
20. März 2026
Investitionspflicht und Filmbooster 2026: Was Sender und Streaming-Anbieter jetzt beachten müssen
Inhaltsverzeichnis
Mit der aktuellen Novelle zur Filmförderung in Deutschland verändert sich die deutsche Medienbranche grundlegend. Ein Fokus liegt auf der verbindlich festgelegten Investitionspflicht für Sender und Streaming-Anbieter wie Netflix, Disney oder Amazon, ein weiterer auf den neuen „Filmbooster"-Programmen, die künftig kreative und digitale Filmvorhaben mit zusätzlichen Mitteln unterstützen sollen.
Investitionspflicht für Sender und Streamer
Eines der wichtigsten Elemente der Reform ist die Investitionsquote für Streaming-Anbieter in Deutschland und für TV-Sender: Private und öffentlich-rechtliche Sender sowie Streaming-Anbieter mit Sitz bzw. relevanter Geschäftstätigkeit in Deutschland werden verpflichtet, mindestens 8 Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in deutsche und europäische Filmproduktionen zu investieren. Die wichtigsten Aspekte:
- Bemessungsgrundlage: Der jährliche Nettoumsatz, erzielt auf dem deutschen Markt mit Streaming oder Rundfunk, ist bei der Investitionspflicht in Deutschland ausschlaggebend für die Berechnungen.
- Pflichtquote: Die Investition muss nachweislich deutschen und europäischen Produktionen zugutekommen.
- Wahlmöglichkeit: Wer sich freiwillig zu einer Investitionsquote von mindestens 12 Prozent verpflichtet, kann von bestimmten detaillierten gesetzlichen Vorgaben abweichen. Das schafft größere Flexibilität und vereinfacht Nachweispflichten.
- Dokumentationspflicht für Filmförderung: Die Umsetzung der Investitionspflicht muss nachprüfbar und sauber dokumentiert erfolgen; externe Prüfungen sind möglich. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen oder Förderentzüge.
Damit verschiebt sich der Fokus für Streaming-Dienste und Sender deutlich auf gezielte Investitionen in heimische und europäische Filme und Serien – ein Innovationstreiber und ein Impuls für mehr Vielfalt im Programmangebot, aber auch eine steuer- und planungssichere Vorgehensweise [1] .
Filmbooster: Neue 250 Millionen Euro für Innovation und Kreativität
Neben der Investitionspflicht steht ein weiteres starkes Instrument zur Verfügung: Das neue Filmbooster-Programm in Deutschland. Für die Filmbooster-Förderung sind 250 Millionen Euro vorgesehen, die gezielt für innovative, digitale und groß angelegte Filmprojekte bereitgestellt werden sollen. Das ist nahezu eine Verdoppelung der bisherigen Mittel der BKM-Filmförderung. Ziel ist es, die Dynamik und internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen Films zu erhöhen.
Aktueller Stand:
Zur konkreten Ausgestaltung der Filmbooster – etwa Fördersummen pro Projekt oder das genaue Antragsverfahren – gibt es bislang noch keine endgültigen Details, da das Gesetzgebungsverfahren aktuell läuft. Die Eckpunkte lauten: Es wird ein signifikanter Fonds eingerichtet, innovative und nachhaltige Projekte stehen besonders im Fokus. Sobald die Gesetzgebung abgeschlossen ist, liefern wir Ihnen einen separaten Blogartikel mit allen konkreten Detailregelungen und Handlungsempfehlungen.
Handlungsempfehlung – So stellen Sie sich optimal auf
- Umsatz und Quote prüfen: Kalkulieren Sie Ihren jährlichen Nettoumsatz und planen Sie, wie Sie die Investitionspflicht in Deutschland erfüllen – 8 % verpflichtend, 12 % freiwillig mit Erleichterungen.
- Förderstrategie entwickeln: Überlegen Sie, welche Projekte für Filmbooster-Förderung infrage kommen könnten.
- Dokumentation sichern: Bereiten Sie schon jetzt alle prüfungs- und bewertungsrelevanten Unterlagen vor, um die Einhaltung der Dokumentationspflicht für die Filmförderung zu gewährleisten.
- Gesetzgebung im Auge behalten: Bleiben Sie informiert – ECOVIS KSO liefert zeitnahe Updates zum Stand der Förderprogramme und zu neuen Gesetzesregelungen im Kontext der Filmförderung-Novelle.
Die Zukunft der Filmförderung gestalten
Die Veränderungen sorgen für einen Innovationsschub: Mit der Investitionspflicht und dem Filmbooster sichern sich Unternehmen neue Marktchancen. Die Sichtbarkeit deutscher Produktionen wird gestärkt und der Filmstandort Deutschland gefördert. Produzent:innen können von gezielten Fördermöglichkeiten profitieren – vorausgesetzt, sie agieren frühzeitig und strategisch. Bei Fragen zu Ihren Projekten stehen Ihnen gerne unsere Expertinnen Anna Parys und Monique Leuteritz zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
FAQ zum Thema Investitionspflicht und Filmbooster
Was ist die Investitionspflicht für Sender und Streaming-Anbieter?
Die Investitionspflicht verpflichtet private und öffentlich-rechtliche Sender sowie Streaming-Anbieter mit relevanter Geschäftstätigkeit in Deutschland, einen festen Prozentsatz ihres Nettoumsatzes in deutsche und europäische Produktionen zu investieren. Sie ist Kernbestandteil der Reform zur Filmförderung und stärkt die nationale und europäische Filmwirtschaft.
Wie hoch ist die Investitionspflicht für Streaming-Anbieter?
Die gesetzlich verpflichtende Investitionsquote beträgt 8 Prozent des jährlichen Nettoumsatzes auf dem deutschen Markt. Alternativ kann freiwillig eine Quote von 12 Prozent gewählt werden, um von bestimmten gesetzlichen Erleichterungen zu profitieren.
Wie wird der Nettoumsatz für die Investitionspflicht berechnet?
Grundlage sind die im Unternehmen erzielten Erlöse abzüglich Umsatzsteuer und vergleichbarer Abgaben. Maßgeblich sind lediglich die Umsätze, die auf dem deutschen Markt mit Streaming- oder Rundfunkabgaben erzielt werden.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der Investitionspflicht?
Bei Verstößen können Sanktionen, Förderentzüge oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen verhängt werden. Zudem drohen Reputationsrisiken und verschärfte Prüfungen im Rahmen der gesetzlichen Dokumentationspflichten.
Wie betrifft die Investitionspflicht Streaming-Dienste wie Netflix, Disney oder Amazon?
Streaming-Dienste wie Netflix, Disney und Amazon müssen – sofern sie relevante Umsätze in Deutschland erzielen – die gesetzliche Investitionsquote erfüllen. Für sie bedeutet die Filmförderung-Novelle eine strategische Neuausrichtung hin zu stärkeren Investitionen in deutsche und europäische Produktionen.



