Grunderwerbsteuer-Reform: Private Immobilie zukünftig steuerfrei?
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12. Juli 2023

Teil 1 zur Grunderwerbsteuer-Reform: Private Immobilien zukünftig steuerfrei?

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Inhaltsverzeichnis

Viele junge Familien haben wegen steigender Kosten und Zinsen den Traum vom Eigenheim schon verworfen. Darum prüft das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Ländern derzeit eine mögliche Reform der Grunderwerbsteuer. Immobilienkäufe zur Selbstnutzung könnten dadurch deutlich günstiger werden. Lesen Sie im ersten Teil, was sich bei der Grunderwerbsteuer ändern könnte und was das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) damit zu tun hat.

Mögliche Befreiung oder Senkung der Grunderwerbsteuer für Eigenheime

Die Finanzministerien von Bund und Ländern prüfen derzeit eine Reform der Grunderwerbsteuer. Diese würde den Ländern größeren Spielraum beim privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung einräumen.   Laut einem Diskussionsentwurf aus dem Finanzministerium könnten die Länder eine Reihe von Optionen in Betracht ziehen: beispielsweise 

  • einen ermäßigten Steuersatz oder
  • einen kompletten Verzicht auf die Steuer. 

Letzteres schlug Finanzminister Christian Lindner via Twitter vor. Eine Bedingung wäre jedoch, dass die Immobilien zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Die Steuerentlastung für Eigenheime ist jedoch nicht das Hauptaugenmerk für den vorgeschlagenen Diskussionsentwurf. Der Entwurf sieht auch stark veränderte Regelungen zur Besteuerung von Immobilientransaktionen von Immobiliengesellschaften und Konzernen vor.

Hintergrund zur Grunderwerbsteuer-Reform

Eine Modernisierung des Grunderwerbsteuerrechts wurde in der Vergangenheit schon mehrfach gefordert. Die anstehende Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) machte offenkundig, dass das bestehende Grunderwerbsteuergesetz eine Reform nötig hat. Im Fokus des MoPeG steht eine allgemeine Neufassung der Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in den §§ 705 ff. BGB.

Eine GbR kann durch die Gesetzesänderung vollständige Rechtsfähigkeit erlangen und eigenes Gesellschaftsvermögen aufbauen. Bisher hatte die GbR nur ein gesamthänderisches Vermögen. Vereinfacht bedeutet das, dass etwa das Eigentum an einem Grundstück anteilig den Gesellschafter:innen der GbR zusteht. In Zukunft liegt der Eigentumsanspruch vollständig bei der GbR.

In unserem Blog konnten Sie bereits etwas über die Änderungen durch das MoPeG und die grundsätzlichen Auswirkungen auf das Steuerrecht erfahren.

Auswirkungen des MoPeG auf die Grunderwerbsteuer

Durch die Abschaffung des Gesamthandsvermögens ergeben sich Fragen im Zusammenhang mit dem bestehenden Grunderwerbsteuerrecht. Dieses folgt strikt den zivilrechtlichen Vorgaben. So ist bisher etwa die Übertragung eines Grundstücks auf eine GbR für eine:n Gesellschafter:in anteilig grunderwerbsteuerfrei, wenn diese:r danach über die Gesamthand an dem Grundstück beteiligt bleibt. Diese und ähnliche Befreiungen gibt es für Kapitalgesellschaften nicht. Die GbR bildet jetzt jedoch eigenes Gesellschaftsvermögen und stellt Gesellschafter:innen zivilrechtlich anders. Deshalb muss der Gesetzgeber die Grunderwerbsteuerbefreiungen im Zusammenhang mit Personengesellschaften zwangsläufig überdenken.

Der zweite Teil erscheint am Montag, dem 17. Juli.

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