25. Juni 2020

Degressive AfA 2020: Vorteile, Berechnung und mehr

Kategorien: Allgemein

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wird die degressive AfA 2020 wieder eingeführt. Vorteile, Berechnung und weitere Infos liefern wir Ihnen in der Übersicht.

Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wird unter anderem die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Dies gilt allerdings höchstens für das 2,5-fache der regulären linearen AfA. Außerdem nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens und nur für die Jahre 2020 und 2021.

Die degressive AfA wurde in der Vergangenheit immer wieder angewandt, um die Wirtschaft anzukurbeln. Zuletzt in den Jahren 2009 und 2010 im Zuge der Weltwirtschaftskrise. Damals entpuppte sich die Maßnahme bereits als effizientes Mittel, um die Konjunktur zu stimulieren – man könnte die degressive AfA daher auch als “Konjunkturpaket” für die heimische Wirtschaft bezeichnen.

Degressive AfA 2020 für bewegliche Wirtschaftsgüter

  • Grundsätzlich gilt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu gehören beispielsweise PKW oder Maschinen.
  • Unabhängig von der Neuerung besteht für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten von höchstens 800 Euro netto das Wahlrecht, sie im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe abzuschreiben. Der Gesetzgeber spricht hier von “geringwertigen Wirtschaftsgütern”.

Wie funktioniert die degressive AfA?

Bemessungsgrundlage für die degressive AfA sind die Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten im ersten Jahr. In den darauffolgenden Jahren erfolgt die Abschreibung jeweils prozentual auf Basis des Restbuchwerts des Vorjahres. Daraus leitet sich auch der Name „Buchwertabschreibung“ ab. Kurz in einer Formel zusammengefasst:

AfA-Betrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung = Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten x AfA-Satz

AfA-Betrag in den Folgejahren = Restbuchwert x AfA-Satz

Unterschied degressive und lineare AfA

Bei der degressiven AfA ist der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr – auch Erstjahr genannt – besonders hoch und sinkt mit der Zeit.

Bei der linearen AfA hingegen wird das Wirtschaftsgut über die Dauer der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer jährlich mit immer demselben AfA-Betrag abgeschrieben.

Die degressive AfA ist gerade in der ersten Hälfte des Abschreibungs-Zeitraums deutlich vorteilhafter als die lineare AfA, weil Unternehmerinnen und Unternehmer höhere Betriebsausgaben abziehen können. Das führt zu einer Steuerentlastung.

Höhe degressive AfA 2020

  • Das 2,5-fache der linearen AfA …
  • … maximal jedoch 25 Prozent der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder des Restbuchwerts.
  • Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig im Übrigen wie bei der linearen AfA

Beispiel degressive AfA 2020

Eine GmbH erwirbt zum 01. Juli 2020 eine Maschine mit Anschaffungskosten in Höhe von 200.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt nach Abschreibungstabelle zehn Jahre. Das bedeutet, dass der jährliche lineare AfA-Satz bei zehn Prozent liegt. Die GmbH hat eine Gesamtsteuerbelastung für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 30 Prozent. Im Jahr 2020 kann die Abschreibung zeitanteilig nur für sechs Monate in Anspruch genommen werden.

degressive AfA 2020

Warum degressive AfA 2020?

  • Steuerliche Entlastung von Unternehmen. Denn: Eine degressive Abschreibung verhilft zu mehr Liquidität durch höhere Betriebsausgaben.
  • Schafft einen steuerlichen Investitionsanreiz.
  • Beschleunigung Return on Invest (ROI). Dadurch können Investitionen schnell wieder zurück ins Unternehmen fließen.

Unsere Einschätzung

Die (Wieder-)Einführung der degressiven Abschreibung fördert aus steuerlicher Sicht den Investitionsanreiz von Unternehmen. Grund ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer einen unmittelbaren steuerlichen Effekt aus einer Anschaffung erhalten. Das schont ihre Liquidität. Besondere Vorteile werden dadurch besonders anlagenintensive Unternehmen haben.

Aus unserer Sicht ist die Wiedereinführung der degressiven AfA ein sehr sinnvoller Schritt. Zum einen steigern Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen – gerade auch im internationalen Vergleich. Zum anderen wird durch erhöhte Investitionen die Nachfrage nach Anlagegütern – wie beispielsweise Maschinen – gestärkt. Das wird sehr sicher zu einem Konjunkturimpuls führen. Im Gegensatz zu Investitionszuschüssen, die immer erst kompliziert beantragt werden müssen, ist der Liquiditätseffekt für Betriebe über eine degressive AfA schneller und einfacher zu erhalten.

Thomas Müller

Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Stefanie Anders

Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

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