24. April 2020

Der Bund bezuschusst Ihre Beratung bis 4.000 Euro

Kategorien: Unkategorisiert

Die gute Nachricht kennen Sie bereits. Ist ihr Unternehmen von der Corona-Krise betroffen, dürfen Sie sich Hilfe holen. Der Bund bezuschusst Ihre Beratung bis 4.000 Euro. Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Ihre betriebswirtschaftliche Beratung mit bis zu 4.000 Euro. 

Sie brauchen einen Sparrings-Partner, eine Expertise von außen? Wir können Ihnen helfen. Zum Beispiel bei der …

  • Identifizierung neuer Geschäftsfelder,
  • Umstellung und Digitalisierung Ihrer Geschäfte,
  • Optimierung ihrer Prozesse,
  • Sicherstellung Ihrer Liquiditätssituation.

Wir erleben seit Wochen jeden Tag, dass die Sicherstellung der Liquidität das akuteste Problem ist. Daher bekommen Sie im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“  eine sachliche Analyse ihrer betriebswirtschaftlichen Daten, Tipps und Hilfestellungen für den Umgang mit der Krise. Der Bund bezuschusst Ihre Beratung bis 4.000 Euro

Der Zuschuss wird auf Dienstleistungen von Beratungsunternehmen gewährt, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) akkreditiert sind. Wir sind bereits seit längerem akkreditiert. Unsere Berater-ID geben wir Ihnen nach Absprache.

Beispiel: Ihre Liquiditätsberatung

Ihre IST-Analyse

  • Sie bekommen unsere Einschätzung Ihrer Planungs- und Steuerungstools.
  • Sie bekommen Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Liquiditätsplanung oder Buchhaltung.
  • Sie bekommen eine Einschätzung Ihrer betriebswirtschaftlichen Daten.

Ihr Liquiditäts-Tool mit Kurz-Workshop

Sie erhalten ein Liquiditätstool. Dort pflegen wir verfügbare Daten, auch aus der Finanz- und Lohnbuchhaltung, ein. Das Ergebnis:

  • Sie haben einen klaren Blick auf ihre Situation.
  • Sie sehen Auffälligkeiten, Potentiale und Perspektiven.

Kurz-Workshop für Ihr Liquiditätstool

  • Sie lernen, wie Sie das Liquiditäts-Tool für sich nutzen.
  • Sie behalten den Überblick.
  • Sie haben Kontrolle.

Kurzfristige Maßnahmen ergreifen

Gemeinsam besprechen und entwickeln wir Maßnahmen zur Entschärfung Ihrer aktuellen Liquiditätsengpässe. Dazu gehören:

  • Soforthilfen der Bundesländer
  • Einführung von Kurzarbeitergeld
  • eventuelle Ausweitung bestehender Kreditlinien
  • mögliche Stundungs- und Herabsetzungsanträge

Langfristige Maßnahmen vorbereiten

Sie erhalten eine Liquiditätsplanung mit einem weiten Planungshorizont. Damit können Sie Ihren Liquiditätsbedarf definieren und nach sorgfältiger Besprechung weitere Kreditanträge stellen. Dank des Zuschusses „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird unsere Beratung bis 4.000 Euro gefördert.

Melden Sie sich unter BAFA-kso@ecovis.com oder unter 02173-399 47 289.

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Jetzt auch in Deutschland: Die Plastiksteuer

    Das sogenannte Einwegkunststoffgesetz kommt. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen und der Gesetzgeber veröffentlichte das neue Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) am 15.05.2023 im Bundesgesetzblatt. Sie haben bereits im März etwas über die bevorstehende Einführung der sogenannten “Plastic Tax" der EU lesen können. Ob Sie [...]

    Tino Wunderlich

    22. Juni 2023

  • Wie steht es um die DAC6: Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen?

    Die Ausgestaltung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltung wird als Tiefpunkt in der Steuergesetzgebung Deutschlands bezeichnet. Auch wenn die Sanktionsverschärfung vorerst abgewendet werden konnte, steht die Erweiterung der Mitteilungspflichten auf rein innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin zur Debatte.

    Julian Heesemann

    21. Juli 2023

  • Handlungsbedarf beim Transparenzregister: Die letzten Übergangsfristen laufen aus

    Für transparenzpflichtige Rechtseinheiten, die sich zunächst auf die Mitteilungsfiktion berufen konnten, galten gemäß § 59 Abs. 8 Geldwäschegesetz (GwG) Übergangsfristen für die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister: Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31.03.2022, Gesellschaft mit beschränkter [...]

    Esengül Aslan

    14. Juni 2023