28. Oktober 2020

e-Seminar zur Überbrückungshilfe Phase 2 am 10. November 2020

Kategorien: Allgemein

Wir hatten Sie bereits über die Überbrückungshilfe Phase 2 informiert und erste Details erläutert. Zusätzlich möchten wir Ihnen das Thema im Rahmen einer e-Informationsveranstaltung näherbringen. Dazu sind alle interessierten Unternehmer:innen herzlich eingeladen.

Einige Details zur Überbrückungshilfe Phase 2

Kurz zur Erinnerung: Der entsprechende Förderzeitraum der Überbrückungshilfe 2 liegt zwischen September und Dezember 2020. Für die Antragstellung benötigen Sie einen prüfenden Dritten, der entsprechend akkreditiert ist. Prüfende Dritte sind Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen beziehungsweise Rechtsanwält:innen. Wir von ECOVIS NRW sind auf der behördlichen elektronischen Plattform registriert und können daher entsprechende Anträge auf Überbrückungshilfe stellen.

Grundsätzlich gelten dazu allerdings verschiedene Voraussetzungen.Diese finden Sie in unseren Texten und auf den Seiten der Bundesbehörden.

Inhalte der e-Informationsveranstaltung zur Überbrückungshilfe Phase 2

Im Rahmen der Veranstaltung werden wir kurz auf die Voraussetzungen und die Möglichkeiten eingehen. Zusätzlich werden wir Ihnen erläutern, wie der gemeinsame Prozess der Antragstellung funktioniert. Denn wir als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind stets auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Selbstverständlich werden wir im Rahmen der Veranstaltung auch auf Ihre Fragen eingehen und stehen wie immer im Nachgang für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

So melden Sie sich zur e-Informationsveranstaltung zur Überbrückungshilfe Phase 2 an

Unsere e-Informationsveranstaltung findet statt am

Dienstag, 10 November 2020, 16:30 bis ca. 17:00 Uhr.

Als Ecovis-Experte führt Sie dabei unser Kollege Lars Rinkewitz, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, durch die Veranstaltung via GoToMeeting.

Bitte melden Sie sich zum ersten Termin bis zum 10. November, um 10:00 Uhr per E-Mail an. Schreiben Sie dazu an duesseldorf-kso@ecovis.com und verwenden Sie den Betreff „Überbrückungshilfe 2“.

Wir schicken Ihnen rechtzeitig die Zugangsdaten.

Unsere konkrete Hilfe für Sie

Gerne helfen wir Ihnen beim gesamten Beantragungs- und Bewilligungsprozess rund um die Überbrückungshilfe Phase 2. Kommen Sie dazu jederzeit gerne auf uns zu.

 

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

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