Ansprache von non-binären Personen: Was Unternehmen im E-Commerce beachten müssen
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7. Juli 2023

Ansprache von non-binären Personen: Was Unternehmen im E-Commerce beachten müssen

Kategorien: Allgemein, Arbeitgeber

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Die Gesellschaft entwickelt sich weiter und mit ihr auch die Sprache. Die Alltäglichkeit dieser Entwicklung macht auch vor den Gerichten keinen Halt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main gab zuletzt der Klage einer non-binären Person gegen die Deutsche Bahn (DB) recht. Diese bot nur zwei Ansprache-Optionen im Kundenportal an. Erfahren Sie hier, welche Vorgaben Unternehmen nach der neuesten Rechtsprechung erfüllen müssen.

Gerichte stärken Rechte non-binärer Personen

Non-binäre Personen sind Menschen, die sich weder dem Geschlecht Mann noch Frau zugehörig fühlen und deshalb auch nicht so angesprochen werden möchten. Nun haben mehrere obergerichtliche Entscheidungen zur Stärkung der Rechte non-binärer Personen beigetragen. Darunter ist auch das Urteil des OLG Frankfurt am Main aus dem Jahr 2022. Diesem lag die Klage einer non-binären Person vor, die sich im Kundenportal der DB zwingend zwischen den Anreden “Herr” und “Frau” entscheiden musste. Im Anschluss misgenderte Die Bahn sie wiederholt als Mann. Das OLG verurteilte die DB in zweiter Instanz zur Zahlung einer Entschädigung von 1.000 Euro und zur Änderung ihres Kundenportals. Die DB musste dieses bis zum Ende des Jahres 2022 anpassen. Die Entscheidung des OLG bedeutet, dass Unternehmen nicht-binäre Personen in Zukunft nicht mehr zur Wahl zwischen “Herr” und “Frau” zwingen dürfen.

Grundsatzentscheidung zur Ansprache non-binärer Personen

Auch andere Obergerichte fällten ähnliche Urteile, die sowohl Unterlassungsansprüche als auch Entschädigungen forderten. Sogar das Bundesverfassungsgericht beschloss in einer Grundsatzentscheidung in anderem Kontext, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität abdeckt und schützt.

“Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in […] Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.” 

 

Das bedeutet: Unternehmen müssen sicherstellen, dass non-binäre Personen Registrierungen, beispielsweise bei einem Kaufvorgang im Internet, ohne die Angabe eines für sie unpassenden Geschlechts abschließen können. Dies soll Menschen schützen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlechtsspektrum zuordnen.

Unsere Einschätzung

Unternehmen, die im Bereich E-Commerce tätig sind, sollten dringend ihre Plattformen überprüfen. Wir raten zum Gendern auf den Seiten und zur Anpassung der online auswählbaren Anredeformen. Unternehmen sollten generell die Kommunikation mit ihren Kund:innen genau prüfen, damit keine Missverständnisse entstehen können. Bei Fragen zu Umsetzungsmöglichkeiten dieser Maßnahmen und zum Thema E-Commerce können Sie uns gerne ansprechen.

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