Die Gefahren einer ungeregelten Nachfolge: gesetzliche Änderungen, Erbschaftsteuer und Streitigkeiten
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8. Dezember 2023

Die Gefahren einer ungeregelten Nachfolge: gesetzliche Änderungen, Erbschaftsteuer und Streitigkeiten

Angesichts der aktuellen Haushaltskrise steht auch wieder eine höhere Belastung von Erb:innen großer Vermögen durch die Erbschaftsteuer auf der politischen Agenda. Ein Grund mehr, sich so rasch und konstruktiv wie möglich mit der privaten oder unternehmerischen Nachfolge zu beschäftigen. Gerne wird dieses Thema in jungen Jahren – damit ist die Altersgruppe zwischen 30 und 65 Jahre gemeint – als nicht akut oder noch nicht notwendig beiseitegeschoben. Streitigkeiten zwischen den Erb:innen können eine Folge sein. Aber auch bei friedlichen Erbengemeinschaften treten bei mangelnder Vorbereitung ungeahnt hohe Erbschaftsteuerbelastung auf. Zudem kann sich vor dem Hintergrund politischer Diskussionen das Steuerrecht ändern – drei Eruptionen, die Ihr Lebenswerk gefährden können. Welche drei Folgen ungeregelte Nachfolgen haben können, erfahren Sie hier.

Verschonungsschaden: Veränderungen im Erbschaftsteuerrecht

Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen (Erbschaftsteuer-Reform der SPD für Unternehmensvermögen, Flat-Tax der CDU) und der immer wieder aufsteigenden Relevanz der Erbschaftsteuer zur Krisenfinanzierung, besteht eine latente Gefahr, dass sich die aktuelle erbschaft- und schenkungssteuerliche Befreiung im Rahmen der Übertragung von Unternehmensvermögen ändert. Es ist zwar zunächst nicht davon auszugehen, dass der politische Wille besteht, diese Steuerbefreiung fallen zu lassen, jedoch könnten sich die dafür notwendigen Anwendungsvoraussetzungen verschärfen, wie es in den vergangenen Erbschaftsteuer-Reformen bereits der Fall war. Daher ist zu empfehlen, das Risiko von steuerrechtlichen Veränderungen in der Form zu umgehen, dass die aktuellen Regelungen durch zeitnahe Schenkungen rechtssicher angewendet werden können. Wichtig ist ein vorheriges Probeschenken, da auch die aktuellen Regelungen nicht selbstverständlich erfüllt sein müssen. Durch das Probeschenken kann zu Lebzeiten beratend eingeschritten werden, was in einem Erbfall leider nicht möglich ist.

Der Nachlassschaden: Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuerbelastung umfasst einen großen Teil des Nachlasses. Hier wird Ihr Lebenswerk massiv gefährdet, da im schlimmsten Fall ohne die Veräußerung von Nachlassgegenständen die Erbschaftsteuer nicht bezahlbar wäre.

Der Entwicklungsschaden: Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen den Erb:innen sorgen dafür, dass zum Beispiel Ihr Familienunternehmen eine mittel- bis langfristige Führungskrise oder sogar einen Imageschaden erleidet. Zudem können Energien dieser Streitigkeiten (auch im Privatvermögen) Ihren Nachlass auffressen. Das gefährdet die Weiterentwicklung und das Fortbestehen Ihres Lebenswerks akut.

Beispiel für einen Nachlassschaden durch ungeregelte Unternehmensnachfolge oder Vermögensnachfolge

„Nach dem Tod des Industriellen Heinz Hermann Thiele dürften mehr als fünf Milliarden Euro Erbschaftsteuer anfallen. Das sei die wohl höchste bislang in Deutschland von Erb:innen gezahlte Steuer…“, so  berichten ntv.de und das Manager Magazin.

Es ist sicherlich nicht im Interesse des verstorbenen Heinz Hermann Thiele gewesen, dass von seinem Lebenswerk fünf Milliarden Euro dem Fiskus zufließen.

In der Regel ist es so, dass bei Familienunternehmer:innen das Vermögen fest im eigenen Unternehmen gebunden ist. Dabei ist es irrelevant, ob ein Nachlass von einer Million Euro oder 15 Milliarden Euro vorliegt. Die anfallende Erbschaftsteuer muss dann zum Beispiel entweder fremdfinanziert oder aus dem Verkauf des (Teil-)Nachlasses beglichen werden.

Wir Steuerberater:innen nehmen in solchen Fällen die schadensbegrenzende Rolle ein. Plakativ gesagt handelt es sich im Erbfall ohne (abgestimmte) Nachfolgeregelungen um ein verlustreiches Rückzugsgefecht.

Unsere Einschätzung

Die politische Diskussion (Erbschaftsteuer-Reformbestrebungen der SPD, Flat-Tax der CDU) zeigen deutlich, dass man zu Lebzeiten bestimmte Vorkehrungen treffen und Sicherheiten schaffen muss. Tun Sie dies nicht, ist Ihr Lebenswerk massiv gefährdet. Scheuen Sie nicht den Aufwand der gründlichen Überlegung, was Sie sich hinsichtlich Ihres Nachlasses oder Lebenswerks wünschen.

Wir begleiten Sie persönlich sowohl in der Findungsphase als auch in der juristischen und steuerrechtlichen Umsetzung aus einer Hand. Wir zeigen Ihnen auf, welcher Ihrer Wünsche rechtlich umsetzbar und steuerlich vorteilhaft ist. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, damit ein Verschonungs-, Nachlass- bzw. Entwicklungsschaden gering bleibt oder gar nicht erst entsteht. Ein abgestimmtes und zielführendes Gesamtkonzept ist unser Anspruch.

Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf Akram Juja zu!

Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Expert:innen zu diesem Thema

Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Stephanie Ernst

Prokuristin, Steuerberaterin, Diplom-Finanzwirtin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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