NRW fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur
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21. März 2024

NRW fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Kategorien: Steuerberatung

Inhaltsverzeichnis

Elektromobilität ist eine der zentralen Säulen für eine nachhaltigere Zukunft. Sie reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und verbessert die Luftqualität in unseren Städten. Ein wichtiger Faktor für die Verbreitung von Elektrofahrzeugen ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Nur durch Bereitstellung von Lademöglichkeiten im privaten, betrieblichen und öffentlichen Sektor ist eine ganzheitliche  Reduzierung der CO2-Emissionen durch Elektromobilität möglich. Das Land NRW will jetzt den ersten Schritt machen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

Was ist das Ziel des Ausbaus der Ladeinfrastruktur?

Zur Anregung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur fördert das Land NRW die Installation von Ladesäulen. Das Ziel der Landesregierung sind etwa 1,5 Mio Ladepunkte an Ein- und Mehrfamilienhäusern bis 2030. Außerdem sollen bis 2030 etwa 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte entstehen. Darum können auch Arbeitgeber:innen von der Förderung profitieren. Insgesamt bewilligte das Land 2023 geeignete Vorhaben mit etwa 80,8 Millionen Euro. Der Aufbau der notwendigen Vorinstallationen an den Parkplätzen kann auch von externen Dienstleistern durchgeführt werden.

Ladeinfrastruktur: Was wird beim Ausbau gefördert?

Das Förderprogramm ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt.

Private Ladeinfrastruktur

Eine Fördermöglichkeit besteht für die Ladeinfrastruktur von Mehrfamilienhäusern. Hierbei kann eine Förderung von 

  • 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 
  • beziehungsweise 20 Prozent bei großen Unternehmen, 
  • bis maximal 1000 Euro pro Ladepunkt in Anspruch genommen werden. 

Zudem fördert das Land die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro. 

Eine Förderung des Netzanschlusses ist auch möglich. Die Förderung beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 10.000 Euro.

Betriebliche Ladeinfrastruktur

Eine weitere Möglichkeit ist die Förderung der Ladeinfrastruktur für Beschäftigte. Die Förderung beläuft sich auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, während große Unternehmen einen Zuschuss von 20 Prozent erhalten. Die Förderung ist auf maximal 1.000 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

NRW bietet außerdem eine Förderung von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt für öffentliche Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung unter 50 Kilowatt.

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Kommunen können für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 10.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) können eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug erhalten.

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge können von 

  • natürlichen Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, 
  • von Personengesellschaften und 
  • von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts 

gestellt werden.

Welche Voraussetzungen gelten beim Ausbau der Ladeinfrastruktur?

Das Land NRW fordert für eine Förderung das Vorliegen der folgenden technischen Ausstattung:

  • bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle, wie zum Beispiel Ethernet, RS-485)
  • zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll, wie zum Beispiel Modbus-TCP, Modbus/RTU oder EEBUS)

 

In Bezug auf die Stromherkunft stehen zwei Optionen zur Verfügung: 

  1. Entweder wird ein Grünstrom-Liefervertrag abgeschlossen oder 
  2. der Strom stammt direkt vor Ort von einer eigenen Erneuerbare-Energienanlage (EE-Anlage), wie zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage.

Das Land bevorzugt für die öffentliche Zugänglichkeit der Ladestation eine Zugänglichkeit rund um die Uhr, mindestens jedoch 12 Stunden an fünf Tagen in der Woche.

Ladeinfrastruktur: Wie ist der Ablauf der Förderung?

Bei der Antragstellung sind mehrere Schritte erforderlich. 

  1. Interessierte müssen einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot für die Ermittlung der Kosten einholen
  2. Im nächsten Schritt wird das Angebot zusammen mit dem Förderantrag eingereicht. 
  3. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann die geplante Maßnahme umgesetzt werden.

Der beziehungsweise die Zuwendungsnehmer:in tritt zunächst in Vorleistung. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Unsere Einschätzung

Um die Ladeinfrastruktur weiter auszubauen und Elektrofahrzeuge für die Gesellschaft attraktiver zu machen, sollten Unternehmen und Kommunen Förderungen in Anspruch nehmen. Haben Sie Interesse an diesem oder an anderen Förderprogrammen? Sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie gerne.

 

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

Alexander Lejer

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

Expert:innen zu diesem Thema

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