Lieferkettensorgfaltspflichtenschutzgesetz (LkSG) und der BMW-Skandal
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22. November 2023

Lieferkettensorgfaltspflichtenschutzgesetz (LkSG) und der BMW-Skandal

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Die angebliche und massive Umweltverschmutzung eines Zulieferers vom Automobilhersteller BMW in Marokko ist in aller Munde. Hier erfahren Sie drei Dinge: Den Sachverhalt, was das seit 01.01.2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) damit zu tun hat und was Sie daraus mitnehmen können. 

BMW-Skandal in Marokko: Was ist in Marokko geschehen?

BMW hat angekündigt, dass sie in 2030 mindestens die Hälfte ihrer Flotte vollelektrisch verkaufen wollen. Zur Herstellung der Batterien einer E-Flotte wird unter anderem Kobalt benötigt. Dafür hat BMW bereits 2020 einen Vertrag über 100 Millionen Euro mit dem marokkanischem Bergbaukonzern Managem geschlossen. Dieser sieht die Lieferung des benötigten Kobalts vor.

Nun werden gegen Managem aber schwere Vorwürfe erhoben. Der Rohstoffkonzern habe in der Mine von Bou Azzer  große Mengen giftigen Arsens in die Umwelt gelangen lassen. Nachgewiesen wurde das durch extrem hohe Arsenwerte bei Wasserproben im Umfeld der Mine.

Die Konzentration sei exorbitant hoch und stelle eine Gefährdung dar, so der Chemiker Wolf von Tümpling vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, das mit der Analyse der Proben betraut ist.

Den Stein ins Rollen brachten aktuelle und ehemalige Arbeiter von Managem, die dem Unternehmen vorwerfen, internationale Standards zum Schutz von Arbeitern nicht einzuhalten und rigoros gegen Gewerkschaften vorzugehen.

Managem wiederum wies alle Vorwürfe von sich und versicherte, dass sowohl die Betreiber-Firma der Mine als auch die dort tätigen Sub-Unternehmen hohe Arbeits- und Sozialstandards einhielten.

BMW hingegen wolle erst die Prüfung der Vorwürfe abwarten und bei einem festgestellten Fehlverhalten entsprechend „sofortige Gegenmaßnahmen einfordern“. Als ersten Schritt habe BMW den Kontakt zu Managem gesucht, um zusätzliche Informationen zu erhalten.

Was hat das LkSG mit dem BMW-Skandal zu tun?

Am 01.01.2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten und der Umwelt durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

In der Pflicht seit Anfang des Jahres sind Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab dem 01.01.2024 wird diese Grenze dann auf 1.000 Mitarbeiter heruntergesetzt.

Kernelement des LkSG ist die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, um etwaige Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich dabei auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer Zulieferer. Dies hat zur Folge, dass die Verantwortung nicht am eigenen Werkstor endet, sondern entlang der gesamten Lieferkette besteht.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 8.000.000 Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem kann ein Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen, welcher einen hohen Reputations- und Imageschaden zur Folge hätte.

Unsere Einschätzung

Nachdem es seit der Einführung des LkSG eher ruhig darum war, gibt es nun den ersten großen Aufschrei. Natürlich handelt es sich derzeit noch um Beschuldigungen. Eine Schuld ist noch nicht bewiesen.

Das große mediale Echo lässt aber deutlich werden, dass das LkSG in Zukunft medial präsenter werden wird, insbesondere bei dem bereits hochemotionalen Thema Umweltschutz.

Die Entwicklung wird verstärkt, da ab dem 01.01.2024 viele weitere Unternehmen unter das LkSG fallen. Darüber hinaus hat die EU einen Plan zur Umsetzung eines europaweiten LkSG. Es soll bereits für Unternehmen mit 250 Mitarbeiter:innen gelten und weitreichendere Sorgfaltspflichten als das deutsche LkSG haben.

Eine Studie des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) aus Dezember 2022 zeigt, dass sich die meisten Unternehmen nicht auf das LkSG vorbereitet fühlten. So gaben nur vier Prozent der Befragten an, sich gut vorbereitet zu fühlen, während sich knapp 70 Prozent mittelmäßig bis schlecht vorbereitet sahen.

Daher ist es umso wichtiger, mögliche Defizite bei der Umsetzung des LkSG auszuräumen. Nur so vermeiden Sie primär Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz sowie sekundäre Sanktionen. Da das Thema an medialer Bedeutung gewinnt, steht auch die unternehmerische Reputation auf dem Spiel.

Unsere Berater:innen haben sich  mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auseinandergesetzt. Wir helfen Ihnen gerne von der Feststellung, ob Sie vom LkSG betroffen sind bis zur Errichtung und Umsetzung eines Risikomangementsystems.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Andreas Claes

Partner, Diplom-Kaufmann (FH), Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), Steuerberater

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COO, CTO, Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Büsra Karadag

Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.

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Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Marius Bensmann

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Nicole Bültermann

Steuerberaterin, Dipl. Wirtschaftsjur. (FH)

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