22. September 2020

Einführung elektronischer Wertpapiere revolutioniert Wertpapierhandel

Kategorien: Unkategorisiert

Inhaltsverzeichnis

Mit dem am 11. August dieses Jahres veröffentlichen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG-E) wird auch für den Wertpapierhandel eine neue Ära beginnen. Die Einführung elektronischer Wertpapiere revolutioniert den Wertpapierhandel. 

Seit mehr als einem Jahrhundert müssen Wertpapiere urkundlich verbrieft werden. Das soll sich nun ändern. So steht es im neuen Gesetzentwurf.

Einführung elektronischer Wertpapiere nur der Anfang

Der Gesetzentwurf dient der Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts. Das Gesetz wird im ersten Schritt für Anleihen, den sogenannten Inhaberschuldverschreibungen, angewendet. In Zukunft sollen auch weitere elektronische Wertpapiere – auch die elektronische Aktie – eingeführt werden.

Mit der Etablierung digitaler Wertpapiere wird einer der zentralen Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung sowie des gemeinsamen Eckpunktepapiers des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu elektronischen Wertpapieren umgesetzt.

Wertpapiere in einem Register auf Basis der Blockchain-Technologie eintragen

Nach aktueller Rechtslage müssen Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde aus Papier verbrieft werden. Die Papierurkunde ist Anknüpfungspunkt für die sachenrechtlichen Übertragungstatbestände und sie trägt unter anderem dem Verkehrsschutz potentieller Erwerber Rechnung.

Ein geeigneter digitaler Ersatz der Urkunde muss sowohl die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren als auch den rechtssicheren Erwerb gewährleisten. Das gelingt zum Beispiel durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie. Die derzeit erforderliche Wertpapierurkunde wird bei elektronischen Schuldverschreibungen durch die Eintragung in ein digitales Wertpapierregister ersetzt.

Digitales Wertpapiergeschäft bietet Anlegerschutz, Innovation und Transparenz 

Die eindeutige Festlegung wird elektronische Wertpapiere wie Sachen behandeln. Anleger genießen denselben Eigentumsschutz wie bei Wertpapierurkunden. Dazu werden spezielle Regelungen über den Erwerb und die Übertragung elektronischer Wertpapiere geschaffen. Anlegerschutz, Marktintegrität und Transparenz stehen weit oben auf der Prioritätenliste.

BaFin ist für Überwachung elektronischer Wertpapiere zuständig

Der Regelungsvorschlag schafft aufsichtsrechtliche Klarheit: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die neuen Finanzdienstleistungen überwachen.

Dazu zählt die Emission und das Führen dezentraler Register nach

  • dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG),
  • dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
  • und der Zentralverwahrerverordnung.

Der Entwurf unterscheidet zwischen

  • der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer und
  • der Führung durch Distributed-Ledger-Technologien.

Beide ermöglichten das Führen von Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen. Alle Wertpapiere, die mit Hilfe der Blockchain-Technologie vergeben werden (Blockhain-Wertpapierregister) stehen unter die Finanzmarktaufsicht der BaFin.

Einführung elektronischer Wertpapiere revolutioniert Wertpapierhandel: Unsere Einschätzung

Der Gesetzesentwurf ist ein notwendiger und überfälliger Schritt. Alle gesetzlichen Neuerungen sind mit europäischem Recht vereinbar. Legislative Änderungen adressieren nationale Sachverhalte und berühren den durch europäische Rechtsakte konkretisierten Bereich nicht.

Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere der Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Es erhöht Transparenz, Marktintegrität und dient dem Schutz der Anleger.

Sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit gerne an!

 

 

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Abbildung eines digitalen Dokuments mit einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), bestehend aus dem Länderkürzel „DE“ und einer Zahlenfolge.

    Ab 1. November 2024 soll in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt werden. Diese neue Identifikationsnummer soll dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Konsistenz von Daten zu erhöhen. Hier erfahren Sie alles Wesentliche zur bevorstehenden Einführung der W-IdNr. und was [...]

    Lars Rinkewitz

    11. Jul 2024

  • Effiziente Arbeitszeiterfassung: Umsetzung und Kontrolle für Arbeitgeber:innen

    Erfahren Sie, wie Sie die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung rechtssicher umsetzen und von den Möglichkeiten der Gestaltung profitieren. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was das BAG entschieden hat Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung sorgte im Herbst 2022 für Aufsehen. Nun [...]

    Jens Bühner

    01. Feb 2023

  • Was Arbeitgeber:innen über das betriebliche Hitzefrei wissen müssen

    Die hohen Sommertemperaturen setzen vielen Arbeitnehmer:innen enorm zu. Durch den Klimawandel müssen wir uns darauf einstellen, dass Sommertemperaturen in den Spitzen und im Durchschnitt steigen und Hitzewellen länger anhalten. Arbeitgeber:innen kommt bei hohen Temperaturen eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter:innen zu. Was Sie bei Hitzewellen beachten müssen und ab wann Hitzefrei notwendig sein kann, lesen Sie hier.

    Jens Bühner

    23. Jun 2023