10. August 2022

GmbH Gründung endlich Online – Neue Regelung in Kraft

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GmbH Gründung endlich Online – Neue Regelung in Kraft

Mit der Gründung einer GmbH verbinden GründerInnen bisher Notartermine, hohe Gebühren, große Papierberge und lange Wartezeiten. Dies soll sich mit einer neuen Regelung ändern, die seit dem ersten August 2022 in Kraft ist. Was diese Regelung beinhaltet und was dies für Sie bedeutet, finden Sie hier zusammengefasst.

GmbH Gründung Online – Woher kommt das Umdenken?

Möglich macht diese beschleunigte Gründung einer Kapitalgesellschaft die EU-Richtlinie 2019/1151. Die Richtlinie war Teil des “EU Company Law Package” und ist am 31.07.2019 in Kraft getreten. Konkret bedeutet dies: Alle EU-Staaten sind verpflichtet, die Gründung von Kapitalgesellschaften, das Einreichen von Unterlagen und die Registrierung von Zweigniederlassungen über das Internet zu ermöglichen. Seit dem 01.08.2022 ist dies in Deutschland möglich. 

In nur 10 Tagen zur GmbH über die Online-Gründung

Die Staaten müssen, zur einfachen Gründung, Musterformulare in Landessprache und einer weiteren Sprache vorhalten. Diese Muster können – müssen aber nicht genutzt werden. Hier zeigt die Erfahrung mit den auch schon in der Vergangenheit nutzbaren Musterprotokollen, dass diese in der Regel nicht den individuellen Bedürfnissen der Gründer einer Gesellschaft gerecht werden.  In Deutschland wird die Online-Gründung zunächst nur für Bargründungen bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt) verfügbar sein. Insgesamt soll die gesamte Abwicklung in 10 Tagen möglich sein.

Videokonferenz und E-Personalausweis ermöglichen Identifizierung

Bisher war es nötig, dass zur Gründung alle Beteiligten anwesend sein und sich bei dem Notar dann persönlich ausweisen mussten. Dies war der Vertrauensanker für die Gründung. Für die Online-Gründung hat man andere Verfahren gefunden.

  • Videokonferenz: Die Bundesnotarkammer stellt ein Videokonferenzsystem zur Verfügung, über welches die Online-Gründung abläuft.
  • Identitätsnachweis: Die eID-Funktion des Personalausweises, also die aktivierte Onlinefunktion, ermöglicht mit der App der Notarkammer eine zweifelsfreie Identifizierung. Der Notar vergleicht das ausgelesene Lichtbild aus der App mit den Beteiligten in der Videokonferenz und kann diese so verifizieren.

Gründungsprotokoll ebenfalls Digital

Die Niederschrift der Gründung, das Gründungsprotokoll, wird ebenfalls elektronisch übermittelt. Wie auch in der analogen Gründung liest der Notar das Protokoll vor und kann dieses auf Wunsch der Anwesenden zur Durchsicht digital übermitteln. Alle Beteiligten unterschreiben, wie auch der Notar, am Ende mit einer elektronischen Signatur.

Zu beachten ist: Auch eine gemischte Beurkundung, bei der nicht alle Beteiligten per Videokonferenz oder vor Ort sind, ist möglich. Hier erfolgt die Niederschrift digital wie analog und die Unterschriften werden in Papierform oder per digitaler Signatur geleistet.

Unsere Einschätzung:

Die vereinfachte Gründung und Verwaltung einer UG oder GmbH ist ein Schritt, der viel Zeit, Kosten und Verwaltungsaufwand spart. In unserer Beratungspraxis haben wir vielfach mit ausländischen Investoren zu tun, für die die Möglichkeit der Online-Gründung eine große Erleichterung darstellen wird.  Diese Reform war in Deutschland überfällig, weil andere Länder, wie  Estland, die Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Gesellschaftsgründung schon lange in viel größerem Umfang ausschöpfen. Die Online-Gründung vorerst nur bei Bargründungen von GmbH und UG kann als Testphase nur ein erster Schritt sein. Entsprechend sieht ein Referentenentwurf auch schon vor, dass zukünftig alle Rechtsträger Beglaubigungen online vornehmen können. Auch Änderungen von Gesellschaftsverträgen sollen zukünftig Online möglich sein. 

Die mit uns kooperierenden Notare sind auf das Online-Gründungsverfahren vorbereitet. Gerne beraten wir Sie bei der Gründung, erstellen den Gesellschaftsvertrag nach Ihren individuellen Bedürfnissen und organisieren sodann die Online-Gründung bei dem Notar für Sie. 

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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