Das Standortfördergesetz 2026 bringt Rückenwind für den Finanzstandort Deutschland
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20. Februar 2026

Das Standortfördergesetz (StoFöG) 2026: Rückenwind für den Finanzstandort Deutschland

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Inhaltsverzeichnis

Mit dem Standortfördergesetz (StoFöG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, private Investitionen zu mobilisieren und den Finanzstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Nachdem der Gesetzentwurf am 7. November 2025 in den Bundestag eingebracht und anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten wurde, hat der Bundesrat am 30. Januar 2026 dem Gesetz zugestimmt. Damit können wesentliche Teile des StoFöG 2026 nach seiner Verkündung in Kraft treten. 

Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche steuerliche, kapitalmarktbezogene und aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die insbesondere wachstumsorientierten Unternehmen, Start-ups und Investor:innen zugutekommen sollen.

Zielsetzung des StoFöG: Wachstum durch Investitionsförderung 

Kernanliegen des Standortfördergesetzes ist es, den Finanzstandort Deutschland attraktiver zu machen – sowohl für inländische als auch für internationale Investor:innen. Dazu setzt das Gesetz an mehreren Stellschrauben an: 

  • Förderung von Venture-Capital-Investitionen, insbesondere für junge und innovative Unternehmen 
  • Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Unternehmen über den Kapitalmarkt 
  • Bürokratieabbau für Unternehmen bei Finanz- und Aufsichtsrecht 
  • Umsetzung europäischer kapitalmarktrechtlicher Vorgaben zur Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion 

Gerade in einem internationalen Wettbewerbsumfeld sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, Wachstumskapital stärker in Deutschland zu halten und neue Investitionen anzuziehen. 

Zentrale Maßnahmen zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland

Steuerliche Anreize für Investitionen und Reinvestitionen 

Ein Schwerpunkt des StoFöG liegt auf steuerlichen Erleichterungen: 

  • Förderung von Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von gewerblichen Personengesellschaften 
  • Erleichterungen beim „Roll-over“ von Gewinnen, wenn Erlöse aus Unternehmensveräußerungen erneut investiert werden 
  • Anhebung des Höchstbetrags nach § 6b Abs. 10 EStG: Der Übertragungsbetrag für stille Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen wird von 500.000 € auf 2.000.000 € erhöht. Diese Änderung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. 

Gleichzeitig wurde § 3 Nr. 70 EStG (Steuerbefreiung für bestimmte Immobilienveräußerungen im Zusammenhang mit REIT-Aktiengesellschaften) ersatzlos gestrichen. 

Erleichterter Zugang zum Kapitalmarkt in Deutschland 

Um insbesondere kleineren Unternehmen und Start-ups den Kapitalmarktzugang zu erleichtern, sieht das Standortfördergesetz  vor, dass künftig auch Aktien mit einem Nennwert von unter 1 Euro ausgegeben werden können. Dies soll die Aktienkultur in Deutschland stärken und den IPO-Markt beleben. 

Bürokratieabbau und Entlastung der Unternehmen 

Ein weiterer wichtiger Baustein des StoFöG ist der Abbau unnötiger Verwaltungspflichten, wie zum Beispiel:

  • Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters der BaFin
  • Einstellung des Millionenkreditmeldewesens 

Ziel ist es, Unternehmen von administrativen Belastungen zu entlasten, ohne dabei die Effektivität der Finanzaufsicht zu beeinträchtigen. 

Anpassungen im Körperschaftsteuerrecht 

Im Körperschaftsteuergesetz wurde § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst. Der Anwendungsbereich wird auf Kapitalgesellschaften erweitert, die die spezifischen Merkmale von Sparkassen (insbesondere Regionalprinzip und Gemeinwohlorientierung) aufweisen. Damit werden künftig auch Sparkassen privaten Rechts erfasst. 

Die Neuregelung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2026 anzuwenden, auf Antrag auch bereits früher. 

Änderungsvorschläge des Bundesrats: Nachschärfung mit Praxisblick 

Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetz vorgeschlagene Erhöhung der Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde leider nicht umgesetzt. 

Unsere Einschätzung: Standortfördergesetz 2026 – ein Gesetz mit spürbarem Potenzial 

Mit dem Standortfördergesetz setzt der Gesetzgeber ein klares Signal zugunsten von Investitionsförderung, Wachstum und Innovationsförderung in Deutschland. Insbesondere die Steuererleichterungen für Unternehmen, der erleichterte Kapitalmarktzugang und der Abbau bürokratischer Hürden können dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland zu stärken. 

Von den Neuerungen profitieren nicht nur große Unternehmen, sondern auch Mittelstand, Start-ups und wachstumsorientierte Investor:innen. Wie stark die Wirkung des StoFöG in der Praxis ausfällt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen – das Potenzial ist jedoch eindeutig vorhanden. 

Haben Sie Fragen zum Standortfördergesetz oder zu den steuerlichen und kapitalmarktrechtlichen Änderungen?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung der Neuregelungen und deren praktischer Umsetzung. Unser Experte Michael Simon ist für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt auf. 

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Standortfördergesetz  

Was ändert sich durch das Standortfördergesetz 2026? 

Das Standortfördergesetz 2026 bündelt erstmals steuerliche, kapitalmarktbezogene und aufsichtsrechtliche Reformen in einem Gesetzespaket. Zu den zentralen Maßnahmen zählen gezielte Steuererleichterungen für Unternehmen und Investor:innen, sowie ein spürbarer Bürokratieabbau.  

Was ist das Ziel des StoFöG 2026? 

Das Hauptanliegen des Standortfördergesetzes ist es, den Finanzstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Durch gezielte Innovations- und Investitionsförderung soll Deutschland im internationalen Wettbewerb attraktiver werden. Unter anderem will das BMF Standortfördergesetz private Investitionen mobilisieren und Wachstumskapital im Inland halten. 

Welche steuerlichen Erleichterungen bringt das StoFöG 2026? 

Das StoFöG sieht mehrere Steuererleichterungen für Unternehmen und Investor:innen vor, darunter: 

  • Verbesserte Bedingungen für Venture-Capital- und Reinvestitionsmodelle
  • Erhöhter Übertragungsbetrag für stille Reserven nach § 6b EStG

Welche Änderungen gibt es im Körperschaftsteuerrecht? 

Im Körperschaftsteuergesetz wird § 8b Abs. 6 KStG an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst. Der Anwendungsbereich im Körperschaftsteuerrecht wird erweitert und erfasst künftig auch Kapitalgesellschaften mit sparkassenähnlichen Merkmalen. 

Was bedeutet der Bürokratieabbau für Unternehmen durch das StoFöG? 

Bürokratieabbau ist ein zentrales Element des Standortfördergesetzes. Unter anderem sieht es die Abschaffung des BaFin Mitarbeiter- und Beschwerderegisters vor. Unternehmen sollen durch das StoFöG 2026 von geringeren administrativen Pflichten und effizienteren internen Prozessen profitieren. 

Wann tritt das Standortfördergesetz 2026 in Kraft? 

Das Standortfördergesetz 2026 tritt in wesentlichen Teilen am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verkündung erfolgt durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. 

Michael Simon

Partner und Steuerberater

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