GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz 2026: Das ändert sich
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7. August 2026

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz 2026: Was auf Zahnärzt:innen und Kieferorthopäd:innen zukommt

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Inhaltsverzeichnis

Am 10.07.2026 wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Es hat am selben auch den Bundesrat passiert. Mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stärker begrenzt und Beitragssätze stabilisiert werden. Das neue GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz 2026 hat auch hinreichende Folgen für Zahnärzt:innen und noch stärkere für Kieferorthopäd:innen.

Worum geht es bei dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz 2026?

Hintergrund sind die stark steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Für 2027 bestand nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ein Eigenbedarf von fast 19 Milliarden Euro. Das Gesetz verfolgt daher den Gedanken einer stärkeren „Einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“. Bedeutet, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen nicht stärker wachsen als die Einnahmen durch Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten.

Die wesentlichsten Änderungen des GKV-Stabilisierungsgesetzes im Überblick:

  • Begrenzung zukünftiger Punktwertsteigerungen
  • Reduzierung der Festzuschüsse beim Zahnersatz (Regelversorgung 50% Festzuschuss, Bonusheft über 5 Jahre: 60 % Festzuschuss, Bonusheft über 10 Jahre: 65% Festzuschuss, Härtefallversorgung bleibt bestehen)
  • Überprüfung der KFO-Richtlinien und der KIG-Systematik
  • Reform der MEA KFO-Vergütung bis 30.06.2028
  • Vierjährige Übergangsregelung für bereits begonnene KFO-Behandlungen
  • Neue Qualifikationsanforderungen der Behandler:innen für KFO-Behandlungen ab dem 01.01.2027

Kieferorthopäd:innen besonders betroffen

Noch umfangreicher sind die Veränderungen für kieferorthopädische Praxen. Diskutiert wurde zunächst ein strengerer Fachzahnarztvorbehalt, nach dem kieferorthopädische GKV-Leistungen grundsätzlich nur noch durch Fachzahnärzt:innen für Kieferorthopädie erbracht werden sollten. Im Gesetzgebungsverfahren wurde diese Regelung entschärft. Auch Zahnärzt:innen mit einem gleichwertigen Abschluss beziehungsweise entsprechend anerkannter praktischer Erfahrung sollen weiterhin kieferorthopädische Leistungen innerhalb der GKV erbringen können. Die konkreten Anforderungen müssen noch näher ausgestaltet werden.

Für allgemein-zahnärztliche Praxen mit einem größeren KFO-Leistungsanteil sollte deshalb genau beobachtet werden, welche Anforderungen bezüglich der Regelungen zum GKV Stabilisierungsgesetz für die Kieferorthopädie künftig gelten.

Eine weitere wesentliche Änderung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz betrifft die Vergütungsstruktur in der Kieferorthopädie. Künftig sollen verstärkt Leistungskomplexe und Pauschalvergütungen eingeführt werden. Damit könnte sich die wirtschaftliche Kalkulation einer kieferorthopädischen Behandlung deutlich verändern. Bei einer Pauschalvergütung steht einem festgelegten Honorar der tatsächliche individuelle Behandlungsaufwand gegenüber. Benötigt ein/e Patient:in beispielsweise mehr Termine oder einen höheren Personal- und Materialeinsatz als kalkuliert, steigt zwar der Aufwand der Praxis – nicht zwangsläufig aber deren Vergütung.

Für KFO-Praxen wird es deshalb noch wichtiger, den tatsächlichen Aufwand ihrer Behandlungsfälle zu kennen und die Wirtschaftlichkeit einzelner Leistungsbereiche regelmäßig zu überprüfen.

Welche Auswirkungen ergeben sich für die Patient:innen?

Die Reduzierung der Festzuschüsse führt auf Seite der Patient:innen zu höheren Eigenanteilen. Die regelmäßige Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen bleibt daher ein zentraler und wichtiger Faktor, um die Zuschüsse anhand der Dokumentationen in den Bonusheften zu erhalten.

