Das bringt die Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft (SE)
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18. April 2023

Das bringt die Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft (SE)

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Durch die Umwandlung einer Gesellschaft in die Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft wird die Gesellschaft weder aufgelöst, noch wird eine neue juristische Person gegründet. Die Gesellschaft bleibt in ihrer Identität erhalten. Bei der Umwandlung darf die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringert werden.

Was ist eine europäische Aktiengesellschaft (SE)?

Die offizielle Bezeichnung der europäischen Aktiengesellschaft lautet Societas Europaea (SE). Damit sollen Sie ihr Unternehmen grenzüberschreitend mit einer einheitlichen Leitungsstruktur auf der Grundlage eines EU-einheitlichen Rechtsrahmens führen können.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Umwandlung in eine SE?

Zunächst steht die Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft in eine europäische Aktiengesellschaften nur Gesellschaften offen, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben. Zwar können auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine SE umgewandelt werden, sie müssen jedoch zunächst in eine Aktiengesellschaft nationalen Rechts umgewandelt werden.

Darüber hinaus muss die Gesellschaft mindestens zwei Jahre eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem weiteren Mitgliedstaat haben. Eine Sitzverlegung anlässlich der Umwandlung ist nicht möglich.

Der erhebliche Nachteil der europäischen Aktiengesellschaft gegenüber den nationalen Rechtsformen ist der, dass die Gesellschaft ein Mindestkapital von 120.000 Euro aufweisen muss. Dieser Nachteil kann jedoch dadurch aufgefangen werden, dass die europäische Rechtsform grenzüberschreitende Tätigkeiten im Sinne des wachsenden internationalen Wettbewerbs ermöglicht. Dazu gehört zum Beispiel die Sitzverlegung oder die Fusionierung mit Aktiengesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Mit einer SE sparen Sie zudem Kosten für Verwaltung und Führung von Tochtergesellschaften.

Welche Mitbestimmungsrechte existieren bei der Umwandlung in eine SE?

Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen können sich bei der Umwandlung auf ein beliebiges Mitbestimmungsmodell einigen. Dazu wird ein Verhandlungsgremium aus Arbeitnehmervertretern gebildet. Ihre Aufgabe ist die Schließung einer schriftlichen Vereinbarung mit den Vertretern der Arbeitgeber. Dadurch wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer:innen, die Mitbestimmungsrechte haben, diese nach der Umwandlung auch behalten. Mitbestimmungsrechte dürfen in keinem Fall gemindert werden.

Das Urteil des EuGH gegen SAP

Am 18. Oktober 2022 hat der Europäische Gerichtshof in der Sache des Antragsverfahrens der Gewerkschaften ver.di und IG Metall gegen die SAP SE entschieden. Die SAP AG wurde 2014 in eine SE umgewandelt und in diesem Zuge wurde über die Mitbestimmung verhandelt. Dabei wurde vereinbart, dass der Aufsichtsrat verkleinert wird und somit der eigenständige Wahlgang der Vertreter der Gewerkschaften wegfällt. Die Gewerkschaften vertreten die Ansicht, dass zu der Mitbestimmung auch das gesonderte Auswahlverfahren zählt, weshalb gesicherte Sitze und die separate Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat auch bei der Umwandlung sicherzustellen sind. Das Bundesarbeitsgericht teilt diese Ansicht nach nationalem Recht, legte dem Europäischen Gerichtshof jedoch eine Vorlagefrage vor, um auch die Gültigkeit nach der EU-Richtlinie 2001/86 sicherzustellen. Daraufhin entschied der Gerichtshof, dass es angesichts der bestehenden Vielfalt an Regelungen und Gepflogenheiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht ratsam sei, die Beteiligungsregeln nach europäischen Richtlinien zu beurteilen. Das nationale Recht sei bei einer Umwandlung im Hinblick auf die Beteiligungen maßgebend. Dadurch soll vermieden werden, dass es zu Einschränkungen oder sogar zu Beseitigungen der Beteiligungsrechte im Rahmen einer Umwandlung führt, die zuvor bestanden haben.

Unsere Einschätzung

Die Umwandlung einer nationalen Gesellschaft in eine europäische Aktiengesellschaft stellt eine erwägenswerte Möglichkeit mit betriebswirtschaftlichen Vorteilen dar. Bei der Umwandlung sollten Sie klare Anforderungen beachten. Wenn Sie Hilfe bei der Umwandlung im Hinblick auf die rechtliche und steuerliche Absicherung benötigen, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

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