9. März 2022

E-Commerce: rechtliche Anforderungen beim Livestream-Shopping

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Livestream-Shopping ist eine neue Art des Online-Einkaufs. Beim Livestream-Shopping nutzen Händler:innen Plattformen wie Youtube, Instagram, TikTok und Co. als neuen Absatzkanal im E-Commerce. Erfahren Sie hier, was Sie über diesen Trend wissen müssen.

Was ist Livestream-Shopping?

Das Livestream-Shopping ist ein digitales Verkaufsevent. Dabei werden Produkte per Live-Video digital präsentiert, ausprobiert und erklärt. Gastgeber:innen können Mitarbeiter:innen von Unternehmen oder auch Influencer:innen sein. Die Zuschauer:innen und damit potentielle Kunden und Kundinnen können sich live zuschalten und per Chat- oder Kamerafunktion interagieren. Sie können beispielsweise Fragen stellen und sich individuell beraten lassen. Kund:innen kaufen wird mithilfe von besonderen Livestream-Shopping-Tools. Kund:innen können sich anschließend das Produkt persönlich im Laden abholen oder nach Hause liefern lassen. Insbesondere wenn Influencer:innen Hosts eines Events sind, wird der Verkauf besonders erfolgversprechend.

Branchen, Umsätze und Märkte von Livestream-Shopping

Gerade im Mode- und Beautybereich können durch Livestream-Shopping neue Chance entstehen, um vor allem die jüngere Zielgruppe zu erreichen. China und die USA verzeichnen bereits dreistellige Milliardensummen durch das Livestream-Shopping. Auch nach Deutschland drängen verstärkt Livestream-Formate, da Händler:innen das große Potential – insbesondere während der Corona-Pandemie – erkennen.

Die Vorteile des Livestream-Shoppings

Das digitale Konzept des Livestreaming-Shoppings bietet viele Vorteile für Unternehmen, um den Kundenkontakt zu erhalten, zu intensivieren und den Umsatz zu erhöhen. Darüber hinaus bietet das Shopping via Livestream weitere Möglichkeiten:

  1. Flexibilität
    Händler:innen müssen nicht aufwändig und zeitintensiv Ladenflächen dekorieren. Denn das Livestreaming geschieht oft aus dem Büro der Unternehmen oder vom heimischen Wohnzimmer der Influencer:innen aus.
  2. Kosten
    Im Gegensatz zur Produktpräsentation via Fotoshooting, Teleshopping, Fernsehwerbung oder Werbeplakat ist das Livestreaming vergleichsweise günstig. In der Regel genügen ein Smartphone, gutes Licht und ein passender Hintergrund, um das Shoppingerlebnis durch Livestream anbieten zu können.
  3. Umsetzung
    Ein aufwändiges Briefing und Einstudieren von seitenlangen Texten ist nicht notwendig. Vielmehr sollte durch echte Tipps, Kundenerfahrungsberichte oder Erfahrungen von Influencer:innen sowie durch Informationen zu Inhaltsstoffen und Bestandteilen des Produkts die Aufmerksamkeit der Zuschauer:innen gewonnen werden, um dieses optimal zu präsentieren.
  4. Echtzeit
    Wie der Name bereits verrät („live“), findet das Shoppingerlebnis in Echtzeit statt. Hierfür eignen sich insbesondere Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok, da diese über eine große Reichweite verfügen und Zuschauer:innen direkt Fragen im Chat stellen können. In der Regel wird der Livestream aufgezeichnet. Verbraucher:innen können ihn so auch im Nachhinein ansehen.
  5. Glaubwürdigkeit
    Livestreams erfolgen völlig frei und intuitiv, sie folgen keinem Skript. Aus diesem Grund sind Versprecher oder andere vermeintliche Fehler kein Problem – ganz im Gegenteil – sie wirken auf den Zuschauer echt und somit authentisch. Durch regelmäßige Streams und der Positionierung eines glaubwürdigen Brand-Ambassadors können Unternehmen ihr Image pflegen und verbessern.

Welche rechtlichen Anforderungen bestehen für das Livestream-Shopping?

