Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 - Personen mit Ordner und Dokumenten
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4. Dezember 2025

Offenlegung des Jahresabschlusses 2024: Gesetzliche Frist endet am 31.12.2025 – jetzt handeln!

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Die Diskussion um mögliche Entlastungen für Steuerkanzleien und Unternehmen läuft weiter – doch eines steht fest: Die gesetzliche Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2024 endet am 31.12.2025.
Ob es wie in den vergangenen Jahren eine zusätzliche behördliche Schonfrist geben wird, ist aktuell völlig offen. Unternehmen sollten daher nicht abwarten, sondern sich jetzt aktiv vorbereiten.

DStV fordert erneute Schonfrist – Ausgang jedoch unklar

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich erneut dafür eingesetzt, dass für die Offenlegung der Jahresabschlüsse eine Schonfrist bis April 2026 eingeräumt wird. Hintergrund sind anhaltende Belastungen in vielen Steuerkanzleien:

  • laufende Corona-Schlussabrechnungen, die teilweise erst 2026 endgültig abgearbeitet sind
  • zusätzliche Anforderungen wie E-Rechnungspflicht
  • steigende Komplexität durch Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Aber Achtung: Das Bundesministerium der Justiz hat bisher keinerlei Verlängerung angekündigt.

Es gibt keine verbindliche Aussage dazu, dass eine erneute Schonfrist gewährt wird – und es kann auch nicht versprochen werden. Das vollständige Schreiben des DStV an das BMJ vom 03.11.2025 finden Sie hier: DStV-Information.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Klare Priorität: Offenlegungsfrist 31.12.2025 einhalten

Solange das BMJ keine offizielle Entscheidung trifft, gilt uneingeschränkt:
-> Offenlegungspflicht bis spätestens 31.12.2025.

Unternehmen sollten daher dringend Folgendes beachten:

Daher unsere klare Empfehlung:

  • Planen Sie aktiv mit der gesetzlichen Frist 31.12.2025.
  • Reichen Sie Unterlagen und Informationen zeitnah bei Ihrer Steuerberatungskanzlei ein, um eine fristgerecht Bearbeitung zu ermöglichen.
  • Verlassen Sie sich nicht auf mögliche Schonfristen oder Forderungen der Verbände.

Wer jetzt plant, vermeidet Zeitdruck und potenzielle Ordnungsgelder.

Unsere Einschätzung: Die Lage bleibt dynamisch – Vorbereitung bleibt entscheidend

Auch wenn Forderungen nach Entlastungen nachvollziehbar sind, ist derzeit kein Verlass auf eine Verlängerung. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt: Entscheidungen kommen oft spät – oder gar nicht.

Darum gilt:
Starten Sie frühzeitig mit der Jahresabschlusserstellung.

Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald es offizielle Neuigkeiten aus dem BMJ gibt.

Haben Sie Fragen zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2024?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung, Vorbereitung und fristgerechten Einreichung Ihrer Unterlagen.

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