4. März 2022

Das sind die geplanten Steuerentlastungen der Bundesregierung

Kategorien: Unkategorisiert

Das Handelsblatt hatte am 23. Februar über ein internes Papier der Bundesregierung berichtet, in dem die geplanten Entlastungen aufgeführt werden. Damit will die „Ampel-Koalition“ insbesondere auf die steigenden Energiepreise reagieren. Einige Regelungen sollen sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten. Inzwischen haben mehrere Quellen darüber berichtet. Hier finden sie einen kompakten Überblick über die geplanten Steuerentlastungen der Bundesregierung.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 23. Februar 2022 auf Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger geeinigt. Hintergrund sind die sehr stark ansteigenden Preise für Heizöl, Gas, Strom und Sprit.

Ökostromumlage oder EEG-Umlage entfällt ab 1. Juli 2022

Geplant war ihr Wegfall zunächst zum Jahresende, jetzt entfallen die 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom bereits zum 1. Juli. Geben die Stromanbieter diese Entlastung an ihre Kund:innen weiter, ist der Entlastungseffekt gut kalkulierbar.
Die Bundesregierung wird den Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 6,6 Milliarden Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanzieren.

Steuerentlastungen der Bundesregierung: Grundfreibetrag wird erhöht

Nach Abschaffung der EEG-Umlage bedeutet die Erhöhung des nicht zu versteuernden Grundfreibetrags ab 2022 bei der Einkommensteuer von 9.984 Euro um 363 Euro auf dann 10.347 Euro eine deutliche Steuerentlastung, insbesondere für Geringverdiener:innen.

Pendlerpauschale steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022

Derzeit beträgt die Pendlerpauschale 30 Cent bis zum 20. Kilometer und ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Nun soll sie ab dem 21. Kilometer und auf 38 Cent steigen. Der Entlastungseffekt gilt nur für einige Arbeitnehmer:innen und ist eher gering.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022

Die Werbungskostenpauschale steigt rückwirkend zum 1. Januar für alle Arbeitnehmer:innen um 200 Euro auf 1.200 Euro. Davon werden viele Arbeitnehmer:innen profitieren können.

Weitere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung

Daneben soll es für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung sowie Sozialhilfe einen einmaligen „Coronazuschuss“ von 100 Euro geben.

Geringverdiener:innen sollen darüber hinaus von einem Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte profitieren. Dazu sollen Einmalzahlungen erfolgen.

Entlastungen für Unternehmer:innen

Über die neu beschlossenen Entlastungen hinaus sind bereits Regelungen getroffen, die Unternehmer:innen spürbar entlasten.

Unsere Einschätzung

Auf eine politische Bewertung verzichten wir. Aus fachlicher Sicht sind die getroffenen Entlastungs-Maßnahamen sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Unternehmer:innen sinnvoll und aus unserer Erfahrung hilfreich.
Das Gesetzesvorhaben muss nun noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Es bleibt abzuwarten, ob noch Änderungen vorgenommen werden. Wir werden Sie aber auf dem Laufenden halten.

Haben Sie Fragen rund um die Steuerentlastungen der Bundesregierung? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Steuergestaltung und die neuen gesetzlichen Meldepflichten: Auswirkungen auf Unternehmen und Berater:innen.

    Die Bundesregierung hat am 24.07.2024 das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) 2024 beschlossen. Insbesondere soll in dem vorgesehenen Entwurf die geplante Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden. Diese neue Regelung ist das nationale Pendant zur bereits bestehenden Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die 2019 [...]

    Julian Heesemann

    11. Okt 2024

  • Die Bundesregierung bringt umfassende Steuerreformen auf den Weg, um Maßnahmen der Wachstumsinitiative und des Koalitionsvertrags umzusetzen.

    Steuerreformen: Die Bundesregierung hat in der letzten Woche das Steuerfortentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht, um die Maßnahmen der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 sowie die im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben umzusetzen. Steuermindereinnahmen und Degressive Abschreibung Die Steuermindereinnahmen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen [...]

    Michael Simon

    15. Aug 2024

  • Alle Energiemaßnahmen der Bundesregierung von “A” wie Agrardiesel bis “Z” wie Zertifikatepreis

    Mit Urteil vom 15.11.2023 des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig. Was folglich aus dem eine Woche vorher [...]

    Tino Wunderlich

    21. Dez 2023