18. September 2020

Nordrhein-Westfalen bietet NRW Überbrückungshilfe Plus an

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Inhaltsverzeichnis

Aktuell läuft die erste Phase der Überbrückungshilfe des Bundes. Nordrhein-Westfalen hat dazu ein eigenes Zusatzprogramm aufgelegt und bietet NRW Überbrückungshilfe Plus an. Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten in der Übersicht. Anträge können Sie nur noch bis zum 30. September 2020 stellen.

Das Land NRW ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes durch die landeseigene NRW Überbrückungshilfe Plus. Was ist diese Überbrückungshilfe Plus? An wen richtet sie sich? Welche Antragsfristen gelten? Diese und weitere für Unternehmer in NRW relevante Fragen beantworten wir im Folgenden und liefern eine Einschätzungen unseres Experten Lars Rinkewitz.

Was ist NRW Überbrückungshilfe Plus?

Die Überbrückungshilfe des Bundes ist nicht für Kosten des privaten Lebensunterhalts einsetzbar. Doch insbesondere Unternehmensinhaber kleiner Betriebe, Solo-Selbstständige und Freiberufler haben in der Corona-Krise mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Alltagskosten wie Miete, Versicherungen oder die private Altersvorsorge fallen allerdings weiterhin an.

Für diese Fälle hat das Land die NRW Überbrückungshilfe Plus eingerichtet. Sie ist eine branchenübergreifende Wirtschaftsförderungsleistung und wird als fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro über drei Monate ausgezahlt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Unternehmer oder Solo-Selbstständige bestimmte Kriterien erfüllen.

Die NRW Überbrückungshilfe Plus ist aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert und gilt nur für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Sitz in NRW.

Wer bekommt NRW Überbrückungshilfe Plus?

Die NRW Überbrückungshilfe Plus richtet sich an:

  • Solo-Selbstständige,
  • Freiberufler,
  • im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen,
  • im Unternehmen tätige Inhaber von Personengesellschaften (tätige Mitunternehmer).

Es dürfen maximal 50 Mitarbeiter beschäftigt sein.

Nicht antragsberechtigt sind Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG).

Antragsvoraussetzungen NRW Überbrückungshilfe Plus

Als Voraussetzung gilt: Bekommen die oben genannten Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Monat Überbrückungshilfe, bekommen sie auch unter den genannten Voraussetzungen die Überbrückungshilfe Plus NRW für diesen Monat.

Antrag NRW Überbrückungshilfe Plus stellen

Sie können den Antrag auf NRW Überbrückungshilfe Plus mit dem “normalen” Antrag auf Überbrückungshilfe über das entsprechende Onlineportal stellen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe Plus in NRW?

Es ist ein Zuschuss von 1.000 Euro pauschal pro Monat für maximal drei Monate (Juni, Juli, August 2020) vorgesehen.

Die NRW Überbrückungshilfe Plus ist als Betriebseinnahme zu versteuern.

Unsere Einschätzung

Die NRW Überbrückungshilfe Plus können Sie wie die normale Überbrückungshilfe der ersten Phase bis zum 30. September 2020 beantragen.

Wenn wir für unsere Mandanten einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen, prüfen wir automatisch die Voraussetzungen für die NRW Überbrückungshilfe Plus und beantragen diese dann auch.

Ob es auch für die zweite Phase der Überbrückungshilfe vom Land NRW eine zusätzliche Förderung geben wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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