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28. März 2025

BGH-Urteile 2025: DSGVO-Verstöße können von Mitbewerber:innen abgemahnt werden!

Kategorien: Steuerberatung

Datenschutz ist jetzt auch Wettbewerbsrecht – was Unternehmen wissen müssen 

Am 27. März 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei wegweisende Urteile gefällt (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19), die die rechtliche Bedeutung von Datenschutz im Wettbewerb grundlegend verändern. Sie ermöglichen es Wettbewerber:innen, bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Abmahnungen auszusprechen oder zu klagen – ein bedeutender Schritt, der insbesondere den Online-Handel betrifft. 

Zuvor war unklar, ob Verstöße gegen die DSGVO ausschließlich von Aufsichtsbehörden geahndet werden dürfen oder ob auch Unternehmen selbst gegen ihre Mitbewerber:innen vorgehen können. Mit den aktuellen Entscheidungen schafft der BGH nun Klarheit – gestützt auf eine wichtige Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus Oktober 2024. 

Worum ging es konkret? – Der Fall mit den Apotheken auf Amazon 

In den beiden Verfahren standen Online-Apotheken im Fokus, die apothekenpflichtige Medikamente über Amazon verkauft hatten. Dabei wurden im Rahmen des Bestellvorgangs Daten verarbeitet.  Eine datenschutzrechtlich ausreichende Einwilligung der Kund:innen fehlte jedoch. 

Zwei Apothekerbetreibende sahen darin einen Verstoß gegen die DSGVO und klagten – obwohl sie selbst nicht direkt betroffen waren. Die zentrale Frage: Dürfen Wettbewerber:innen wegen Datenschutzverstößen aktiv werden? 

Der EuGH entschied vorab– der BGH setzte nach 

Der EuGH stellte auf Anfrage des BGH bereits im Oktober 2024 klar: 

Wettbewerber:innen dürfen DSGVO-Verstöße verfolgen, wenn diese das Marktverhalten betreffen. 

Außerdem wurde entschieden, dass Bestelldaten im Zusammenhang mit Medikamentenverkäufen im Internet als Gesundheitsdaten gelten – also besonders schützenswert sind. 

Der BGH übernahm diese Einschätzung und urteilte: 

  • Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung beim Bestellvorgang für Medikamente ist zwingend nötig. 
  • Verstöße gegen die DSGVO können als Verstöße gegen Marktverhaltensregeln gelten. 
  • Mitbewerber:innen sind klagebefugt, wenn die Datenverarbeitung den Wettbewerb verzerrt. 

Was bedeutet das für Unternehmen im Online-Handel? 

Diese Urteile betreffen nicht nur Apotheken, sondern alle Unternehmen, die personenbezogene Daten im Online-Vertrieb verarbeiten – etwa bei Gesundheitsprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, Versicherungen oder Finanzdienstleistungen. 

Unternehmen müssen jetzt sicherstellen: 

  • Dass Gesundheits- oder andere sensible Daten nur mit Einwilligung verarbeitet werden. 
  • Dass die Datenschutzerklärung transparent über Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informiert. 
  • Dass die Einwilligungen dokumentiert und nachvollziehbar gespeichert werden. 

Abmahnung durch Wettbewerber:innen: Das neue Risiko 

Der wichtigste Punkt: Datenschutzverstöße sind nicht mehr nur Aufsichtssache der Datenschutzbehörden, sondern Wettbewerbsrecht. 

Das heißt: 

  • Wettbewerber:innen können DSGVO-Verstöße abmahnen oder klagen. 
  • Auch kleinere Fehler in der Einwilligung oder Datenverarbeitung können kostspielige Folgen haben. 
  • Besonders in umkämpften Märkten kann dieses Instrument als strategisches Mittel genutzt werden. 

Zwar schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor missbräuchlichen Massenabmahnungen, dennoch: Das Risiko steigt – und mit ihm der Druck auf die Datenschutz-Compliance. 

Unsere Einschätzung: Datenschutz ist kein reines IT-Thema mehr 

Die Urteile des BGH zeigen: Datenschutz ist längst ein Thema für das Wettbewerbsrecht. 

Wer DSGVO-Pflichten missachtet, gefährdet nicht nur die eigene Reputation oder riskiert Bußgelder – sondern wird jetzt auch angreifbar durch die Konkurrenz. 

Unsere Empfehlung: 

  • Prüfen Sie Ihre Datenschutzprozesse, insbesondere bei sensiblen Daten. 
  • Holen Sie Einwilligungen sauber und rechtssicher ein.
  • Sensibilisieren Sie Ihr Team für die neuen rechtlichen Entwicklungen. 

Sie haben Fragen zur DSGVO-Compliance oder benötigen Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Prozesse? Wir beraten Sie gerne – individuell, praxisnah und mit Blick auf Ihr Geschäftsmodell. Wenden Sie sich bei Rechtsfragen an unsere Rechtsanwältin Esengül Aslan oder bei Steuerfragen im Bereich Apotheken bei unserer Steuerberaterin Julia Wittwer aus dem Team Heilberufe.

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