Die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG als Investoren-Pooling für Start-ups - Pooling - investoren pooling scaled
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20. Oktober 2023

Die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG als Investoren-Pooling für Start-ups

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Günder:innen sammeln über die Zeit viele Investor:innen, sogenannte Business Angels, an. Das geschieht vor allem im Rahmen der Seed-Stage, also der Früh- oder Vorgründungsphase. In der Praxis kann es vorkommen, dass das Start-up von vielen kleinen Investor:innen gehalten wird. Das macht das Gesamtkonstrukt für Investor:innen unüberschaubar. Auch für das Start-up ist so eine Situation nur schwer beherrschbar. Die Gesellschafterliste ist sehr lang und schreckt größere Investor:innen von einer Investition ab. Wie Start-ups das vermeiden können, erfahren Sie hier.

Was ist Investoren-Pooling?

Die geschilderte Situation macht wirtschaftlich und im Daily Business wenig Sinn. Entscheidungen können mit vielen kleinen Investor:innen weder schnell noch unbürokratisch getroffen werden. Es beginnt beim Einholen einer Unterschrift und geht weit über Beschlussfassungen und Verhandlungen hinaus. In diesen Fällen ist eine Bündelung von kleinen Investor:innen sinnvoll: Das sogenannte Pooling. Eine Gruppe von Investor:innen bündelt sich in einem Pooling-Vehikel, das Anteile am Start-up hält. Eine Gesellschafter:in übt dann für eine bestimmte Anzahl von Business Angels einheitliche Gesellschafterrechte im Start-up aus.

In welcher Form wird das Pooling-Vehikel gegründet?

Das Pooling kann sowohl in Form einer gemeinsamen Kapitalgesellschaft (KapGes) als auch in einer Personengesellschaft (PersGes) erfolgen.

Suboptimal: Investoren-Pooling in der Kapitalgesellschaft

Der wesentliche Nachteil bei einer Pooling-Kapitalgesellschaft ist, dass eine weitere Besteuerungsebene geschaffen wird.

Im Fall eines Exits wird zunächst auf Ebene dieser Pooling-KapGes besteuert. Da die Anteile über eine KapGes gehalten werden, ist der Veräußerungsertrag zu 95 Prozent steuerfrei. Dennoch kommt es hier zu einer Besteuerung der fünf Prozent. Das heißt: Bei einer Steuerbelastung von 30 Prozent beträgt die effektive Steuerbelastung rund 1,5 Prozent.

Damit die Business Angels an den Exit-Erlös gelangen, bedarf es eines weiteren steuerlichen Aktes. Das Kapital muss an die Investor:innen ausgeschüttet werden.

  • Anteile im Privatvermögen gehalten: Belastung 25 prozentige Kapitalertragsteuer
  • Anteile im Betriebsvermögen gehalten: Teileinkünfteverfahren, so dass 60 Prozent der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wird
  • Anteile über eine Holding-KapGes: Dividendenerträge zu 95 Prozent steuerfrei, wenn die Beteiligung mindestens 10 Prozent bzw. 15 Prozent beträgt

Der Ein- und Austritt von Gesellschafter:innen während des Bestehens der Pooling-KapGes ist zudem in der Regel nicht steuerneutral möglich.

Zuletzt wird nach dem Exit noch eine Liquidation der Gesellschaft stattfinden, da diese keine Bedeutung mehr haben wird. Eine solche Liquidation ist mit Kosten und viel Zeit verbunden.

Optimal: Investoren-Pooling in der Personengesellschaft

Die geeignetste Form ist die vermögensverwaltende Personengesellschaft. Diese kann als 

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), 
  • offene Handelsgesellschaft (OHG) oder 
  • Kommanditgesellschaft (KG)

gegründet werden. Um das persönliche Haftungsrisiko zu begrenzen, empfiehlt sich hier die Gründung einer GmbH & Co. KG oder auch einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Denn: Nur die Komplementärin haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen und in diesem Fall gibt es eine Haftungsbegrenzung.

Investoren-Pooling: Wie gründe ich eine GmbH  & Co. KG?

  1. Gründung einer GmbH/UG als neue Komplementärin der KG
  2. Gründung einer KG und Vertragsschluss zwischen dieser und den Investor:innen als Kommanditist:innen

 

Die Komplementärin ist nicht am Gesellschaftsvermögen der KG beteiligt. Sie muss also kein Kapital einbringen. Die GmbH & Co. KG ist aufgrund ihrer Rechtsform zunächst gewerbesteuerpflichtig. Für die Vermeidung dieser Besteuerungsebene muss die Gesellschaft steuerlich als vermögensverwaltende Gesellschaft ausgestaltet werden. Das passiert durch die sogenannte Entprägung der Gesellschaft.

Für die Entprägung muss die Geschäftsführungsbefugnis verlagert werden. Die Gesellschaft bestellt neben dem Komplementär eine:n weitere:n Geschäftsführer:in, der/die zugleich Kommanditist:in ist.

Das gilt nur für das Innenverhältnis, nicht für das Außenverhältnis.

Die Vorteile für das Pooling der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

  • Bündelung der Investor:innen
  • Haftungsbegrenzung
  • Keine Gewerbesteuerpflicht und somit keine weitere Besteuerung auf Ebene der GmbH & Co. KG
  • Steuerlich transparent – das Vermögen und die Einkünfte werden den Business Angels direkt zugerechnet
  •  Investor:innen können bei richtiger Ausgestaltung steuerneutral in die Gesellschaft eintreten oder steuerneutral aus dieser austreten
  • Im Fall des Exits: Wenn die Investor:innen die Beteiligung über eine eigene Holding-KapGes halten, ist der Veräußerungsertrag unabhängig der Beteiligungshöhe zu 95 Prozent steuerfrei

Unsere Einschätzung

Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG als Pooling-Gesellschaft ist eine beliebte Gestaltung zur Bündelung von Investor:innen. Das Pooling sollte jedoch an die aktuelle Situation und das Stadium des Start-ups ausgerichtet werden. Wenn das steuerliche Konstrukt einmal richtig steht, muss es auch steuerlich gesondert geführt werden, da es hier einige Besonderheiten gibt.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Investoren-Pooling für Start-ups? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Büsra Karadag

Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.

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