13. Januar 2021

e-Seminar zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation (Teil 3) am 19. Januar 2021

Kategorien: Unkategorisiert

Unsere Veranstaltungsreihe zur Verfahrensdokumentation geht weiter. Hier finden Sie konkrete Infos zum dritten Teil des e-Seminars zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation, an dem Sie kostenfrei teilnehmen können. Konkret erfahren Sie, wie eine Verfahrensdokumentation in der Praxis funktioniert.

Am Dienstag, den 19. Januar, geht es wie versprochen um 16:30 Uhr weiter. Eingeladen sind alle Interessierten, auch wenn Sie nicht zum Kreis unserer Mandantinnen und Mandanten gehören. Die Veranstaltung bieten wir Ihnen kostenfrei an.

Anmeldung zum e-Seminar zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Sie können sich bis zum 19. Januar 2021 um 10:00 Uhr anmelden. Um sich anzumelden, reicht eine E-Mail an veranstaltungen-kso@ecovis.com mit dem Betreff „e-Seminar Verfahrensdokumentation“. Alle angemeldeten Teilnehmer:innen der ersten beiden Teile vom 3. November 2020 bzw. 8. Dezember 2020 sind automatisch auch für Teil 3 angemeldet. Sollten Sie am zweiten Termin nicht erneut teilnehmen wollen, geben Sie uns einfach per E-Mail Bescheid.

Ablauf unseres e-Seminars zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Alle angemeldeten Teilnehmer:innen erhalten rechtzeitig von uns im Vorfeld des e-Seminars einen Link zur Veranstaltung. Über den Link gelangen Sie ganz einfach zur Veranstaltung am 19. Januar. Um 16:30 Uhr geht es los, und bis ungefähr 17:30 Uhr informieren wir Sie.

Inhalt des e-Seminars zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Im ersten Teil hatten wir Sie zu den Grundzügen, den Vorteilen und den Verpflichtungen informiert. In Teil 2 hatten wir uns um erste Details gekümmert. Insbesondere die Bereiche „Allgemeine Beschreibung“ und „Anwenderdokumentation“ waren Thema.

In Teil 3 werden wir uns hauptsächlich um die Bereiche „Technische Systemdokumentation“ sowie „Betriebsdokumentation“ kümmern. Daneben wird es einen (kurzen) Ausblick geben zu den Themen Internes Kontrollsystem (IKS) sowie Tax Compliance Management System (TCMS).

Am 9. Feburar 2021 (16:30-17:30 Uhr) wird es einen vierten Teil geben, in dem wir uns um die Kassendokumentationen sowie die TSE Einführung bis spätestens zum 31. März 2021 kümmern werden.

Unsere e-Seminare sind keine theoretischen Veranstaltungen. Stattdessen begleiten Sie gleich zwei Fachleute in lockerer Atmosphäre durch die Inhalte und bringen Ihnen das Thema mit Praxisbezug näher. Es wird sich ausdrücklich nicht um eine Lehrveranstaltung handeln.

Andrea Köchling und Lars Rinkewitz informieren Sie

Unser Experte für das Thema Verfahrensdokumentation, Steuerberater und Diplom-Kaufmann Lars Rinkewitz, wird nicht alleine durch die Veranstaltung führen. Mit Andrea Köchling, Diplom -Finanzwirtin (FH) in der Betriebsprüfung in der Finanzverwaltung Hamburg (in nicht dienstlicher Eigenschaft), konnten wir für Sie eine externe Expertin für diesen Themenbereich gewinnen.

Andrea Köchling hat einen großen Erfahrungsschatz aus ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Betriebsprüferin und ist eine erfolgreiche Referentin zu den Themen Umsatzsteuer, Kassenführung und Verfahrensdokumentation. Wenn Sie Andrea Köchling in ihrer nicht dienstlichen Eigenschaft näher kennen lernen möchten, können Sie auch gerne ihre Website besuchen.

Sollten Sie sich vorab einen Überblick über das Thema Verfahrensdokumentation verschaffen wollen, lesen Sie unseren Überblick zur Verfahrensdokumentation.

Sie dürfen uns natürlich nicht nur im Nachgang zu den Veranstaltungen für Fragen kontaktieren. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:

Um am dritten Teil unseres e-Seminars teilnehmen zu können, müssen Sie nicht unbedingt die ersten beiden Teile gesehen haben.

Damit Sie wissen, welche Themen wir in Teil 1 bzw. Teil 2 besprochen haben, können Sie sich die Präsentation des ersten Teils als PDF hier und die des zweiten Teils hier downloaden.

Sie bekommen zum Start eine kurze Zusammenfassung, damit alle Teilnehmer:innen in etwa auf dem gleichen Wissensstand sind.

 

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Influencer:innen und andere Content-Creator:innen verdienen Geld mit medialer Aufmerksamkeit. Selbstverständlich haben das auch die Finanzbehörden im Blick. Informieren Sie sich bei uns über die steuerliche Behandlung von Influencer:innen und anderen Content-Creator:innen. Als Content-Creator:innen gelten Blogger:innen, Influencer:innen, Podcaster:innen und Youtuber:innen. Im [...]

    Büsra Karadag

    05. Nov 2020

  • Sie haben einen neuen Mitarbeiter eingestellt und bitten uns, diesen in der nächsten Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Dem ein oder anderen von Ihnen graut es schon jetzt vor dem Fragebogen der hierzu auszufüllen ist. So viele Fragen, die sich von Ihnen [...]

    Bruno Höveler

    23. Jun 2020

  • Abbildung eines digitalen Dokuments mit einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), bestehend aus dem Länderkürzel „DE“ und einer Zahlenfolge.

    Ab 1. November 2024 soll in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt werden. Diese neue Identifikationsnummer soll dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Konsistenz von Daten zu erhöhen. Hier erfahren Sie alles Wesentliche zur bevorstehenden Einführung der W-IdNr. und was [...]

    Lars Rinkewitz

    11. Jul 2024