16. September 2020
Alle Infos zur Überbrückungshilfe zweite Phase
Die erste Phase der Überbrückungshilfe endet noch im September. Sie können nur noch bis zum 30. September 2020 einen Antrag stellen. Ab Oktober startet die Überbrückungshilfe II. Hier bekommen Sie alle heute bekannten Infos zur Überbrückungshilfe zweite Phase.
Die Überbrückungshilfe schloss sich an die Soforthilfe zu Beginn der Corona-Krise an. Jetzt folgt die Überbrückungshilfe II. Sie liefert betroffenen Unternehmen Unterstützung für die Fördermonate September bis Dezember 2020. Der Bund schafft durch die Überbrückungshilfe eine Liquiditätshilfe für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittelständische Unternehmen.
Wichtig: Durch die Verlängerung des Programms der Überbrückungshilfe verlängert sich aber nicht die Antragspflicht zur Überbrückungshilfe Phase I. Anträge dafür sind nur noch bis zum 30. September 2020 möglich.
Doch an wen richtet sich die Überbrückungshilfe zweite Phase? Wie stellen Sie den Antrag? Ein Überblick über alle Infos zur Überbrückungshilfe zweite Phase.
Antrag auf Überbrückungshilfe zweite Phase stellen
Anträge können Sie voraussichtlich ab Oktober auf der Website der Überbrückungshilfe stellen.
Es ist davon auszugehen, dass wie bei der Überbrückungshilfe I auch dann alle Anträge über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt zu stellen sind.
Ob die Voraussetzungen in Phase II gleich bleiben, ist aktuell noch nicht bekannt.
Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung die Hilfen verbessern will. Aktuell haben noch nicht viele Unternehmen die Hilfen beantragt, weil vermutlich der Antragsprozess und die Voraussetzungen zu kompliziert gestaltet sind. Es wird unter anderem erwogen, die Unterstützung für die Veranstaltungsbranche zu erhöhen, die noch länger unter Infektionsschutz-Auflagen leiden dürfte.
Zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium laufen derzeit „intensive Gespräche darüber, welche Vorschläge zur gezielten Verbesserung des Programms“ aufgegriffen werden könnten, so berichtet das Handelsblatt.
Wer darf Antrag auf Überbrückungshilfe zweite Phase stellen?
Im Grundsatz sind Unternehmen jeder Größe und jeder Rechtsform, Einzelunternehmen, Solo-Selbstständige und Selbstständige der freien Berufe aller Branchen antragsberechtigt.
Wie genau die weiteren Voraussetzungen aussehen werden, bleibt abzuwarten.
Ob auch die Überbrückungshilfe Plus in NRW weiter fortgesetzt wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Zur bisherigen Überbrückungshilfe Plus in NRW werden wir Sie in einem separaten Beitrag noch einmal informieren.
Unsere Einschätzung
Für viele Unternehmen ist es notwendig, dass die Hilfen weiter gehen. Aus unserer Praxis können wir berichten, dass sich viele Unternehmen in Schieflage befinden. Da sind Liquiditätshilfen zwar keine alleinige Lösung, sie helfen aber zumindest über die akute Phase hinweg.
Wir hoffen, dass die Regelungen für die Überbrückungshilfe II praxisnah und unkompliziert gestaltet werden. Die Bundesregierung sollte darauf achten, dass Detailfragen gar nicht erst aufkommen und schon bei der Antragstellung alle Fragen beseitigt sind. Daran krankt es häufig bei der Überbrückungshilfe und bei den einzelnen Soforthilfe-Programmen der Bundesländer.