Das Livestream-Shopping ist ein Teil des E-Commerce. Da sich Händler:innen und Käufer:innen nicht für den Kaufabschluss persönlich treffen und sich das Angebot an Verbraucher:innen richtet, werden erhöhte rechtliche Anforderungen gestellt, die Sie im Rahmen Ihres Livestreams beachten müssen. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  1. Verkäufer:innnen müssen Käufer:innen  über die einzelnen technischen Schritte, die zum Abschluss des Kaufvertrages führen, aufklären. Hier sind die Informationspflichten nach den Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG), Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und Telemediengesetz (TMG) zu erfüllen.
  2. Sämtliche Vertragsbestimmungen – einschließlich Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung – müssen für Käufer:innen vor Vertragsabschluss einsehbar und speicherbar sein. Selbstverständlich ist bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbraucher:innen deren Wirksamkeit zu beachten. Dass unwirksame AGB-Klauseln abgemahnt werden können dürfte sich rumgesprochen haben.
  3. Die strengen rechtlichen Vorgaben zum Bestellprozess müssen beachtet werden. Hier spielen erneut diverse Informationspflichten über das Produkt, den Preis und die Vertragsbedingungen eine wesentliche Rolle.
  4. Da es ein Livestream ist, müssen die Influencer:innen und eigenen Mitarbeiter:innen hinsichtlich ihrer Aussagen vorab geschult werden. Zu beachten sind vor allem unzulässige Werbeaussagen.
  5. Zur Vermeidung von Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber:innen sind die Mindestanforderungen, die auch sonst im E-Commerce gelten zu beachten. Hierzu zählen insbesondere und nicht abschließend die Pflichten nach
    • Signaturgesetz (SigG)
    • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    • Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
    • Preisangabenverordnung (PAngV)
    • ggfs. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
    • Impressumspflicht (TMG)

So können Sie ein Livestream-Shopping-Event organisieren und umsetzen

  1. Auswahl der Produkte
    Entscheiden Sie vorab, welche Produkte Sie in Ihrem Livestream präsentieren möchten. Sollten Sie sich für mehrere Produkte entscheiden, so sollten Sie entsprechend mehr Zeit für den Livestream einkalkulieren. Stellen Sie sich darauf ein, sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Produkt beantworten zu können, die von den Zuschauer:innen gestellt werden könnten. Versuchen Sie, auf unterhaltsame und authentische Art und Weise Ihr Produkt zu vermarkten. Falls Sie sich für Influencer:innen als Hosts entscheiden, sollte deren Zielgruppe mit Ihrem Produkt und der anvisierten Zielgruppe übereinstimmen.
  2. Das richtige Setting
    Vergessen Sie nicht, dass die Zuschauer:innen den Hintergrund sehen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie über ein schönes Setting verfügen. Essentiell ist ebenfalls das richtige Equipment. Besorgen Sie sich ein Smartphone oder Tablet, das hochauflösend aufnehmen kann. Sorgen Sie für die richtige Beleuchtung, um Ihr Produkt bestmöglich zu platzieren.
  3. Live-Event ankündigen
    Sie sollten Ihr Live-Event frühzeitig Ihren Kunden und Kundinnen ankündigen und hierbei vor allem die sozialen Medien nutzen, zum Beispiel über Ihren eigenen Social-Media-Account oder Influencer:innen. Auch hier gilt die Authentizität, versuchen Sie nicht zu lange vor dem Datum zu informieren, im besten Fall geschieht die Ankündigung spontan.
  4. Technik überprüfen
    Prüfen Sie vorab Ihre Technik, indem Sie alles offline testen. Gehen Sie die Live-Übertragung einmal offline durch, um technische Probleme frühzeitig zu erkennen und am Live-Event-Tag zu vermeiden.
  5. Prüfung der Erfüllung aller rechtlicher Vorgaben
    Vermeiden Sie teure Abmahnkosten und Rechtsstreitigkeiten. Dazu müssen Sie die zuvor erwähnten rechtlichen Besonderheiten unbedingt beachtet und idealerweise vorab prüfen.

Unsere Einschätzung

Livestream-Events sind auf dem Vormarsch, da immer mehr Verbraucher:innen ein interaktives Shoppingerlebnis bevorzugen. Einige Formate haben bereits den deutschen Online-Markt erobert und wir gehen davon aus, dass bald weitere Livestream-Shopping-Events folgen. Damit setzt sich der Trend fort.

Klar ist allerdings: Für Unternehmer:innen, die ihren Fokus bislang auf den stationären Handel gelegt haben und sich mit Online-Handel etwas schwer tun, könnte das Livestream-Shopping eine echte Herausforderung werden.

Wenn Sie Hilfe bei der rechtlichen Absicherung Ihrer E-Commerce-Strategie benötigen, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

Bahar Beyaz

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht

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