11. September 2020
Infos zur Einrichtung einer TSE für Kassen
Über die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassen haben wir bereits ausführlich berichtet. Denn: Ende September 2020 läuft die Frist zur Einrichtung grundsätzlich ab. Möglicherweise gibt es allerdings auch noch eine Fristverlängerung bis 31. März 2021. In einem kostenlosen e-Seminar zur Einrichtung einer TSE für Kassen hatte unser Experte Lars Rinkewitz am Donnerstag, 10. September, alle relevanten Infos zur Einführungsnotwendigkeit vorgestellt. Im Handout, dass Sie sich hier herunterladen können, bekommen Sie alle Infos zur Einrichtung einer TSE für Kassen.
In unserem Handout beantworten wir unter anderem folgende Fragen zu den Themen:
Warum Sie eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) benötigen
Alles rund um die Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis 30. September 2020 oder 31. März 2021 mit Fristverlängerung, wenn die Voraussetzungen bis zum 30. September 2020 erfüllt sind.
Einrichtung einer TSE für Kassen und die Besonderheiten und Ausnahmen bei der TSE
Einige Bundesländer haben Fristverlängerungen vorgesehen. Wir führen Sie auf. Außerdem bekommen Sie einen Überblick zu den Kosten der Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Infos zur Einrichtung einer TSE für Kassen: Die Bestandteile einer TSE für Kassen
Im Handout bekommen Sie eine Übersicht zu den Bestandteilen einer TSE. Dazu gehören Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitale Schnittstelle. Außerdem im Fokus sind optionale Funktionen sowie der Export von Daten.
Unser Ausblick
Wir werfen einen Blick auf die Umsatzsteuererhöhung ab 1. Januar 2021. Denn dann gelten aller Voraussicht nach wieder die alten Sätze von 7% beziehungsweise 19%. Außerdem geht es um Neu- und Umprogrammierungen von Kassensystemen sowie eine Kurzübersicht zu den nun notwendigen Schritten.
Hier können Sie sich das Handout herunterladen.