27. August 2020

Das ist drin im neuen Corona-Paket

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Die Bundesregierung und die Koalitionsspitzen haben die Verlängerung der Corona-Hilfsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehört auch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Für mittelständische Unternehmen werden die Hilfen ebenfalls verlängert und Eltern bekommen bei erkrankten Kindern mehr bezahlte Tage. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden, aber nur für den Tatbestand der Überschuldung. Hier finden Sie das Wesentliche zum neuen Corona-Paket. Es handelt sich um ein umfassendes Update für Unternehmer, Familien und Künstler, ohne vom eingeschlagenen Weg abzuweichen.

Das neue Corona-Paket: Kurzarbeitergeld wird verlängert und erhöht

Zur Sicherung der Arbeitsplätze sollen Unternehmen weiterhin die erleichterte Kurzarbeit in Anspruch nehmen können. Sie wird von zwölf auf bis zu 24 Monate ausgedehnt. Die Regelung gilt für Betriebe, die coronabedingt bis zum 31.12.2020 auf Kurzarbeit umgestellt haben oder umstellen müssen. Das Kurzarbeitergeld soll maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden können. Zur Finanzierung werden Steuergelder eingesetzt. Diese Gelder gibt der Staat der Bundesagentur für Arbeit als Zuschuss, nicht als Darlehen. Dafür werden Milliarden benötigt, denn das Kurzarbeitergeld wird ab dem vierten Monat auf 70 Prozent oder 77 Prozent (für Arbeitnehmer mit Kindern) erhöht. Ab dem siebten Monat erhalten Arbeitnehmer sogar 80 Prozent oder 87 Prozent des Nettolohns. Diese Regelung soll bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Sie gilt für alle, die bis zum 31.03.2021 Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Zum Vergleich: Das reguläre Kurzarbeitergeld liegt bei 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern liegt es regulär bei 67 Prozent.

Das neue Corona-Paket fördert Weiterbildung: Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Qualifizierung während der Kurzarbeit lohnt sich.

Die Bundesregierung will Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2021 vollständig erstatten. Das entspricht der aktuellen Regelung, die bereits bis zum 31.12.2020 greift. Alle Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter bis zum 30.06.2021 in Kurzarbeit schicken mussten, bekommen zur Abfederung vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 ihre auf das Kurzarbeitergeld berechneten Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet. Erfolgt während der Kurzarbeit eine Qualifizierung, kann die hälftige Erstattung auf eine vollständige Erstattung erhöht werden.

Damit setzt die Bundesregierung einen starken Impuls in Richtung Weiterbildung, die Rechnung dürfte sich für viele Unternehmen lohnen.

Das neue Corona-Paket: Überbrückungshilfen noch bis Ende 2020

Besonders durch Corona belastete Unternehmen dürfen bis Ende 2020 Überbrückungsgeld beantragen. Das bisherige Programm der Überbrückungshilfe sollte ursprünglich nur bis Ende August 2020 laufen. Die Antragsfrist wurde schon bis zum 30.09.2020 verlängert. Jetzt soll das ganze Programm zeitlich ausgeweitet werden. Wie das im Detail aussehen wird, wissen wir noch nicht.

Stand heute werden für die Monate Juni bis August 2020 gewisse Prozentsätze (abhängig vom Umsatzausfall) der fixen Betriebskosten bis zu maximal 150.000 Euro erstattet. Für die Reisebranche gelten besondere begünstigende Regelungen.

Da das Verfahren der Länder komplex ist, läuft die Auszahlung nur langsam an. Grund für das schwierige Verfahren sind die Lehren aus den Betrügereien bei den Corona-Soforthilfen.

Allerdings können wir aus unserer aktuellen Erfahrung sagen, dass es in NRW nun tatsächlich mit den Bewilligungen und somit auch hoffentlich bei den Auszahlungen losgeht. Die ersten Bewilligungen sind nun da!

Künstler und Kleinunternehmer erhalten bis Ende 2021 erleichterten Zugang zur Grundsicherung

Für Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer bleibt der erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis Ende 2021 bestehen (sollte eigentlich Ende 2020 auslaufen). Der erleichterte Zugang dazu soll grundsätzlich erhalten bleiben. Die Koalition plant großzügige Regelungen beim Schonvermögen. Demzufolge sollen nicht mehr alle vorhandenen Vermögensbestandteile auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Das neue Corona-Paket ist familienfreundlich: Mehr Krankentage für Kinderbetreuung

Diese Regelungen kommen berufstätigen Eltern sehr entgegen. Wer gesetzlich versichert ist, dem stehen in 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Kinderbetreuung zu. Elternpaare bekommen für jeweils fünf weitere Tage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende zusätzliche zehn Tage.

Zum Vergleich: Zur Betreuung kranker Kinder unter 12 Jahren stehen gesetzlich versicherten Eltern aktuell in der Regel zehn freie Arbeitstage zu, Alleinerziehende bekommen 20 Tage.

Keine Änderung beim kostenlosen Mittagessen für Kinder aus ärmeren Familien

Trotz der coronabedingten Schul- und Kitaschließungen sollen Kinder armer Eltern ein kostenloses Mittagessen bekommen. Den Kindern soll bis 31.12.2020 im Rahmen des Bildungspakets ein Mittagessen zur Verfügung gestellt werden. Unklar ist aktuell noch, wie diese Sonderreglung bisher angenommen wurde.  

Das neue Corona-Paket: 20 freie Tage für die Pflege coronakranker Angehöriger

Wer Angehörige pflegt, die an Corona erkrankt sind oder deren Pflege organisiert, der bekommt staatliche Hilfe. Er kann im Jahr 2020 bis zu 20 Arbeitstage dafür nutzen. Wer sich um seine Angehörigen kümmert, der kann auch 20 Tage lang das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen.

Das neue Corona-Paket: Digitale Infrastrukturhilfe für Schulen

Die Hilfsgelder der EU für Corona sollen für eine digitale Bildungsoffensive an Schulen eingesetzt werden. Digitale Schulbildung tut dringend not, denn zu offensichtlich sind die digitalen Defizite an Schulen in den letzten Monaten geworden. Endlich wurde das erkannt. Das soll jetzt mit 500 Millionen Euro geändert werden. Das Geld ist für digitale Endgeräte von Lehrern und für den Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorgesehen. Geplant ist ein geschützter digitaler Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte.

Wir regen dringend an, dass weitere Gelder zur Verfügung gestellt werden, damit auch alle Schüler flächendeckend in Deutschland mit digitalen Endgeräten ausgerüstet werden.

Lockerungen im Insolvenzrecht ebenfalls verlängert

Um einer Pleitewelle entgegenzutreten, werden auch die Lockerungen im Insolvenzrecht verlängert. Die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung bleibt bis Ende 2020 ausgesetzt. Dazu haben wir ihnen hier bereits eine Einschätzung gegeben. Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht zwischen März und Ende September 2020 ausgesetzt worden, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Bitte beachten Sie, dass die weitere Aussetzung nur für den Insolvenztatbestand der Überschuldung (im insolvenzrechtlichen Sinne) gelten soll, nicht also für die anderen beiden Tatbestände Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit.

Bitte nehmen Sie in diesem Punkt dringend insolvenzrechtliche Beratung in Anspruch.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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