Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Änderungen und Auswirkungen im Überblick
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22. November 2024

Jahressteuergesetz 2024: Bundesrat hat zugestimmt – Wichtige Änderungen für Steuerzahlende und Unternehmen

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet und bringt zahlreiche Neuerungen im Steuerrecht mit sich. Das Jahressteuergesetz dient dazu, regelmäßig Anpassungen an steuerlichen Regelungen vorzunehmen, die durch Änderungen in anderen Gesetzen, Vorgaben des EU-Rechts oder neue Rechtsprechung erforderlich werden. Zusätzlich stand auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zur Abstimmung. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Jahressteuergesetz für Sie zusammengefasst und erläutern, was Sie als steuerpflichtige Person oder Unternehmensleitung wissen müssen.

Entlastungen für Privatpersonen im Jahressteuergesetz 2024

Höhere Freibeträge und verbesserte Abzugsmöglichkeiten 

Der Grundfreibetrag, also der steuerfreie Teil des Einkommens, steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro. Dies entlastet alle Steuerpflichtigen, besonders aber Geringverdienende. 

Familien profitieren von einer Erhöhung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten. Der Höchstbetrag steigt von 4.000 Euro auf 4.800 Euro pro Kind und statt zwei Dritteln können nun 80 Prozent der Kosten geltend gemacht werden. 

Vereinfachungen bei der Photovoltaik im Jahressteuergesetz 2024 

Einheitliche Regelung für Steuerbefreiung 

Für kleine Photovoltaikanlagen gilt künftig eine einheitliche Regelung: Unabhängig von der Gebäudeart ist eine Leistung von bis zu 30 kW steuerfrei. Dies vereinfacht die Handhabung für Betreiber:innen von Solaranlagen erheblich. 

Änderungen für Unternehmen im Jahressteuergesetz 2024

Neue Regelungen zur E-Bilanz und Buchwertübertragung 

Unternehmen müssen sich auf erweiterte Pflichten bei der elektronischen Bilanz (E-Bilanz) einstellen. Ab 2025 sind auch Kontennachweise und ab 2028 das Anlagenverzeichnis elektronisch zu übermitteln. 

Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften wird die Buchwertfortführung erleichtert. Dies kann die Umstrukturierung von Unternehmen vereinfachen. 

Reform der Kleinunternehmerregelung 

Mit der Reform der Kleinunternehmerregelung wird die EU-Richtlinie 2020/285 umgesetzt. Ab 2025 können auch Unternehmer:innen aus anderen EU-Staaten die Kleinunternehmerregelung in Deutschland nutzen. Zudem wird ein Meldeverfahren über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingeführt, um Steuerbefreiungen innerhalb der EU zu ermöglichen. 

Wichtige Änderungen für inländische Kleinunternehmer:innen: 

  • Steuerbefreiung statt „Nicht-Erhebung“ der Umsatzsteuer. 
  • Umsatzgrenzen: Maximal 25.000 EUR im Vorjahr und bis zu 100.000 EUR im laufenden Jahr. 
  • Neugründende dürfen im ersten Jahr 25.000 EUR Umsatz nicht überschreiten. 

Weitere Anpassung: E-Rechnungen müssen empfangen werden, jedoch besteht keine Pflicht mehr, diese auszustellen. 

Gemeinnützigkeit und Wohnraumförderung 

Neue Möglichkeiten für gemeinnützige Organisationen 

Ein neuer gemeinnütziger Zweck wird eingeführt: die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke. Gemeinnützige Organisationen können nun vergünstigten Wohnraum an hilfsbedürftige Personen vermieten, ohne ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. 

Internationale Besteuerung 

Anpassungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 

Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Besteuerung von Arbeitnehmenden in Freistellungsphasen vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dies betrifft insbesondere Fälle mit internationalem Bezug. 

Nächste Schritte

Nach der Verabschiedung können beide Gesetze nun ausgefertigt und veröffentlicht werden. Das Jahressteuergesetz 2024 tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft, während einige Bestimmungen zu späteren Zeitpunkten wirksam werden. Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. 

Resolution zum Abbau bürokratischer Hürden in der Landwirtschaft

In einer ergänzenden Resolution weist der Bundesrat darauf hin, dass die abgesenkten Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte weiterhin Nachteile für kleine und mittelgroße Betriebe mit sich bringen. Außerdem kritisiert er, dass die Absenkung des Durchschnittssatzes den bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe erheblich erhöht und sich dieser sogar verdoppelt hat. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, auf eine unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten. Die Resolution wird nun der Bundesregierung vorgelegt, die die Vorschläge prüfen wird. Für die Bearbeitung ist keine feste Frist vorgesehen. 

Unsere Einschätzung 

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Während einige Maßnahmen zu Entlastungen führen, erfordern andere Anpassungen in der Buchhaltung und Steuererklärung. Wir werden Ihnen in den nächsten Wochen immer mal wieder Themenbereiche aus den Neuerungen im Detail erläutern. 

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut zu machen und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen, um die steuerlichen Auswirkungen optimal zu nutzen. Jede Steuerzahlerin bzw. jeder Steuerzahler sollte die für sie bzw. ihn relevanten Änderungen prüfen und bei Bedarf eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater konsultieren.  

Bei ECOVIS KSO stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise in Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung zur Seite. Unser integrierter Ansatz ermöglicht es uns, Sie in allen Aspekten der neuen Gesetzgebung kompetent zu unterstützen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. So sind Sie bestens gerüstet, um die Vorteile der Reformen zu nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele erfolgreich zu erreichen.   

 

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