8. September 2020

Alle Infos zum Kinderbonus 2020

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Inhaltsverzeichnis

Seit dem 7. September erfolgt die Auszahlung des im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes verabschiedeten Kinderbonus durch die Familienkassen. Wir haben den Kinderbonus einmal genauer unter die Lupe genommen und liefern nachfolgend die wichtigsten Antworten auf die Fragen rund um den Kinderbonus 2020.

Die Bundesregierung schüttet insgesamt rund 4,3 Milliarden Euro als Kinderbonus aus. Insgesamt kommt der Kinderbonus somit rund 18 Millionen Kindern und jungen Erwachsenen zugute. Die Idee ist dabei nicht neu: 2009 wurde schon einmal ein Kinderbonus (damals in Höhe von 100 Euro) ausgezahlt.

In unserem Blogbeitrag „Steuerentlastung ab 2021: Erhöhung Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag“ haben wir uns bereits mit den Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld und den Kinderfreibetrag sowie deren Höhen auseinandergesetzt.

Nun haben wir den Kinderbonus einmal beleuchtet und liefern nachfolgend die wichtigsten Antworten auf die Fragen rund um den Kinderbonus.

Warum gibt es den Kinderbonus 2020?

Der Kinderbonus 2020 soll als Ausgleich für die coronabedingten Einschränkungen und Mehrkosten der Eltern dienen, die beispielsweise durch das Home-Schooling entstanden sind.

Zusätzlich möchte die Bundesregierung die gebeutelte Wirtschaft ankurbeln.

Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus 2020?

Anspruch auf den Kinderbonus 2020 hat jedes Kind, für das im Jahr 2020 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht.

Beispiele für den Anspruch auf Kinderbonus 2020:

Marie hat im Januar 2020 das 25. Lebensjahr vollendet und befindet sich noch im Studium.

⇒ Somit besteht im Januar 2020 letztmalig Anspruch auf Kindergeld. Marie erhält zudem den vollen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro.

Moritz erblickt am 31.12.2020 das Licht der Welt

⇒Somit besteht für den Monat Dezember 2020 erstmalig ein Anspruch auf Kindergeld. Die Eltern von Moritz erhalten zusätzlich den vollen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro.

In diesen beiden Fällen erfolgt die Auszahlung des Kinderbonus voraussichtlich in einem Betrag und nicht zwingend in den Monaten September und Oktober 2020.

Höhe des Kinderbonus 2020

Der Kinderbonus 2020 beträgt pro kindergeldanspruchsberechtigtem Kind einmalig 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Die erste Rate von 200 wird im September ausgezahlt, die restlichen 100 Euro folgen im Oktober.

Auszahlung Kinderbonus 2020

Wann erfolgt die Auszahlung des Kinderbonus 2020?

Die Auszahlungstermine im September richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer (beginnend mit der Null; die Endziffern 1 bis 9 werden dann im September nach und nach überwiesen).

Automatische Auszahlung des Kinderbonus 2020

Die Auszahlung des Kinderbonus erfolgt automatisch. Eltern müssen dementsprechend keinen gesonderten Antrag stellen.

Allerdings wird der Bonus separat und nicht zusammen mit dem laufenden Kindergeld gezahlt. Außerdem erfolgt keine Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen oder auf Wohngeld.

Auszahlung Kindergeld 2020 bei getrennt lebenden Eltern

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung auf dasselbe Konto, auf dem auch das Kindergeld eingeht.

Das alleinerziehende Elternteil erhält zwar den vollen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro, allerdings wird der hälftige Bonus (wie ebenso auch das hälftige Kindergeld) auf den zu leistenden Kindesunterhalt des anderen Elternteils angerechnet.

Wird der Kindergeldbonus an jede Familie ausgezahlt?

Jede kindergeldberechtigte Familie erhält den Kinderbonus unabhängig des Einkommens. Allerdings wird der Kindergeldbonus – wie auch das laufende Kindergeld – im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Einkommensgrenze Kinderbonus 2020: Ab wann wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet?

Bei Ehegatten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, wirkt sich der Kinderbonus ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 68.000 Euro nicht mehr voll aus.

Gar keine Auswirkung ergeben sich ab folgenden Stufen:

  • bei Eltern mit einem Kind: rund 86.000 Euro
  • bei Eltern mit zwei Kindern: rund 94.000 Euro
  • bei Eltern mit drei Kindern: rund 106.000 Euro

Somit wirkt sich der Kinderbonus bei Besserverdienern weniger bis gar nicht aus.

Ist der Kinderbonus zweckgebunden?

Nein. Der Kinderbonus ist nicht zweckgebunden. Familien können ihn für einen beliebigen Zweck ausgeben oder ansparen.

Unsere Einschätzung

Die Bundesregierung versucht, durch den Kinderbonus die Folgen der Corona-Krise für Eltern und Wirtschaft abzufedern. Dabei profitieren besserverdienende Eltern weniger vom Kinderbonus 2020. Schätzungen zufolge profitieren jedoch acht von zehn Anspruchsberechtigten vom Kinderbonus.

Allerdings ist die Anrechnung des hälftigen Kinderbonus auf den Kindesunterhalt bei Alleinerziehenden in unseren Augen eher kritisch zu sehen. Schließlich haben doch die Alleinerziehenden während der Corona-Krise (u.a. durch Home-Schooling und ggf. den Bezug von Kurzarbeitergeld) besonders gelitten.

Stefanie Anders

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

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