3. November 2020

Infos zur NRW Überbrückungshilfe Plus Phase 2

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Die Corona-Maßnahmen sind seit Anfang der Woche wieder strenger. In vielen Branchen bedeutet das weitere wirtschaftliche Einbußen. Hier bekommen Sie einen ersten kompakten Überblick zur NRW Überbrückungshilfe Plus für die Phase 2.

Denn auch für die zweite Phase der Corona-Hilfen stockt das Land Nordrhein-Westfalen die Zuschüsse des Bundes auf. Solo-Selbständige, Freiberufler:innen und im Unternehmen tätige Inhaber:innen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften bekommen unter gewissen Voraussetzungen einen Unternehmerlohn von 1.000 Euro zusätzlich.

Wer kann NRW Überbrückungshilfe Plus beantragen?

In der vergangenen Woche erfuhren Sie auf unserem Blog bereits, dass Sie nun Anträge auf Überbrückungshilfe Phase 2 stellen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie die Hilfen des Bundes aussehen. Am 10. November 2020 um 16:30 Uhr führt unser Experte Lars Rinkewitz Sie zudem durch eine für Sie kostenlose, halbstündige Informationsveranstaltung in Form eines e-Seminars.

Über diese Überbrückungshilfe der zweiten Phase des Bundes hinaus fördert das Land Nordrhein-Westfalen betroffene Unternehmen zusätzlich. Die Antragsvoraussetzungen der NRW Überbrückungshilfe Plus orientieren sich an denen des Bundes. Sollten Sie die Anforderungen der bundesweiten Überbrückungshilfe Phase 2 erfüllen, kommt Ihr Unternehmen auch für die NRW Überbrückungshilfe Plus in Frage. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen den Firmensitz in Nordrhein-Westfalen betreibt.

Leistungen der NRW Überbrückungshilfe Plus

Solo-Selbstständige, Freiberufler:innen und im Unternehmen tätige Inhaber:innen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeiter:innen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erhalten zusätzlich zur Überbrückungshilfe der Phase 2 für jeden berechtigten Monat von September-Dezember 2020 einen Unternehmerlohn von 1.000 Euro.

Die NRW Überbrückungshilfe Plus richtet sich allerdings explizit nicht an geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft.

NRW Überbrückungshilfe Plus für privaten Lebensunterhalt?

Mit den 1.000 Euro soll den Unternehmer:innen und Freiberufler:innen weiter unter die Arme gegriffen werden. Das Geld kann ausdrücklich auch für Kosten des privaten Lebens verwendet werden. Ein Nachweis der Verwendung für betriebliche Kosten entfällt also.

Wo kann ich NRW Überbrückungshilfe Plus beantragen?

Die Beantragung erfolgt automatisch mit dem Antrag der Überbrückungshilfe Phase 2 des Bundes.

Unternehmen müssen also keinen separaten Antrag stellen. Über die Angaben zum Unternehmenssitz sowie zur Unternehmensart beantragen die begünstigten Unternehmen automatisch auch die NRW Überbrückungshilfe plus.

Unsere Einschätzung

Es ist erfreulich, dass das Land NRW auch in der zweiten Phase einspringt, um den kleinen selbstständigen Unternehmer:innen und Freiberufler:innen zu helfen.

Der Bund hat mit seinen Regelungen einen Unternehmerlohn, also eine Bezuschussung der privaten Lebenshaltungskosten, wieder ausdrücklich ausgeschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen handhabt das ausdrücklich anders. Wir halten das für eine sinnvolle Ergänzung der Regelungen auf Bundesebene.

Bei Fragen rund um die Hilfen des Landes NRW und alle anderen Corona-Hilfen des Bundes und der Länder stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie sich von unseren Expert:innen bei der Beantragung und Prüfung der Voraussetzungen beraten.

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

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