Einschätzung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Die KZBV spricht mit Blick auf das Beitragsstabilisierungsgesetz für Zahnärzt:innen von einer „erneuten, verschärften Budgetierung“. Sie sieht es als besonders problematisch an, dass nicht nur die Entwicklung der Punktwerte, sondern gleichzeitig auch die Mengenentwicklung begrenzt wird. Die Budgetierung trifft Zahnärzt:innen also doppelt.

Zudem weist die KZBV darauf hin, dass die Ausgaben der GKV für zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz zuletzt um lediglich 4,8 % gestiegen seien, während die gesamten GKV-Leistungsausgaben um 8,0 % zunahmen.

Unsere Einschätzung

Zentraler Punkt im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz 2026 ist die stärkere Begrenzung der vertragsärztlichen Vergütung. Die Entwicklung der Gesamtvergütung wird enger an die Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt.

Für Praxisinhaber:innen entsteht dadurch ein zunehmendes Spannungsfeld: Während Personal-, Material-, Labor-, Miet- und weitere Praxiskosten steigen, kann die Entwicklung der GKV-Vergütung damit nicht ohne Weiteres Schritt halten.

Die Folge für jede vom GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz betroffene Praxis: Selbst bei gleichbleibender Auslastung und unverändertem Leistungsvolumen kann die wirtschaftliche Marge einer Praxis unter Druck geraten.

Gerade deshalb wird es künftig noch wichtiger sein, die eigenen Praxiszahlen regelmäßig zu analysieren und nicht ausschließlich auf den Praxisumsatz zu schauen. Entscheidend ist vielmehr, welcher Gewinn nach Abzug der steigenden Praxiskosten tatsächlich verbleibt.

Ein vernünftiges Praxiscontrolling, aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie ein regelmäßiger Blick auf die Personalkostenquote, die Leistungsstruktur und Deckungsbeiträge werden für die Steuerung der Praxen somit künftig noch unerlässlicher. Unsere Expert:innen um Steuerberaterin und Heilberufe-Ansprechpartnerin Stefanie Anders stehen Ihnen im Umgang mit den Auswirkungen des GKV-Stabilisierungsgesetzes gerne beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

FAQ zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz 2026

Was ändert sich durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz 2026 für Zahnärzt:innen?

Das Gesetz begrenzt vertragszahnärztliche Vergütungen und deckelt künftige Punktwertsteigerungen im Rahmen einer strengeren Budgetierung. Praxisinhaber:innen müssen dadurch mit sinkenden Gewinnmargen rechnen, da steigende Material-, Labor- und Personalkosten nicht mehr voll durch Vergütungsanpassungen aufgefangen werden.

Welche besonderen Folgen hat das GKV-Stabilisierungsgesetz für Kieferorthopäd:innen?

Für kieferorthopädische Praxen greifen ab dem 01.01.2027 neue Qualifikationsanforderungen für Behandler:innen sowie eine bis Mitte 2028 geplante Reform hin zu Pauschalvergütungen. Zudem werden die KFO-Richtlinien und KIG-Systematiken überprüft, was eine exakte Wirtschaftlichkeits- und Kostenkalkulation je Behandlungsfall erforderlich macht.

Wie verändern sich die Festzuschüsse beim Zahnersatz für Patient:innen?

Die gesetzlichen Festzuschüsse bei der Regelversorgung werden auf 50 % reduziert. Bei lückenloser Inanspruchnahme der Vorsorge sichern sich Patient:innen über das Bonusheft nach 5 Jahren einen Zuschuss von 60 % und nach 10 Jahren von 65 %, während die Härtefallregelung unverändert bestehen bleibt.

Warum wird ein aktives Praxiscontrolling für Praxisinhaber:innen jetzt unumgänglich?

Da das gesetzliche Vergütungswachstum an die GKV-Einnahmen gekoppelt ist, entkoppeln sich Praxisumsätze zunehmend von den tatsächlich steigenden Praxisausgaben. Ein regelmäßiger Blick auf Deckungsbeiträge, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Personalkostenquoten unterstützt Ihre Praxismanagerin bzw. Ihren Praxismanager dabei, die Rentabilität der Praxis vorausschauend zu sichern.

Stefanie Anders

Partnerin und Steuerberaterin

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