2. Dezember 2020

Novemberhilfe fließt nicht: Prüfer:innen und Unternehmen baden politische Versprechen aus

Kategorien: Allgemein

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Viele Unternehmen leiden unter den erneuten Maßnahmen in der Corona-Krise. Der Bund verspricht unbürokratische Hilfen, doch die Novemberhilfe fließt nicht. Das hat verschiedene Gründe. Ein Kommentar von Thomas Müller und Lars Rinkewitz.

Steuerberater:innen sitzen in diesen Tagen zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite haben wir die lauten politischen Ankündigungen für schnelle und unbürokratische Hilfen gehört. Auf der anderen Seite müssen wir unseren Mandant:innen erklären, dass am Ende dennoch nichts geregelt ist. Wir befinden uns in dieser Ausnahmesituation einfach zu nah am Wahlkampf. Was politisch gesagt wurde, können wir nicht beim Wort nehmen, weil die Umsetzung viel komplizierter ist, als die lauten Versprechen.

Prüfungsvorgaben zur Novemberhilfe fehlen

Den Schwarzen Peter bekommen Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen zugeschoben. Wir dürfen zwar haften, bekommen aber keine konkreten Vorgabe, wie und was in welchem Umfang zu prüfen ist.

Was es gibt, erschöpft sich auf FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft. Wie wir zum Beispiel den Nachweis der indirekten Betroffenheit erbringen sollen, wird vielleicht nächste Woche im Fragenkatalog des Ministeriums veröffentlicht, sagt die Bundessteuerberatungskammer. Vielleicht aber auch nicht.

Allerdings sind auch die Unternehmer:innen selber zur Vorsicht aufgerufen. Sie müssen die Voraussetzungen penibel einhalten. Ansonsten könnten sie sich des Subventionsbetruges strafbar machen.

Für die direkt betroffenen Unternehmen, also für alle die, die direkt von den Schließungsvorgaben betroffen sind, ist eine Antragstellung eher unproblematisch.

Zunächst fließen nur Abschlagszahlungen der Novemberhilfe

Inzwischen wird auch den Optimist:innen ernüchternd klar, dass es in diesem Jahr zu nicht mehr als den Abschlagszahlungen in Höhe von 10.000 Euro pro Betrieb kommen wird. Über die Gründe können wir nur ebenso mutmaßen, wie es die Wirtschaftsmedien dieser Tage tun.

Wir gehen davon aus, dass die bürokratischen und technologischen Prozesse zur Bearbeitung von Hilfsanträgen eben das sind: bürokratisch und komplex. Es kommt aber noch schlimmer: Da die Novemberhilfen über das EU-Beihilferecht geregelt werden, hat auch die EU-Kommission bei den beihilferechtlichen Genehmigungen ein juristisches Wort mitzureden.

Das alles ist nachvollziehbar, vielleicht sogar verständlich, passt aber nicht mit den Wahlkampf-Ankündigungen des Vizekanzlers Olaf Scholz und des Wirtschaftsministers Peter Altmaier zusammen.

Umsetzung der Novemberhilfen gefährdet Glaubwürdigkeit der Politik

Schnell und unbürokratisch sind Wörter, die wir wohl vollständig aus dem politischen Wortschatz streichen müssen. Wir erleben das genaue Gegenteil. Denn auch der Föderalismus zeigt sich bei diesem Thema nicht von seiner besten Seite.

Die Bundesregierung sieht sich „nur“ für die Auszahlung der Abschlagszahlungen verantwortlich und legt alles weitere in die Hände der Landesregierungen. Und zwischen all diesen Vorgängen telefonieren oder konferieren wir als Prüfer:innen mit unseren Mandantinnen und Mandanten, die nicht verstehen, warum es denn bei den Hilfen nicht weitergeht.

Novemberhilfe als Wahlkampfthema nicht geeignet

Es gibt gute Gründe, Beihilfen jenseits der Millionengrenzezu prüfen, um nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht in Konflikt zu geraten. Es gibt verständliche Gründe dafür, bei der Abwicklung der Hilfen auf die Kompetenzen der Länder zurückzugreifen.

Die Situation, in die uns die Politik hineinmanövriert hat, könnte dem zu nahen Wahlkampftermin geschuldet sein. So scheint es aktuell jedenfalls. Da werden Dinge versprochen, die schnell gehalten werden müssten, um glaubhaft zu sein. Bei den Novemberhilfen wird die Diskrepanz zwischen versprochener Hilfe und umgesetzter Hilfe deutlich.

Ähnliche Situation bei anderen Corona-Hilfen

Doch auch beim Thema Überbrückungshilfe II sehen wir das zuvor beschrieben Dilemma: auf Massen von Anträgen folgten bislang keine Bewilligungen.

Die EU hat die Hilfen erst am 20. November 2020 beihilferechtlich genehmigt. Und schon in dieser aktuellen Woche sollen Behörden die ersten Anträge bearbeiten und bewilligen. Wann die Auszahlungen erfolgen werden, bleibt abzuwarten.

Die Politik ist gefordert, offen und ehrlich zu kommunizieren. Denn in der aktuellen Situation baden wir als prüfende Dritte und auf Hilfen angewiesene Unternehmer:innen den politischen Kurs aus.

Thomas Müller

Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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