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16. Dezember 2024

Das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz: Chancen und Herausforderungen

Kategorien: Steuerberatung

Am 27. November 2024 hat das Bundeskabinett (der Bundeskanzler und die Bundesminister:innen) den Entwurf für das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Das ambitionierte Gesetzespaket soll Deutschland als Finanzstandort stärken und Investitionen in zukunftsrelevante Bereiche fördern. Allerdings bleibt ungewiss, ob und in welcher Form der Entwurf das parlamentarische Verfahren erfolgreich durchläuft insbesondere angesichts der aktuellen politischen Lage nach dem Bruch der Regierungskoalition. In diesem Beitrag stellen wir alle Details des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes vor und geben eine Einschätzung zur Erleichterung von Unternehmen. 

Warum ist ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz entworfen worden? 

Deutschland steht vor enormen Herausforderungen bei der Transformation seiner Wirtschaft. Investitionen in nachhaltige Technologien, Digitalisierung und Infrastruktur sind dringend erforderlich. Aktuell stammen 90 % der Investitionen in Deutschland aus dem Privatsektor, weshalb die Bundesregierung Maßnahmen plant, um den Kapitalmarkt attraktiver und effizienter zu gestalten. 

Bereits das Erste Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG), das im Dezember 2023 in Kraft trat, legte den Grundstein für Reformen. Es erleichterte Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU den Zugang zum Kapitalmarkt und zur Eigenkapitalaufnahme. Mit dem neuen Gesetz soll diese Entwicklung fortgeführt und verstärkt werden. 

Weiterführende Informationen zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz liefert die Seite der Bundesregierung. 

Welche zentralen Inhalte umfasst das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz? 

Der Entwurf des Gesetzes umfasst weitreichende Maßnahmen, die sowohl steuerrechtliche als auch kapitalmarktbezogene Erleichterungen beinhalten. Die wichtigsten Punkte: 

  • Förderung von Venture-Capital-Investitionen: Investments in Venture-Capital-Fonds sollen einfacher und attraktiver gestaltet werden. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sollen leichter verkauft und Einnahmen einfacher reinvestiert werden können. 
  • Lockerung des Kündigungsschutzes: Für Führungskräfte mit sehr hohen Einkommen im Finanzsektor soll der Kündigungsschutz gelockert werden – und das nicht nur in großen Banken, sondern auch in kleineren Finanzinstituten, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften. 
  • Bürokratieabbau: Eine Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten im Finanzmarktbereich soll gestrichen werden, um administrative Hürden zu reduzieren. 
  • Nachhaltigkeit und Infrastruktur: Kapitalmittel sollen verstärkt in Infrastrukturprojekte und erneuerbare Energien gelenkt werden. 

Den offiziellen Gesetzesentwurf können Sie hier einsehen. 

Aktuelle Regierungskrise gefährdet Verabschiedung des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes 

Nach dem Bruch der Regierungskoalition am 6. November 2024 hat das Bundeskabinett keine stabile Mehrheit im Bundestag. Dies erschwert den Gesetzgebungsprozess erheblich. Für die Sitzungswoche im Januar 2024 ist lediglich eine Befragung der Bundesregierung vorgesehen, konkrete Gesetzgebungsverfahren fehlen auf der Tagesordnung. 

Zudem wird erwartet, dass der Bundeskanzler im Januar eine Vertrauensfrage stellt (Art. 68 Abs. 1 GG). Je nach Ausgang könnte es zu Neuwahlen am 23. Februar 2025 kommen. Sollte das Gesetz bis dahin nicht verabschiedet werden, würde es der sogenannten Diskontinuität zum Opfer fallen. Das bedeutet, dass der Entwurf nach der Wahl neu eingebracht und das Verfahren von vorne begonnen werden müsste. 

Unsere Einschätzung: Was bedeutet die aktuelle Situation für Unternehmen? 

Das geplante Maßnahmenpaket hätte laut Bundesregierung eine jährliche Entlastung der Wirtschaft um etwa 45 Millionen Euro zur Folge. Derzeit ist jedoch unklar, ob und wann Unternehmen von diesen Vorteilen profitieren können. 

Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden und berichten, ob das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz seinen Weg durch den Bundestag finden wird – oder ob es scheitert. 

Haben Sie Fragen zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz oder möchten Sie sich beraten lassen? Unser Steuerexperte Lars Rinkewitz steht Ihnen zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktanfrage. 

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