16. November 2020

Bundesregierung plant Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

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Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe in einer dritten Stufe wohl bis Ende Juni 2021 verlängern. Zudem wird es ein neues Hilfspaket für Soloselbständige geben, das Neustarthilfe heißt. Das haben die Minister Olaf Scholz und Peter Altmaier kürzlich veröffentlicht. 

Die Überbrückungshilfe wird bis Ende Juni 2021 verlängert und heißt Überbrückungshilfe III

Die Zuschüsse der Überbrückungshilfe sollen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler:innen zugutekommen. Sie finden auf unserem Blog alles Wesentliche zur Überbrückungshilfe und den Fallstricken der Antragstellung. Die aktuelle Überbrückungshilfe der Phase II läuft bis Ende Dezember 2020. Anträge können für die Monate September bis Dezember 2020 noch bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

Es soll aber eine weitere Stufe zünden. Die Hilfen werden ab Januar 2021 verlängert und sollen bis Juni 2021 in Phase III laufen. Die Details dazu sollen in Kürze bekannt gegeben werden. Über die Erweiterungen und Verbesserungen halten wir Sie hier ebenfalls auf dem Laufenden.

Bundesregierung plant Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Wird es Verbesserungen geben?

Diese Bereiche sollen für die Überbrückungshilfe III angepasst und verbessert werden:

  • Steuerliche Wirksamkeit von Ausgaben für Instandhaltung und für Modernisierung
  • Steuerliche Wirksamkeit von Abschreibungen

Die Höhe der Betriebskostenerstattung mit der Überbrückungshilfe III soll von maximal 50.000 Euro monatlich auf 200.000 Euro monatlich erhöht werden.

So funktioniert die Neustarthilfe für Soloselbständige aus dem Kunst- und Kulturbereich

Bei der Neustarthilfe handelt es sich um eine Betriebskostenpauschale, die für die Soloselbständigen greift, die mit der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen (können). Sie beträgt 25 Prozent eines Referenzumsatzes, der aus sieben Monaten ermittelt wird. Der Referenzumsatz wird aus dem kompletten Jahresumsatz 2019 ermittelt; heruntergebrochen auf sieben Monate. Für nach dem 1. Oktober 2019 aufgenommene Tätigkeiten gibt es Sonderregelungen.

Maximal liegt die Neustarthilfe bei 5.000 Euro. Wichtig ist, dass Antragsteller:innen im Referenzzeitraum 2019 mindestens 51 Prozent ihres Umsatzes aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben. Als zweckgebundene Leistung wird die Neustarthilfe nicht auf die Grundsicherung oder ähnliche Leistungen angerechnet.

Stand jetzt wird die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt werden. Als Laufzeit gelten die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021.

Zur Bekämpfung von Betrugsfällen erfolgt wie auch bei den anderen Hilfen Überprüfungen im Nachgang statt. Etwaige zu viel erhaltene Zuschüsse sind zurückzuzahlen; gestaffelt nach Abweichungen zum Referenzumsatz.

Bundesregierung plant Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – unsere Einschätzungen

Es ist offenbar so, dass die öffentlichen Hilferufe, gerade aus dem Kunst- und Kulturbereich, politisch wahrgenommen und in konkrete Hilfsmaßnahmen umgesetzt wurden. Die Auszahlung als Vorschuss ist untypisch und der existentiellen Situation der Betroffenen geschuldet.

So wird die Neustarthilfe für Soloselbständige in die Überbrückungshilfe III integriert sein, um Hilfestellungen für die sogenannten „Einzelkämpfer“ zu geben. Beide Hilfen können wohl  ab 1. Januar 2021 beantragt werden

Sie dürfen in den kommenden Tagen eine genauere Betrachtung und Einschätzungen der beiden Maßnahmen von uns erwarten. Auch hier werden sicherlich immer wieder neue Details bekannt werden. Auf diese werden wir auch immer wieder hinweisen.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

 

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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