Rechtsberatende Berufe: Was der Gesetzentwurf vorsieht
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11. Mai 2026

Neuordnung im Bereich der rechtsberatenden Berufe: Was der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht

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Inhaltsverzeichnis

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe hat die Bundesregierung ein Reformvorhaben vorgelegt, das an verschiedenen Stellen des geltenden Rechts ansetzt. Im Fokus stehen nicht nur aufsichtsrechtliche Verfahrensfragen, sondern insbesondere auch zahlreiche weitere Änderungen in 

  • der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), 
  • der Patentanwaltsordnung (PAO), 
  • dem Steuerberatungsgesetz (StBerG), 
  • der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO), 
  • der Bundesnotarordnung (BnotO) und  
  • dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). 

Der Entwurf lässt erkennen, in welche Richtung der Gesetzgeber die Regelungen für rechtsberatende Berufe weiterentwickeln will. Er beschränkt sich nicht nur auf punktuelle Korrekturen einzelner Verfahrensfragen, sondern greift eine Reihe von Themen auf, die für die berufliche Praxis von unmittelbarer Bedeutung sein können. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf die wesentlichen Inhalte des Vorhabens und auf die Frage, welche praktischen Auswirkungen die geplanten Änderungen haben könnten. 

Neuordnung der rechtsberatenden Berufe: Was ist das Ziel des Gesetzentwurfs?  

Laut Entwurfsbegründung soll das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe an mehreren Stellen neu geordnet und an praktische Erfordernisse angepasst werden. Ein Schwerpunkt liegt auf den aufsichtsrechtlichen Verfahren, in denen der Gesetzgeber den Bedarf an Vereinfachung und struktureller Einheitlichkeit erkannt hat. Die Rechtslage soll dadurch klarer, systematischer und für die Betroffenen leichter zu handhaben sein. 

Zugleich beschränkt sich das Vorhaben nicht auf verfahrensrechtliche Fragen im engeren Sinne. Der Entwurf greift vielmehr eine Reihe weiterer berufsrechtlicher Themen auf, die aus Sicht des Gesetzgebers einer Klarstellung, Fortentwicklung oder praktischen Nachschärfung bedürfen. Dahinter steht erkennbar das Anliegen, bestehende Regelungslücken zu schließen, den Rechtsrahmen an veränderte berufliche Strukturen anzupassen und für die Betroffenen insgesamt praktikablere Lösungen zu schaffen. Der Entwurf verbindet damit systematische Neuordnung und punktuelle Modernisierung in einer Weise, die auf eine breitere Fortentwicklung des Berufsrechts zielt. 

Im Überblick: Welche zentralen Reformpunkte sieht der Gesetzentwurf vor? 

Einfachere Handhabung der Forderungsdurchsetzung 

Ein erster Reformpunkt betrifft die Einziehung von Vergütungsforderungen. Dem Entwurf zufolge sollen Berufsträger:innen nach BRAO, PAO, StBerG und WPO zukünftig auch ohne Zustimmung ihrer Auftraggeber:innen insbesondere Inkassodienste mit der Einziehung ihrer Vergütungsforderungen beauftragen können. Voraussetzung soll allerdings bleiben, dass die in den jeweiligen Berufsgesetzen geregelten Vorgaben über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingehalten werden.  

Der Entwurf knüpft damit an das bislang bestehende Zustimmungserfordernis an und will den damit verbundenen Aufwand vermeiden. Zielrichtung ist somit erkennbar eine praktisch einfachere und weniger bürokratische Handhabung der Forderungsdurchsetzung. 

Neue Spielräume bei Gesellschaftsformen und Beteiligungen 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung der zulässigen Gesellschaftsformen und Gesellschafterkreise, insbesondere bei ausländischen Berufsausübungsgesellschaften. Für inländische Berufsausübungsgesellschaften soll der Gesellschafterkreis in der BRAO und der PAO um Angehörige von Notarberufen anderer Staaten erweitert werden, weil deren Beteiligung nach der Begründung keine Gefahren für die anwaltlichen Berufspflichten mit sich bringen soll.  

Zugleich soll der Gesellschafterkreis ausländischer Berufsausübungsgesellschaften an denjenigen inländischer Gesellschaften angeglichen werden. Damit würde die bisherige Beschränkung auf bestimmte rechtsberatende Berufe weiter geöffnet. Erfasst werden sollen dann auch weitere nach § 59c BRAO-E zulässige Berufe, darunter ausländische Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, vereidigte Buchprüfer:innen, Notar:innen und Angehörige freier Berufe. Für die PAO ist eine entsprechende Anpassung vorgesehen. 

Neues Umgehungsverbot für Inkassodienstleister 

Daneben soll im Rechtsdienstleistungsgesetz ein Umgehungsverbot für Inkassodienste eingeführt werden. Hintergrund ist, dass es für Rechtsanwält:innen mit dem Umgehungsverbot bereits eine Pflicht gibt, bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite nur mit deren anwaltlichem Beistand zu kommunizieren, während für Inkassodienstleister bislang lediglich freiwillige Selbstverpflichtungen bestehen. Nach der Begründung erscheint eine solche Regel gerade bei der Forderungseinziehung sinnvoll, weil sich Schuldner:innen in solchen Situationen häufig stark unter Druck gesetzt fühlen.  

