

Zudem räumt der Bund die Möglichkeit ein, auf Stundungszinsen zu verzichten.

Eine Regelung für Steuerfälligkeiten nach dem 31. März 2021 gibt es bislang nicht.

Vollstreckungsaufschub in der Corona-Krise

Entsprechendes gilt auch für Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerfälligkeiten bis zum 31. März 2021. Wenn Vollstreckungsschuldner:innen von der Corona-Krise betroffen sind, verzichtet das Finanzamt auf Vollstreckungsmaßnahmen für bis zum 31. März 2021 fällig gewordene Steuern.

Säumniszuschläge, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2021 entstehen, erlässt der Bund grundsätzlich.

Vereinfachte Anpassung von Vorauszahlungen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise

Betroffene Unternehmer:innen können die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse herabsetzen.

Gesonderte Nachweise wie beispielsweise eine Hochrechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertungen sind grundsätzlich nicht nötig.

Unsere Einschätzung

Durch die Ausweitung der steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit Stundungen, Vollstreckungen und Vorauszahlungen können Unternehmer:innen ihre Liquidität ohne großen bürokratischen Aufwand stärken.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation sind die getroffenen Regelungen notwendig, um Unternehmer:innen aus der Krise zu helfen. Allerdings ist die Begrenzung auf Fälligkeiten bis zum 31. März 2021 unseres Erachtens zu wenig. Ob eine weitere Verlängerung folgen wird, bleibt abzuwarten.

Wichtig ist, dass Sie als Unternehmen gestundete Steuerfälligkeiten trotzdem zahlen müssen. Es handelt sich nur um einen Aufschub unter vereinfachten Voraussetzungen. Die beschriebenen Regelungen sind Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

 

Nico Kurth

Prokurist, Steuerberater, Bachelor of Arts (Steuerrecht)

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Abbildung eines digitalen Dokuments mit einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), bestehend aus dem Länderkürzel „DE“ und einer Zahlenfolge.

    Ab 1. November 2024 soll in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt werden. Diese neue Identifikationsnummer soll dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Konsistenz von Daten zu erhöhen. Hier erfahren Sie alles Wesentliche zur bevorstehenden Einführung der W-IdNr. und was [...]

    Lars Rinkewitz

    11. Jul 2024

  • Effiziente Arbeitszeiterfassung: Umsetzung und Kontrolle für Arbeitgeber:innen

    Erfahren Sie, wie Sie die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung rechtssicher umsetzen und von den Möglichkeiten der Gestaltung profitieren. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was das BAG entschieden hat Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung sorgte im Herbst 2022 für Aufsehen. Nun [...]

    Jens Bühner

    01. Feb 2023

  • Was Arbeitgeber:innen über das betriebliche Hitzefrei wissen müssen

    Die hohen Sommertemperaturen setzen vielen Arbeitnehmer:innen enorm zu. Durch den Klimawandel müssen wir uns darauf einstellen, dass Sommertemperaturen in den Spitzen und im Durchschnitt steigen und Hitzewellen länger anhalten. Arbeitgeber:innen kommt bei hohen Temperaturen eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter:innen zu. Was Sie bei Hitzewellen beachten müssen und ab wann Hitzefrei notwendig sein kann, lesen Sie hier.

    Jens Bühner

    23. Jun 2023