28. September 2022
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie gilt auch 2023
Inhaltsverzeichnis
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie – der Hintergrund
- Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie bis Ende 2023
- Änderung von Verbrauchsteuergesetzen aufgrund von EU-Vorgaben
- Änderungen für Landwirte
- Bundesrat muss dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gastronomie zustimmen
- Unsere Einschätzung
Gute Nachrichten für die Gastronomie: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird auch im Jahr 2023 gelten. Hier erfahren Sie die Details dazu.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie – der Hintergrund
Der Bundestag hat am 22. September 2022 das achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen verabschiedet. Darin ist unter anderem geregelt, dass bis zum 31. Dezember 2023 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent unterliegen. Dies gilt weiterhin nicht für die Abgabe von Getränken. Hier gilt weiterhin ein Steuersatz von 19 Prozent.
Eine komplette Entfristung, die bereits diskutiert wurde, hat der Bundestag nicht beschlossen. Bislang galt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis zum 31. Dezember 2022.
Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie bis Ende 2023
Durch das erste Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für die Abgabe von Speisen im Restaurant als Dienstleistung von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Das galt für den Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 1. Juli 2021. Diese Maßnahme sollte den von Corona wirtschaftlich stark betroffenen gastronomischen Unternehmen helfen. Später wurde diese Regelung durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Nun bleibt es bis Ende 2023 bei der derzeitigen Regelung. Die Abgabe von Speisen wird damit auch weiterhin der Lieferung von Speisen gleichgestellt.
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen aufgrund von EU-Vorgaben
Zusammen mit dem Gesetz setzt die Politik die EU-Systemrichtlinie sowie die EU-Alkoholstrukturrichtlinie um. Die Systemrichtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken. Außerdem die von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom. Wesentliche Neuerungen der Systemrichtlinie sind Regelungen zur Abwicklung von Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über das Excise Movement and Control System – EMCS (EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Bislang wird dies noch in Papierform geregelt.
Die Alkoholstrukturrichtlinie wiederum regelt die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke. Hier wird es laut Bundesregierung geringfügige Anpassungen im Biersteuergesetz geben.
Änderungen für Landwirte
Zusätzlich wurde eine Anpassung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Landwirte vorgenommen. Ab 2023 verringert sie sich von 9,5 Prozent auf 9 Prozent.
Bundesrat muss dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gastronomie zustimmen
Noch steht die Zustimmung des Bundesrates aus. Sobald diese Zustimmung vorliegt, folgen die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Unsere Einschätzung
Wir begrüßen, dass die Regelungen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie beim Anbieten von Speisen bis Ende 2023 gelten. Ohne uns zu sehr in die politische Diskussion einmischen zu wollen, denken wir, dass es in Zukunft wohl auf eine dauerhafte Anwendung hinauslaufen wird. Das ist im Hinblick eine Vereinfachung der Verwaltung bei den Unterscheidungen in Dienstleistungen oder Lieferungen auch angebracht. Weiterhin stärkt es die Unternehmen der Gastronomie.
Haben Sie Fragen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Gastronomie? Unsere Berater:innen beantworten sie gerne!