Zugleich soll verhindert werden, dass Inkassodienstleister, die sich bislang nicht an eine solche Praxis halten, hierdurch Marktvorteile erhalten. Der Entwurf ordnet das Verbot ausdrücklich als berufsrechtliche Regelung ein. Ein Verstoß soll also eine Berufspflichtverletzung darstellen, Verfahrenshandlungen aber nicht automatisch unwirksam machen. 

  • 244 ZPO: Verfahrensunterbrechung künftig auch bei freiwilliger Anwaltsvertretung

Schließlich betrifft ein weiterer Reformpunkt § 244 der Zivilprozessordnung. Nach der Entwurfsbegründung soll die dort geregelte Unterbrechung im Fall des Verlusts der anwaltlichen Vertretung auf alle gerichtlichen Verfahren erweitert werden, in denen Parteien anwaltlich vertreten sind. Bislang ist die Vorschrift auf den Anwaltsprozess zugeschnitten.  

Der Entwurf will diese Begrenzung aufgeben und damit auch Verfahren erfassen, in denen zwar kein Anwaltszwang besteht, eine Partei sich aber gleichwohl anwaltlich vertreten lässt. Damit greift der Entwurf eine verfahrensrechtliche Konstellation auf, die für die praktische Wahrnehmung prozessualer Rechte erhebliche Bedeutung haben kann. 

Neuordnung der rechtsberatenden Berufe: Was spricht für die geplanten Änderungen? 

Der Entwurf greift an mehreren Stellen Themen auf, die in der Praxis seit längerem als klärungs- oder reformbedürftig wahrgenommen werden. Das gilt insbesondere dort, wo uneinheitliche Verfahrensstrukturen, formale Hürden oder berufsrechtliche Beschränkungen mit heutigen beruflichen Realitäten nicht mehr ohne Weiteres zusammenpassen. Soweit der Entwurf hier Vereinfachungen schaffen, Regelungslücken schließen und den Rechtsrahmen anpassen will, ist die Stoßrichtung grundsätzlich nachvollziehbar. 

Sind Mandatsgeheimnis und berufsrechtliche Unabhängigkeit gefährdet? 

Trotzdem wirft das Vorhaben auch Fragen auf. Die vorgesehene Erleichterung bei der Einziehung von Vergütungsforderungen kann in der Praxis zwar entlasten und Abläufe vereinfachen. Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, wie sensibel mit mandatsbezogenen Informationen umgegangen wird, wenn externe Dienstleister eingebunden werden.  

Auch die geplante Erweiterung der zulässigen Gesellschaftsformen und Gesellschafterkreise trägt veränderten und zunehmend internationalen Berufsausübungsstrukturen Rechnung. Zugleich bleibt aber zu bedenken, dass berufsrechtliche Unabhängigkeit und die Einhaltung beruflicher Pflichten auch in weiter geöffneten Strukturen zuverlässig gesichert sein müssen. 

Umgehungsverbot: Mehr Schutz oder mehr Regulierung? 

Ähnliches gilt für das vorgesehene Umgehungsverbot für Inkassodienstleister. Die Schutzrichtung der Regelung ist nachvollziehbar, insbesondere mit Blick auf Situationen, in denen Schuldner:innen unter erheblichem Druck stehen.  

Gleichwohl zeigt gerade dieser Punkt, dass der Entwurf nicht nur auf Vereinfachung abzielt, sondern auch auf eine stärkere rechtliche Steuerung beruflicher Praxis. Ob die vorgesehenen Änderungen insgesamt tatsächlich zu mehr Klarheit und Praktikabilität führen, wird sich deshalb vor allem in ihrer späteren Anwendung zeigen. 

Die Frage nach dem richtigen Gleichgewicht: Unsere Einschätzung 

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe ist mehr als eine bloße verfahrensrechtliche Anpassung. Er enthält eine Vielzahl von Änderungen, die an unterschiedlichen Stellen der bestehenden Regelungen ansetzen und teilweise spürbare praktische Auswirkungen haben können. Ziel des Vorhabens ist erkennbar, den bestehenden Rechtsrahmen systematischer, praktikabler und rechtssicherer auszugestalten. 

Zugleich zeigt der Entwurf, dass gesetzgeberische Modernisierung in diesem Regelungsbereich regelmäßig mit Abwägungsfragen verbunden ist. Wo Verfahren vereinfacht, Strukturen geöffnet und neue berufsrechtliche Grenzen gezogen werden, stellt sich stets auch die Frage nach dem richtigen Gleichgewicht zwischen Praktikabilität, Schutzinteressen und berufsrechtlicher Eigenlogik. Gerade deshalb dürfte der weitere Fortgang des Vorhabens mit Interesse zu verfolgen sein. 

Ob bei der Einordnung berufsrechtlicher Gesetzesvorhaben oder bei der Vorbereitung rechtssicherer Lösungen für die praktische Umsetzung neuer Vorgaben – unser Experte Jens Bühner steht Ihnen mit fundierter Erfahrung und präziser rechtlicher Analyse zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt auf. 

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Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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