17. Dezember 2024
(Quasi-) Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 bis zum 31.03.2025
Jahresabschlüsse sind grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen. Demnach hätten Jahresabschlüsse mit Stichtag 31. Dezember 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 offengelegt werden müssen. Allerdings hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz bekanntgegeben, dass Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 HGB erst ab dem 1. April 2025 eingeleitet werden. Demnach haben wir eine vorweihnachtliche (Quasi-) Fristverlängerung für die Offenlegung.
Das BfJ hat am 13.12.2024 auf seiner Homepage die folgende Verlautbarung verfasst:
„Allgemeiner Hinweis
Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.“
Quelle: BfJ – Jahresabschlüsse
Hintergrund: Verlängerung der Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen
Der 31. Dezember 2024 stellt einen wichtigen Stichtag dar, denn bis zu diesem Datum müssen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 offenlegen. Die enorme Arbeitsbelastung in steuerberatenden Berufen bringt jedoch vor allem kleine und mittelständische Kanzleien an ihre Grenzen und erschwert die fristgerechte Einhaltung erheblich. In den vergangenen Jahren wurde Steuerberater:innen eine Vielzahl an zusätzlichen Aufgaben auferlegt, die zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt haben.
Fristverlängerung für Jahresabschlüsse: Steuerberater:innen kämpfen mit Nachwirkungen der Pandemie und neuen Herausforderungen
Ein besonders prägnantes Erbe der Pandemie sind die Aufgaben rund um die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen, die den Berufsstand voraussichtlich noch bis ins Jahr 2027 beschäftigen könnten. Die oft zahlreichen und kleinteiligen Rückfragen der Bewilligungsstellen sorgen für ein äußerst langsames Vorankommen in diesem Bereich.
Zusätzlich sieht sich der Berufsstand mit weiteren unvorhersehbaren Aufgaben konfrontiert. Dazu zählen etwa die Abrechnungen und Beratungen zur Energiepreispauschale, zum Corona-Pflegebonus, zur Corona-Sonderzahlung oder zur Inflationsausgleichsprämie.
Ein zentrales Thema ist die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr. Hinzu kommen die Überprüfung und Beratung zu geänderten Zinsbescheiden, die durch die Absenkung des Zinssatzes von 6 % auf 1,8 % infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurden. Auch die Bearbeitung von Einspruchsverfahren gehört zu den zusätzlichen Herausforderungen, die Steuerberater:innen bewältigen müssen. Zudem gehört die akute Krisenberatung der Mandant:innen zu unseren Aufgaben. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und fortlaufende Aktualisierung von Liquiditäts- und Ertragsplanungen im größeren Umfang.
Unsere Einschätzung
Die Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse bis Ende März 2025 begrüßen wir ausdrücklich und halten sie für eine absolut sachgerechte Entscheidung. Die aktuellen Herausforderungen, mit denen viele Unternehmen sowie Steuerberater:innen konfrontiert sind, erfordern weiterhin besondere Maßnahmen, um die Arbeitsbelastung zu bewältigen und qualitativ hochwertige Arbeit sicherzustellen.
Die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie, die Nachbearbeitung zahlreicher Fördermaßnahmen sowie zusätzliche gesetzliche Änderungen stellen eine enorme Zusatzbelastung dar. Die Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse bietet den betroffenen Akteuren dringend benötigte Entlastung und ermöglicht es, ihre Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen.
Wir danken den Verbänden für ihren engagierten Einsatz, der zu dieser wichtigen Entscheidung beigetragen hat. Ihr Engagement hat maßgeblich dazu beigetragen, den Herausforderungen des Berufsstands Gehör zu verschaffen und eine praxistaugliche Lösung zu finden.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung benötigen, Steht Ihnen unser Autor und Steuerberater Lars Rinkewitz zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktanfrage.