
11. Juni 2026
Die neue private Altersvorsorge: Was sich 2027 mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert
Inhaltsverzeichnis
Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat grünes Licht für die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit zwei Jahrzehnten gegeben. Das sogenannte Altersvorsorgereformgesetz läutet ab 2027 das Ende der klassischen Riester-Rente ein und schafft neue, flexiblere und renditestärkere Möglichkeiten für den privaten Vermögensaufbau im Alter – speziell mit Blick auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.
Was sich mit dem Altersvorsorgereformgesetz grundsätzlich ändert: Ein erster Überblick
Riester-Verträge werden auslaufen: Schon abgeschlossene Verträge bleiben bestehen und können weiterhin bespart werden – es gibt keine Zwangskündigung. Neuverträge nach altem Modell sind ab 2027 jedoch nicht mehr möglich.
- Neues Altersvorsorgedepot: Zukünftig können Bürger:innen freiwillig in das neu geschaffene Altersvorsorgedepot wechseln. Dieses bietet mehr Flexibilität und höhere Renditechancen, etwa durch Investitionen in Aktien, Fonds und ETFs.
- Niedrigere Garantien – mehr Rendite: Garantieanforderungen werden gelockert. Wer möchte, kann künftig auf Kapitalschutz verzichten und damit auf den Kapitalmärkten höhere Renditen erzielen. Für sicherheitsorientierte Kund:innen bleiben jedoch Produkte mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie verfügbar.
- Maßgeschneiderte Förderung: Die staatliche Förderung wird vereinfacht und stärker auf Eigenleistungen ausgerichtet. Besonders für Familien und Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen wird das Vorsorgesparen attraktiver.
Reform der Altersvorsorge: Was ändert sich ab 2027 im Detail?
- Förderung und Zulagen
Die bisher komplizierten Festbeträge werden durch eine prozentuale Förderung ersetzt:
- 50 % der Beitragszahlungen bis 360 € pro Jahr werden als Zulage ausgeschüttet.
- 25 % der Beiträge zwischen 360,01 € und 1.800 € pro Jahr gibt es zusätzlich als Zulage.
- Maximale Zulage: 540 € jährlich.
Beispiel:
Wer 1.800 € einzahlt, erhält 50 % auf die ersten 360 €, also 180 € plus 25 % auf die verbleibenden Beträge von 1.440 €, also 360 € – somit ist dann der maximale Betrag der Zulage von 540 € erreicht und ausgeschöpft
Kindergeld-Bonus: Eltern bekommen für ihre Einzahlungen bis 300 € pro Jahr sogar 100 % Zulage – besonders lohnend für Familien mit kleinerem Budget.
- Standarddepot und Rolle öffentlicher Träger
Erstmals werden neue Standarddepots auch von öffentlichen Trägern angeboten – als Alternative zu den bisherigen Produkten privater Anbieter. Diese sollen besonders günstige Konditionen bieten, denn die Effektivkosten sind künftig auf 1 % gedeckelt (vorher geplant: 1,5 %).
- Ausweitung des Berechtigtenkreises
- Auch Selbstständige ohne Pflichtversicherung und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z.B. angestellte Ärzt:innen) werden förderberechtigt.
- Die Förderung für Geringverdienende steigt, damit Altersvorsorge für alle Generationen möglich bleibt.
- Zukunftsaussichten: Die „Frühstart-Rente"
In Planung ist zudem die sogenannte „Frühstart-Rente". Junge Menschen sollen damit schon frühzeitig durch einen staatlichen Zuschuss Startkapital für ihre Altersvorsorge erhalten – ein Novum in der deutschen Sparlandschaft.
Was bleibt nach Erlass des Altersvorsorgereformgesetzes bestehen?
Das Grundprinzip der steuerlichen Förderung (Sonderausgabenabzug, nachgelagerte Besteuerung) bleibt bestehen, wird jedoch transparenter und gerechter ausgestaltet. Der große Unterschied: Weniger Bürokratie, mehr Anreize für eigenverantwortliches Sparen und ein deutlich erweitertes Produktspektrum.
Tabellarische Gegenüberstellung von alt und neu: Was ändert sich mit der Reform ab 2027?
| Merkmal | Bisher (Riester) | Neu ab 2027 (Altersvorsorgedepot) |
| Vertragsabschluss möglich bis… | 31.12.2026 | ab 1.1.2027, nach neuem Modell |
| Garantievorgaben | 100 % Kapitalgarantie | Wahlfreiheit: 0 %, 80 % oder 100 % |
| Renditechancen | Begrenzt | Deutlich gesteigert (inkl. Aktien/ETFs etc.) |
| Förderung | Festbetragszulagen | Prozentuale Zulagen (bis max. 540 € p. a., mehr Eigenbeitrag = mehr Förderung) |
| Günstige Standarddepot-Angebote | privat | privat & öffentlich, Kosten maximal 1 % |
| Förderberechtigte | Arbeitnehmer:innen, Beamte | Neu: auch viele Selbstständige und bestimmte Berufsgruppen |
Warum Familien, Geringverdienende und Selbstständige profitieren: Unsere Einschätzung
Das neue private Altersvorsorgekonzept ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Flexibilität, Transparenz und Renditeorientierung. Vor allem Familien, Geringverdienende und Selbstständige profitieren von verbessertem Zugang und erhöhter Förderung.
Bereits bestehende Riester-Sparer brauchen sich nicht zu sorgen: Ihre Verträge laufen unverändert weiter. Wer jedoch in Zukunft mit günstigen Standarddepots und flexiblerer Garantie sparen möchte, kann 2027 freiwillig wechseln – oder neu einsteigen.
Wer eine individuelle Strategie zur Altersvorsorge sucht, sollte bereits jetzt prüfen, welche Produkte zu den eigenen Sparzielen und der eigenen Risikobereitschaft passen. Bei Fragen unterstützt Sie unser Experte Michael Simon, nehmen Sie einfach Kontakt auf.
FAQ zum Altersvorsorgereformgesetz 2027
Welche zentralen gesetzlichen Neuerungen enthält das Altersvorsorgereformgesetz?
Zu den zentralen Säulen gehören die Einführung frei wählbarer Kapitalgarantien (0 %, 80 % oder 100 %) sowie eine vereinfachte, prozentuale staatliche Förderung von bis zu 540 Euro jährlich plus Kindergeld-Boni. Zudem deckelt der Gesetzgeber die Kosten für neue Standarddepots, welche erstmals auch von öffentlichen Trägern angeboten werden dürfen, auf maximal 1 % Effektivkosten.
Wie wirken sich die Reform‑Regeln auf die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Auszahlungen aus?
Das bewährte Grundprinzip aus steuerlichem Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase bleibt im Kern unverändert bestehen. Das System wird jedoch spürbar transparenter, gerechter und unbürokratischer ausgestaltet, sodass die steuerlichen Anreize für das eigenverantwortliche Sparen direkter greifen.
Welche praktischen Folgen hat das Gesetz für betriebliche Beteiligung und Arbeitgeberzuschüsse?
Während bestehende betriebliche oder tarifliche Rahmenbedingungen unberührt bleiben, erhöht die Reform durch den stark erweiterten Berechtigtenkreis die Dynamik auf Arbeitnehmerseite. Arbeitgeber:innen sollten sich darauf einstellen, dass Beschäftigte vermehrt moderne, renditestärkere Vorsorgelösungen nachfragen und bestehende Belegschaftsangebote flexibilisiert werden müssen.
Welche Übergangsmodelle und Produktoptionen sollten Berater und Anbieter jetzt prüfen?
Anbieter und Berater:innen sollten unverzüglich kostengünstige Standarddepots konzeptionieren, die ein breites Spektrum an Aktien, Fonds und ETFs ohne starre Beitragsgarantien abbilden können. Parallel gilt es, kundenindividuelle Wechseloptionen von alten Riester-Verträgen hin zu den renditestärkeren Depotmodellen vorzubereiten, um ab 2027 direkt marktfähig zu sein.
Welche Fristen und Übergangsregeln müssen Sie bei laufenden Verträgen und Neuabschlüssen beachten?
Klassische Riester-Verträge im alten Modell können rechtsgültig nur noch bis zum 31. Dezember 2026 neu abgeschlossen werden. Bereits bestehende Altverträge genießen jedoch Bestandsschutz, laufen unverändert weiter und können ab Januar 2027 wahlweise weiterbespart oder freiwillig in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden.






