3. August 2022
Energiekostendämpfungsprogramm: BAFA-Zuschuss zu Erdgas und Strom
Das Energiekostendämpfungsprogramm EKDP ist ein Programm des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Es soll energieintensive und handelsintensive Unternehmen bei den stark gestiegenen Energiebeschaffungskosten entlasten. Lesen Sie hier, was Sie dazu wissen müssen.
Hintergrund zum Energiekostendämpfungsprogramm
Das Energiekostendämpfungsprogramm klingt etwas sperrig und wirkt auch bei der Beantragung zunächst einmal so. Ziel des BAFA-Programms ist es, Entlastungen für energie- und handelsintensive Unternehmen zu erreichen, die besonders unter den stark gestiegenen Energiebeschaffungskosten leiden. Auch wenn das Verfahren etwas aufwendig ist, lohnt es sich dennoch für förderfähige Unternehmen genauer hinzuschauen. Im Fokus stehen hierbei die gestiegenen Erdgas- und Stromkosten, die mit Hilfe des EKDP mit maximal 50 Millionen Euro pro eigenständigem Unternehmen durch die BAFA bezuschusst und somit abgedämpft werden.
Energiekostendämpfungsprogramm – Antrag bis zum 31. August 2022 stellen
Der Zeitrahmen zur Beantragung des Energiekostendämpfungsprogramms ist nur sehr kurz bemessen. Unternehmen haben nur bis zum 31. August 2022 Zeit, einen Antrag über das Online-Portal ELAN K2 zu stellen. Hier muss sich das Unternehmen zunächst registrieren. Diese Registrierung gibt die BAFA frei. Erst dann können Unternehmen den Antrag stellen.
Zuschüsse von Februar bis September 2022
Die Zuschüsse beziehen sich auf die Monate Februar bis September 2022. Förderberechtigt sind alle Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform), deren Branchen im Anhang 1 der KUEBLL (Klima-, Umwelt-, und Energiebeihilfeleitlinien der EU) gelistet sind und deren Energiebeschaffungskosten sich im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr auf mindestens drei Prozent des Produktionswerts belaufen haben. Das Geschäftsjahr muss vor Februar 2022 abgeschlossen gewesen sein. Als Referenz werden die Durchschnittspreise des Jahres 2021 herangezogen. Die Bearbeitung der Anträge soll in drei Phasen erfolgen, wobei bereits in der ersten Phase Abschläge und Vorschüsse von 80 Prozent auf den voraussichtlichen Zuschuss geleistet werden sollen.
Nebenbedingungen beim Energiekostendämpfungsprogramm beachten
Unternehmen müssen allerdings unbedingt die Nebenbedingungen des Energiekostendämpfungsprogramms beachten. So darf die Geschäftsführung keine erhöhten Bezüge (fix als auch variable Anteile) im Geschäftsjahr der Bezuschussung erhalten.
Das vollumfängliche Merkblatt zur Nutzung des EKDP ist auf der Webseite des BAFA hinterlegt.
Unsere Einschätzung
Wir begrüßen das EKDP, da es für die Unternehmen eine kurzfristige finanzielle Unterstützung in Zeiten allgemein steigender Energiepreise und einem weiterhin global angespannten Marktumfeld darstellt.
Haben Sie Fragen zum Energiekostendämpfungsprogramm und möchten vom BAFA-Zuschuss zu den Kosten für Erdgas und Strom profitieren? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!