Umsatzrückgang wegen Corona richtig begründen
Seit dem 12. April müssen Unternehmer:innen Gründe für einen Umsatzrückgang wegen Corona schriftlich begründen. Das gilt für Änderungsanträge und Neuanträge zur Überbrückungshilfe 4 für das zweite Quartal 2022. In den Formularen finden sich drei zusätzliche Pflichtfelder. Was Sie dort eintragen und wie Sie es formulieren sollten, erfahren Sie hier. [...]



