13. November 2020

Neue Details zum Antragsverfahren der Novemberhilfe

Kategorien: Allgemein

Die Novemberhilfe wurde als außerordentliche Wirtschaftshilfe angekündigt, erste Eckpunkte zu Voraussetzungen und Förderhöhe sind bereits veröffentlicht. Nun haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einer gemeinsamen Pressemitteilung Details zum Verfahren und zum Starttermin veröffentlicht. Hier finden Sie die wichtigsten Erkenntnisse und neue Details zum Antragsverfahren der Novemberhilfe.

Endlich steht das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe. Von Anfang an sollte das Geld schnell und unbürokratisch bei den betroffenen Unternehmen ankommen. Wie so oft kommt es anders als geplant. Zumindest konnte sich die Politik zu Abschlagszahlungen durchringen, die Ende November geleistet werden sollen. Damit wird die Novemberhilfe ihrem öffentlichen Namen zumindest in Teilen gerecht. Das sind die Details:

Ab wann können Sie Anträge für die Novemberhilfe stellen?

Die Antragstellung soll in der letzten Novemberwoche 2020 starten. Voraussichtliches Datum ist der 25. November 2020.

Wer kann Abschlagszahlungen aus der Novemberhilfe erhalten?

Solo-Selbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Damit ist auch klar, dass die Abschlagszahlungen vermutlich nur einen Bruchteil der tatsächlichen Novemberhilfe ausmachen werden.

Wann erfolgen die Auszahlung der Abschläge aus der Novemberhilfe?

Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020. Wann die regulären, also vollständigen Auszahlungen erfolgen werden, ist noch immer ungeklärt. Offenbar wird momentan das Verfahren der regulären Auszahlung vorbereitet, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Es bleibt abzuwarten, wann das genau sein wird.

Wie erfolgt die Antragstellung zur Novemberhilfe?

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform der Überbrückungshilfe. Wir sind dort weiterhin akkreditiert und können Anträge stellen.

Neue Details zum Antragsverfahren der Novemberhilfe und unsere Einschätzung dazu

Wir begrüßen, dass die Novemberhilfe tatsächlich noch im November startet. Schade, dass die Ministerien den Startschuss nicht früher geschafft haben. Offenbar besteht noch Klärungsbedarf in der Abstimmung mit den Bundesländern. Einzelne Länder haben öffentlich Nachjustierungen gefordert. Ob die Novemberhilfe in der Praxis so einfach und unbürokratisch funktioniert, wie die Politik sie angekündigt hat, müssen wir abwarten. Unsere Erfahrungen mit der Soforthilfe und den Phasen der Überbrückungshilfe lassen uns daran zweifeln. Denn die Details sind oft kompliziert. Viele davon werden wohl erst im Nachhinein geklärt und definiert. Die Hoffnung bleibt, dass die Politik nachträglich auch Erleichterungen einbauen kann. Wir werden sehen.

Die Gastronomie wird bei der Novemberhilfe besonders unterstützt. Ob in Zukunft vielleicht weitere Branchen dazukommen, muss man sehen. Wünschenswert wäre es natürlich.

Sie bleiben mit uns am Ball und finden auf unserem Blog all die Informationen, die Sie brauchen. Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bitte.

Ihre Anträge stellen wir für Sie, sobald es losgeht. Wir sind auf der Plattform der Behörden akkreditiert. Unsere Unterstützung bekommen nicht nur unsere Mandanten, wir stehen allen betroffenen Unternehmer:innen mit Rat und Tat zur Verfügung.

  •       Haben Sie Hilfebedarf?
  •       Möchten Sie Ihre Voraussetzungen prüfen lassen?
  •       Wollen Sie, dass wir ein Antrag für Sie stellen?

Gerne stehen wir Ihnen dafür zur Verfügung.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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