29. Dezember 2020

Ein außergewöhnliches Jahr 2020 – auch im Steuerrecht

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Wie soll man das Jahr 2020 am besten beschreiben? Das Wort „besonders“ trifft es vielleicht ganz gut. Das Virus hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Nicht nur privat, sondern auch beruflich und so auch im Steuerrecht. Ein Virus, das schon seit Jahren da ist und jetzt mit voller Härte gezeigt hat, wie viel es anrichten kann. Das ist Corona. Und Corona begleitet uns schon seit Monaten. Private und berufliche Einschränkungen bestimmen den Alltag inklusive sich täglich ändernden Verordnungen und immer neuen Hilfspaketen. Aber beginnen wir den besonderen Jahresrückblick am 27. Januar 2020, als sich der erste Mann in Bayern mit dem Virus infiziert hat. Welche Folgen dieser Tag auch für das Steuerrecht haben sollte, war so noch nicht absehbar.

Corona-Hilfen in Sicht oder nicht – auf jeden Fall bürokratisch

Im Frühjahr 2020 kam es, wie es kommen musste, zum ersten Corona-Lockdown. Wir Steuerberater waren plötzlich als Subventionsberater gefordert. Zu Beginn konnten  Unternehmer:innen ihre Corona-Soforthilfe selbst beantragen. Die Verantwortlichen aus der Politik bemerkten schnell, dass sie damit ein Schlupfloch für Betrug geöffnet hatten. Das stopften sie, indem die Antragstellung für Corona-Soforthilfen nur noch durch Dritte möglich war: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte mussten sich registrieren, um geprüfte Anträge einreichen zu können. Seither sind wir mit Ihnen auf diesem Teilstück des Corona-Marathons gemeinsam unterwegs.

Ein Wust an Hilfspaketen und Änderungen bestimmte die Tage. Begonnen mit den Überbrückungshilfen 1 und 2. Die umstrittene Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent und der reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent. Zum Ende des Jahres kamen dann noch die November- und Dezemberhilfe, der Lockdown-Light und zum Schluss der zweite harte Corona-Lockdown dazu. Im Jahr 2021 wird die Überbrückungshilfe 3 kommen, weitere Hilfen nicht ausgeschlossen. Was uns auffiel: Die Politik kündigte jedes Hilfspaket als schnell und unbürokratisch an. Das klang super, war in der Praxis nur leider nie der Fall – im Gegenteil.

Rahmenbedinungen änderten sich täglich und auch die FAQs (Frequently Asked Questions) des Wirtschaftsministeriums wurden täglich erweitert und verändert. Die Folgen: Ungenaue rechtliche Rahmenbedingungen, Eckdaten und technische Probleme und zuletzt auch beihilferechtliche Probleme – addiert führte das zu Verzögerungen bei der Antragstellung und zu Frust bei Unternehmer:innen und Berater:innen. Selbst die von der Politik in Aussicht gestellten Auszahlungen ließen auf sich warten. Politisch war der Wille größer als die Fähigkeit zur pragmatischen praktischen Umsetzung.

Unterstützung durch Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger

Zum Glück gab es eine Vielzahl von steuerlichen Hilfsmaßnahmen für Steuerpflichtige. Die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger zeigten sich in den meisten Fällen als kooperative Partner. Zum Beispiel bei der

  • Stundungen von Steuerzahlungen, auch von Steuerarten wie Umsatzsteuer und Lohnsteuer, bei denen vor der Corona-Pandemie Stundungen nur in Ausnahmefällen möglich waren.
  • Herabsetzung von Steuervorauszahlungen in standardisierter Weise, um diese in Masse für die Mandanten erstellen zu können.
  • Möglichkeit des pauschalen steuerlichen Verlustrücktrags des Verlusts 2020 ins Steuerjahr 2019.
  • Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Plötzlichen Erreichbarkeit von Finanzbeamten per E-Mail.
  • Einführung der Homeoffice-Pauschale und des steuerfreien Corona-Bonus.

Auch nach der Corona-Pandemie wäre diese zielgerichtete und pragmatische Haltung der Finanzverwaltung wünschenswert. Denn diese Zeit hat uns gezeigt, dass es auch anders geht.

Ein außergewöhnliches Jahr 2020 – Digitalisierungsschub in Unternehmen

In der Krise zeigt sich außerdem, was vorher undenkbar war. Wie schnell Veränderungen kommen können und wie wichtig und richtig sie sind. Viele Unternehmen verabschiedeten alte Prozesse und sprangen auf den Digitalisierungs-Schnellexpress auf, manchmal nicht ganz freiwillig. Insbesondere Finanzbuchhaltungsprozesse wurden rasch neu gedacht. Auch länderübergreifende Konferenzen konnten plötzlich virtuell stattfinden. Reiseverbote förderten das Remote-Arbeiten. Und siehe da, es geht. Das Motto lautete: Kosten sparen und aus der Not eine Tugend machen.

Das alles ist nur der Anfang einer Digitalisierung, die nicht mehr zu bremsen ist und die machte auch vor dem Mitarbeiter im Büro nicht halt. Die Regierung forderte Unternehmen dazu auf, ihre Mitarbeiter ins Home-Office oder Mobile-Office zu schicken. Das stellte uns alle vor neue Herausforderungen, besonders bei der technischen Infrastruktur. VPN-Zugänge, Mobile-Workstations und Co. machten es aber möglich. Wir haben gemeinsam an einem Strang gezogen.

Wir können sagen, dass Unternehmen, und wir schließen uns hier mit ein, die Krise als Chance verstanden haben. Schon lange vor Corona waren wir Verfechter der Digitalisierung und schnelleren, effizienteren Arbeitsabläufen. Am langen Ende wird absehbar, dass die Digitalisierung viele Prozesse verbessert hat. Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich dieser Trend auch für die Zukunft fortsetzt. Der Digitalisierungsschub sollte im Übrigen auch in der Finanzverwaltung nicht vor eine analoge Wand fahren müssen, sondern beim Bürokratieabbau helfen.

Ein Jahreswechsel mit erfreulichen Aussichten

In den letzten Tagen gab es sogar erfreuliche Entscheidungen zur Unterstützung des Berufsstandes, wie zum Beispiel die Fristverlängerung für 2019er Steuererklärungen bis zum 31.08.2021, wenn die Steuerpflichtigen von Beratern vertreten werden. Außerdem ist die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen vor dem 01.03.2021 keine Ordnungswidrigkeit, da es eine Verlängerung um zwei Monate geben wird. Gemeinsam haben wir schon andere Hürden genommen und werden auch diesen Corona-Marathon mit Ihnen zusammen weiter angehen.

Wir danken Ihnen für Ihre Treue im außergewöhnlichen Jahr 2020 und wünschen Ihnen und Ihren Familien einen guten Rutsch.

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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