24. März 2022
GWG: wirtschaftlich Berechtigte ins Transparenzregister eintragen lassen
Inhaltsverzeichnis
UPDATE, 1. Juni 2022:
FINAL COUNTDOWN für die Meldepflicht
Nur noch bis zum 30. Juni 2022 haben GmbHs, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften Zeit, die mitteilungspflichtigen Angaben nach dem Geldwäschegesetz an das Transparenzregister zu übermitteln.
Sofern bis dahin die wirtschaftlich Berechtigten nicht eingetragen sind, drohen empfindliche Bußgelder bis zu EUR 100.000, bei besonders schweren Verstößen sogar bis zu EUR 5.000.000.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und bei der Eintragung im Transparenzregister.
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Ursprünglicher Beitrag
Die Themen GWG (Geldwäschegesetz), wirtschaftlich Berechtigte und Transparenzregister treiben aktuell viele Unternehmer:innen um. Denn seit einer Gesetzesänderung sind sie verpflichtet, der “offiziellen Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten” bestimmte Personen zu melden. Doch keine Sorge: Auf Wunsch erledigen wir das für Sie. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Hintergrund zu GWG, wirtschaftlich Berechtigte und Transparenzregister
Zum 1. August 2021 hat die Bundesregierung das Geldwäschegesetz (GWG) geändert. Von der Änderung des GWG betroffen sind alle juristischen Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, die in öffentlichen Registern eingetragen sind. Als Unternehmer:in sind Sie verpflichtet, dem Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten zu melden.
Das ist die entscheidende Neuerung beim Geldwäschegesetz
Bisher bestand keine Pflicht, wirtschaftlich Berechtigte ins Transparenzregister einzutragen, sofern die Angaben in anderen öffentlichen Registern hinterlegt waren. Dazu gehört zum Beispiel das Handelsregister mit veröffentlichter Gesellschafterliste. Das gilt nun allerdings nicht mehr! Auch GmbHs, deren Gesellschafter:innen bereits über eine Gesellschafterliste im Handelsregister veröffentlicht sind, müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten beim Transparenzregister melden. Grund dafür ist das Geldwäschegesetz – kurz GWG.
Was sind wirtschaftlich Berechtigte?
Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die betreffende Vereinigung steht (§ 3 Geldwäschegesetz GwG).
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften gelten natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte wenn Sie
- unmittelbar oder mittelbar Eigentümer:innen von mehr als 25 Prozent des Kapitals sind
- oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren,
- oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.
Unsere Einschätzung
Auch vor dem Hintergrund empfindlicher Bußgelder empfehlen wir Ihnen dringend die fristgemäße Umsetzung der Meldepflicht. Je nach Sachverhalt und Gesellschaftsform gelten für die Meldung beim Transparenzregister Übergangsfristen bis 31. März, 30. Juni oder 31. Dezember 2022.
Wir übernehmen das Eintragen ins Transparenzregister für Sie
Wir übernehmen für Sie das Eintragen ins Transparenzregister – rechtssicher und reibungslos. Das tun wir für Sie:
- Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens oder Ihrer Vereinigung.
- Rechtssichere Eintragung aller wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister.
- Zusendung der schriftlichen Bestätigung.
Nehmen Sie dazu Kontakt zu unseren Expert:innen Bahar Beyaz und Jens Bühner auf.